Wer darf Mitglied der Prüfungskommission sein?

Der Prüfungskommission gehören mindestens fünf Personen an:

a) Vorsitz aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen des promotionsführenden Fachbereichs.

b) 2 Referierende der Dissertation

c) mindestens 2 weitere Personen, die hauptamtliche Professor_innen des Fachbereichs sind oder nach § 11 zu Referierenden bestimmbar sind