Semesterbeiträge und Rückmeldung

Die Rückmeldung ist notwendig, um weiterhin an der Universität eingeschrieben zu sein und Prüfungsleistungen erbringen zu können.

Die Rückmeldung erfolgt nur durch die Überweisung des Semesterbeitrags unter Angabe der Matrikelnummer (weitere Schritte sind nicht erforderlich). Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie automatisch Ihren Studierendenausweis per Post.


Wichtiger Hinweis:

  • Der Semesterbeitrag wird in jedem Semester neu festgelegt.
  • Sämtliche Änderungen zu Ihren Daten, insbesondere Adressänderungen, können Sie in TUCaN im Bereich Service > Persönliche Daten selbst ändern. Zur Anleitung

Sommersemester 2025

Frist Zahlungseingang Studierende Internationale Erasmus-/Austausch- oder Kooperationsstudierende*
Zahlungseingang
15.01.2025 – 15.03.2025
348,18 € 298,18 €
Zahlungseingang
16.03.2025 – 31.03.2025
378,18 € 328,18 €
*ACHTUNG! Ab dem Wintersemester 2024/25 zahlen Studierende der Studiengänge B.Sc. und M.Sc. Medizintechnik den gleichen Semesterbeitrag.

Für ein Sommersemester: 15.01. – 15.03.

Für ein Wintersemester: 01.07. – 15.09.

Die Rückmeldefristen gelten nicht für Erst- und Neu-Einschreiber_innen an der TU Darmstadt. Ihnen wird im Zulassungsbescheid eine gesonderte Zahlfrist mitgeteilt.

Auch wenn Sie für ein Semester eine Beurlaubung beantragen, müssen Sie den Semester- und Verwaltungskostenbeitrag zahlen um an der TU Darmstadt immatrikuliert zu bleiben.

Bankverbindung

Gilt nur für die Überweisung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags

Empfänger: Technische Universität Darmstadt Beiträge
IBAN: DE84 5519 0000 0660 2740 10
BIC: MVBMDE55
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer (ohne Leerzeichen, ohne Komma, ohne Sonderzeichen)

Gebührendetails*: „OUR“ oder „Gebühren zulasten des Auftraggebers“

*Bei einer Auslandsüberweisung außerhalb des SEPA-Raumes muss im Bankformular/Überweisungsformular bei Gebührendetails „OUR“ oder „Gebühren zulasten des Auftraggebers“ ausgewählt werden.

Der Auftraggeber trägt damit alle anfallenden Bearbeitungsgebühren der Bank, die bei einer Auslandsüberweisung anfallen.

Bitte achten Sie darauf,

  • dass der Beitrag spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist auf dem Konto der TU Darmstadt eingegangen sein muss,
  • dass Bank- und TU-Bearbeitungszeiten 5-10 Tage in Anspruch nehmen, auch bei Online-Überweisungen. Wir empfehlen, die Überweisung spätestens 15 Tage vor Fristablauf zu tätigen,
  • dass im Verwendungszweck nach der Matrikelnummer der Name des Studierenden angegeben werden muss, wenn der Beitrag von Dritten überwiesen wird,
  • dass der exakte Beitrag zu überweisen ist, also nicht auf- oder abrunden!

Bei nicht vollständiger Zahlung erfolgt die Zwangsexmatrikulation gem. § 65 Abs. 2 Nr. 2 und 4 des HHG.

Sollte die Verbuchung Ihrer Zahlung erst nach dem 15.03.2025 auf dem Konto der TU Darmstadt erfolgen, muss für eine verspätete Rückmeldung eine Säumnisgebühr von 30,00 Euro zusätzlich überwiesen werden.
Nach dem 31.03.2025 ist eine Rückmeldung zum Sommersemester 2025 ausgeschlossen.

Neu eingeschriebene Studierende zahlen keine Säumnisgebühr!
Bitte beachten Sie die genannten Zahlungsfristen auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Gemäß der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) ist die Immatrikulation Voraussetzung für die Anmeldung von Prüfungen, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Die Ausstellung des Zeugnisses kann bis zu 8 Wochen dauern. Damit Sie Ihr Studium erfolgreich beenden können empfehlen wir daher, erst nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesterzahl wird nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben. Fragen zu Prüfungen und Ihrem Abschluss besprechen Sie mit Ihrem Studienbüro.

Den Semesterbeitrag erhalten Sie nur zurück, wenn Sie sich fristgerecht zum Abschluss des aktuellen Semesters (WiSe 31.03./ SoSe 30.09.) exmatrikulieren.

Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit eine Rückerstattung des Semesterticket-Anteils beim AstA zu beantragen. Die Fristen und Voraussetzungen für die Beantragung finden Sie beim AstA.

Zahlbetrag für das SoSe 2025 (inkl. Medizintechnik) 348,18 €
a) Semesterbeitrag 298,18 €
  • inkl. Deutschland-Semesterticket* (176,40 €)
  • inkl. „Härtefonds“ (0,40 €)
  • inkl. Studierendenwerk (103,00 €)
  • inkl. Kooperation AStA und Staatstheater DA* (0,75 €)
  • inkl. Kooperation Moller Haus (0,25 €)
  • inkl. Kooperation Landesmuseum (0,10 €)
  • inkl. Studierendenschaft/AStA (14,50 €)
  • inkl. Call-a-Bike/DB Rent (2,38 €)
  • inkl. FZS-Mitgliedschaft** (0,40 €)
b) Verwaltungskostenbeitrag 50,00 €

*nähere Informationen zum Deutschland-Semesterticket (wird in neuem Tab geöffnet) und den Kooperationen des AStA (wird in neuem Tab geöffnet).

**NEU – Beitritt „Freier Zusammenschluss der Studierendenschaften“
Internationale Erasmus-/ Austausch- oder Kooperationsstudierende, die an der TU Darmstadt zu Gast sind, zahlen keinen Verwaltungskostenbeitrag, daher ist in diesem Fall für die Rückmeldung bitte nur der untenstehende Semesterbeitrag zu überweisen.

Dies gilt nicht für Studierende der TU Darmstadt, die mit diesen Programmen ins Ausland gehen oder Studierende der Programme: FAME, AMIS, AMIR; sie müssen den vollen Beitrag für Studierende zahlen (§ 62 Abs. 4 HessHG).

Der Semesterkostenbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Zahlbetrag für das SoSe 2025 298,18 €
a) Semesterbeitrag 298,18 €
  • inkl. Semesterticket* (176,40 €)
  • inkl. „Härtefonds“ (0,40 €)
  • inkl. Studierendenwerk (103,00 €)
  • inkl. Kooperation AStA und Staatstheater DA* (0,75 €)
  • inkl. Kooperation Moller Haus (0,25 €)
  • inkl. Kooperation Landesmuseum (0,10 €)
  • inkl. Studierendenschaft/AStA (14,50 €)
  • inkl. Call-a-Bike/DB Rent (2,38 €)
  • inkl. FZS-Mitgliedschaft** (0,40 €)
*nähere Informationen zum Semesterticket und der Kooperation mit dem Staatstheater finden Sie beim AStA.

**NEU – Beitritt „Freier Zusammenschluss der Studierendenschaften“