Wer darf Mitglied der Prüfungskommission sein?
Der Prüfungskommission gehören mindestens fünf Personen an:
a) Vorsitz aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen des promotionsführenden Fachbereichs.
b) 2 Referierende der Dissertation
c) mindestens 2 weitere Personen, die hauptamtliche Professor_innen des Fachbereichs sind oder nach § 11 zu Referierenden bestimmbar sind