Semesterbeiträge und Rückmeldung

Die Rückmeldung ist notwendig, um weiterhin an der Universität eingeschrieben zu sein und Prüfungsleistungen erbringen zu können.

Die Rückmeldung erfolgt nur durch die Überweisung des Semesterbeitrags unter Angabe der Matrikelnummer (weitere Schritte sind nicht erforderlich). Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie automatisch Ihren Studierendenausweis per Post.


Wichtiger Hinweis:

  • Der Semesterbeitrag wird in jedem Semester neu festgelegt.
  • Sämtliche Änderungen zu Ihren Daten, insbesondere Adressänderungen, können Sie in TUCaN im Bereich Service > Persönliche Daten selbst ändern. Zur Anleitung

Sommersemester 2024

ACHTUNG! Neue Bankverbindung

Ab dem Sommersemester 2024 gilt eine neue Bankverbindung für die Semesterbeitragsüberweisung.

IBAN: DE84 5519 0000 0660 2740 10

BIC: MVBMDE55

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Details zur Überweisung.

Frist Zahlungseingang Studierende Internationale Erasmus-/Austausch- oder Kooperationsstudierende*
Zahlungseingang
15.01.2024 – 15.03.2024
338,18 € 288,18 €
Zahlungseingang
16.03.2024 – 31.03.2024
368,18 € 318,18 €
* Mit Ausnahme von Studierenden der Medizintechnik und der Programme FAME, AMIS, AMIR; sie müssen den vollen Beitrag für Studierende zahlen (§ 62 Abs. 4 HessHG)

Für ein Sommersemester: 15.01. – 15.03.

Für ein Wintersemester: 01.07. – 15.09.

Die Rückmeldefristen gelten nicht für Erst- und Neu-Einschreiber_innen an der TU Darmstadt. Ihnen wird im Zulassungsbescheid eine gesonderte Zahlfrist mitgeteilt.

Auch wenn Sie für ein Semester eine Beurlaubung beantragen, müssen Sie den Semester- und Verwaltungskostenbeitrag zahlen um an der TU Darmstadt immatrikuliert zu bleiben.

Bankverbindung

Gilt nur für die Überweisung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags

Empfänger: Technische Universität Darmstadt Beiträge
IBAN: DE84 5519 0000 0660 2740 10
BIC: MVBMDE55
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer (ohne Leerzeichen, ohne Komma, ohne Sonderzeichen)

Bitte achten Sie darauf,

  • dass der Beitrag spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist auf dem Konto der TU Darmstadt eingegangen sein muss,
  • dass Bank- und TU-Bearbeitungszeiten 5-10 Tage in Anspruch nehmen, auch bei Online-Überweisungen. Wir empfehlen, die Überweisung spätestens 15 Tage vor Fristablauf zu tätigen,
  • dass im Verwendungszweck nach der Matrikelnummer der Name des Studierenden angegeben werden muss, wenn der Beitrag von Dritten überwiesen wird,
  • dass der exakte Beitrag zu überweisen ist, also nicht auf- oder abrunden!
  • dass bei internationalen (nicht EU) Überweisungen evtl. anfallende Bankgebühren zu berücksichtigen sind.

Bei nicht vollständiger Zahlung erfolgt die Zwangsexmatrikulation gem. § 65 Abs. 2 Nr. 2 und 4 des HHG.

Sollte die Verbuchung Ihrer Zahlung erst nach dem 15.03.2024 auf dem Konto der TU Darmstadt erfolgen, muss für eine verspätete Rückmeldung eine Säumnisgebühr von 30,00 Euro zusätzlich überwiesen werden.
Nach dem 31.03.2024 ist eine Rückmeldung zum Sommersemester 2024 ausgeschlossen.

Neu eingeschriebene Studierende zahlen keine Säumnisgebühr!
Bitte beachten Sie die genannten Zahlungsfristen auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Gemäß der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) ist die Immatrikulation Voraussetzung für die Anmeldung von Prüfungen, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Die Ausstellung des Zeugnisses kann bis zu 8 Wochen dauern. Damit Sie Ihr Studium erfolgreich beenden können empfehlen wir daher, erst nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesterzahl wird nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben. Fragen zu Prüfungen und Ihrem Abschluss besprechen Sie mit Ihrem Studienbüro.

