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Eignungsfeststellungsverfahren

Studiengänge mit einem Eignungsfeststellungsverfahren (1. Fachsemester und höhere Fachsemester)

Für einige Studiengänge legen die Fachbereich in einer eigenen Satzung zusätzliche Kriterien neben der Hochschulzugangsberechtigung an.

Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren setzt die fristgerechte Einsendung des im Rahmen der Online-Bewerbung generierten Antrags mit den dort angeforderten Unterlagen voraus. In einigen Fachbereichen müssen Sie sich parallel zur Onlinebewerbung zum Eignungsgespräch anmelden.

Die Fristen finden Sie hier

Informationen zum Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie auf den jeweiligen Fachbereichsseiten sowie innerhalb der Onlinebewerbung. Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens teilt der Fachbereich dem Referat Studierendenservice die Zulassungsergebnisse mit. Sie erhalten dann umgehend einen entsprechenden Bescheid.

Zur Zeit wird im folgenden Studiengang ein solches Verfahren für Erstsemester und Bewerber in höheren Semestern durchgeführt:

Biomolecular Engineering (Bachelor), Fachbereich Chemie/Fachbereich Biologie

Ein Losverfahren wird in diesem Studiengang nicht durchgeführt.