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Auswahlkriterien (NC)

Welche Auswahlkriterien gelten?

An aller erster Stelle werden zur Verfügung stehende Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die einen Dienst abgeleistet haben und die Kriterien für eine „Vorabzulassung“ erfüllen. Sollte diese Zahl die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigen, entscheidet das Los.

Von der Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zuerst die so genannten „Vorabquoten“ abgezogen:

für Studienbewerber*innen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung 10%, für Bewerber*innen für ein Zweitstudium 3%, für Härtefälle 5%, für beruflich qualifizierte Bewerber*innen, die sich für einen Studiengang mit staatlicher Prüfung bewerben wollen 1%, für Bewerber*innen, die einem Bundeskader (Sportlerquote) angehören 1%.

Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben:

  • zu 20% nach Wartezeit
  • zu 80% nach dem Auswahlverfahren der Hochschule, welches sich an der TU Darmstadt i. d. R. an der Durchschnittsnote (Leistung) der Hochschulzugangsberechtigung orientiert

Die entsprechenden Ranglisten werden nach Bewerbungsschluss (15.07.) erstellt. Sofern Sie nicht aufgrund der Vorabquoten oder des Dienstes einen Platz erhalten haben, werden Sie sowohl auf der Wartezeitliste als auch auf der Leistungsliste geführt. Bei Ranggleichheit entscheidet auf der Wartezeitliste die Durchschnittsnote mit, auf der Leistungsliste die höhere Wartezeit.

Die erforderliche Anzahl der Wartesemester bzw. die erforderliche Durchschnittsnote stehen folglich nicht bereits vor dem Auswahlverfahren fest, sondern ergeben sich nach der Aufstellung der Ranglisten in Abhängigkeit von der festgesetzten Zulassungszahl. Die Auswahlgrenzen werden in den Verfahrensergebnissen veröffentlicht.