Welche Anforderungen gelten für Nachwuchswissenschaftler als Referierende?

Die Bedingungen nach § 11 Abs. 2 b PO/AT müssen kumulativ erfüllt sein.

Verfahren für lit. dd :

Anforderung eines externen Gutachtens ( Würdigung). Zu beachten ist, dass in lit. dd von Lehrerfahrung gesprochen wird. Es geht also nicht um die Beurteilung der konkreten Lehre, sondern um die Einschätzung der Lehrerfahrung (eine primär quantitative Größe).