Den Semesterbeitrag erhalten Sie nur zurück, wenn Sie sich fristgerecht zum Abschluss des aktuellen Semesters (WiSe 31.03./ SoSe 30.09.) exmatrikulieren.

Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit eine Rückerstattung des Semesterticket-Anteils beim AstA zu beantragen. Die Fristen und Voraussetzungen für die Beantragung finden Sie beim AstA.

Zahlbetrag für das SoSe 2024 (inkl. Medizintechnik) 338,18 €
a) Semesterbeitrag 288,18 €
  • inkl. Deutschland-Semesterticket* (176,40 €)
  • inkl. „Härtefonds“ (0,40 €)
  • inkl. Studierendenwerk (93,00 €)
  • inkl. Kooperation AStA und Staatstheater DA* (0,75 €)
  • inkl. Kooperation Moller Haus (0,25 €)
  • inkl. Kooperation Landesmuseum (0,10 €)
  • inkl. Studierendenschaft/AStA (14,50 €)
  • inkl. Call-a-Bike/DB Rent (2,38 €)
  • inkl. FZS-Mitgliedschaft** (0,40 €)
b) Verwaltungskostenbeitrag 50,00 €

*nähere Informationen zum Deutschland-Semesterticket (wird in neuem Tab geöffnet) und den Kooperationen des AStA (wird in neuem Tab geöffnet).

**NEU – Beitritt „Freier Zusammenschluss der Studierendenschaften“
Internationale Erasmus-/ Austausch- oder Kooperationsstudierende, die an der TU Darmstadt zu Gast sind, zahlen keinen Verwaltungskostenbeitrag, daher ist in diesem Fall für die Rückmeldung bitte nur der untenstehende Semesterbeitrag zu überweisen.

Dies gilt nicht für Studierende der TU Darmstadt, die mit diesen Programmen ins Ausland gehen oder Studierende der Programme: FAME, AMIS, AMIR; sie müssen den vollen Beitrag für Studierende zahlen (§ 62 Abs. 4 HessHG).

Der Semesterkostenbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Zahlbetrag für das SoSe 2024 288,18 €
a) Semesterbeitrag 288,18 €
  • inkl. Semesterticket* (176,40 €)
  • inkl. „Härtefonds“ (0,40 €)
  • inkl. Studierendenwerk (93,00 €)
  • inkl. Kooperation AStA und Staatstheater DA* (0,75 €)
  • inkl. Kooperation Moller Haus (0,25 €)
  • inkl. Kooperation Landesmuseum (0,10 €)
  • inkl. Studierendenschaft/AStA (14,50 €)
  • inkl. Call-a-Bike/DB Rent (2,38 €)
  • inkl. FZS-Mitgliedschaft** (0,40 €)
*nähere Informationen zum Semesterticket und der Kooperation mit dem Staatstheater finden Sie beim AStA.

**NEU – Beitritt „Freier Zusammenschluss der Studierendenschaften“

Für die Rückmeldung in einem RMU Studium melden Sie sich bitte erst für das kommende Semester an Ihrer Heimatuniversität zurück.

Rückmeldung für das Wintersemester: 15.07. – 15.10.
Rückmeldung für das Sommersemester: 01.02. – 15.04.

Sie können den Antrag auf Rückmeldung ins RMU-Studium an der TU Darmstadt erst dann stellen, wenn Ihnen die aktuelle Studienbescheinigung für das kommende Semester vorliegt. Anträge mit Studienbescheinigungen aus dem vorherigen Semester werden abgelehnt.

Damit Sie Ihr RMU-Studium an der TU Darmstadt fortsetzen können, müssen Sie Ihre Rückmeldung über Ihren TUCaN – Account beantragen. Den Antrag finden Sie unter Service > Anträge > Rückmeldung zum RMU-Studium.

Die jeweils gültige Studienbescheinigung ist bei der Antragstellung hochzuladen (Datei hochladen > Upload starten > ok).

Anschließend schicken Sie den Antrag ab.

Bitte beachten: Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, können keine weiteren Uploads mehr erfolgen.