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Auswahlkriterium “Durchschnittsnote”

Es zählt die Durchschnittsnote Ihres zum Hochschulstudium berechtigenden Zeugnisses (z.B. Abiturzeugnis, Zeugnis der Fachhochschulreife nach Abschluss des praktischen Teils, Meisterprüfung).

Mit dieser Durchschnittsnote werden Sie auf der Leistungsrangliste geführt.

Falls in Ihrem Zeugnis keine Durchschnittsnote nachgewiesen ist, lassen Sie diese bitte formlos von der Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat, bestätigen.