Allgemeine Hochschulreife (Abitur) – Schulabschluss oder berufliche Qualifikation

Eine „Allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss“ berechtigen zum Studium in allen Studiengängen und Abschlüssen.

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule oder eines Kollegs
  • Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler
  • erfolgreicher Abschluss des Studiums an einer Hochschule (Fachhochschule/Duale Hochschule/Universität)
  • Meisterbrief
  • Personen mit Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes (in der Fassung vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462), oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung (in der Fassung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091) gelten und die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfasst haben; eine entsprechende Bescheinigung der Ausbildungsstelle muss vorgelegt werden
  • Personen mit staatlichen Befähigungszeugnissen für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach § 4 Nr. 1 des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407); eine entsprechende Bescheinigung der Ausbildungsstelle muss vorgelegt werden
  • Personen mit Abschlüssen an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung; https://www.kmk.org/dokumentation-und-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen.html)
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer