Physik – Lehramt Erweiterungsfach
Erweiterungsprüfung
Studiengangbeschreibung
Das Lehramt Erweiterungsfach endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
Das Fach Physik: Neben der Vermittlung von physikalischem Grundwissen, erhalten die Studierenden während ihres Studiums Einblicke in grundlegende physikalische Zusammenhänge im Rahmen bestehender Modelle und Theorien. Außerdem sollen sie lernen, die grundlegenden Modellvorstellungen anhand von Experimenten darzustellen, um dieses spezifisch naturwissenschaftliche Vorgehen im Unterricht sicher anwenden und vermitteln zu können.
| Semester | 4 |
| Sprache | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester |
| Studienberechtigung |
|
| Zulassungsverfahren | analog Lehramt an Gymnasien Fach Physik |
| Bewerbung |
TU-Bewerbungsportal und Bewerbungsfrist Formale und sprachliche Anforderungen für Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen |
| Gut zu wissen |
|
| Empfehlung |
Es wird empfohlen, ein Erweiterungsstudium Lehramt erst dann aufzunehmen, wenn im bisherigen Lehramtsstudiengang bereits nachweislich erfolgreich studiert worden ist. Als Erfolgskriterium gilt der Erwerb von insgesamt 90 CP in den beiden Fächern und in den Grundwissenschaften bis spätestens zum 6. Fachsemester. Zur individuell optimalen Ausgestaltung des Erweiterungsstudiums Lehramt bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung eine persönliche Beratung an. |