Beratung im Diskriminierungsfall

Die Antidiskriminierungsbeauftragte bietet allen Angehörigen der TU Darmstadt vertrauliche Beratung im Diskriminierungsfall an. Grundverständnisse sind dabei

  • die diskriminierungskritische Perspektive, die Diskriminierung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und geschichtlich verankerten Ungleichheitsstrukturen versteht
  • ein horizontaler Ansatz, der alle Diskriminierungsformen und -erfahrungen in gleicher Weise ernst nimmt

Die Beratung durch die Antidiskriminierungsbeauftragte im Diskriminierungsfall erfolgt nach folgenden Kriterien:

Vertraulichkeit

Keine Inhalte der Beratung verlassen den Raum zwischen beratungssuchender Person und der Antidiskriminierungsbeauftragten ohne ausdrückliches Einverständnis der beratungssuchenden Person.

Betroffenenorientiert

Die Beratung ist darauf ausgerichtet, die Wahrnehmung und das Erleben der beratungssuchenden Person zu fokussieren.

In der Erstberatung erfolgt eine Einordnung des mitgebrachten Themas hinsichtlich des im AGG bzw. in den Richtlinien der TU formulierten Diskriminierungsverständnisses.

Ergebnisoffen

Die ratsuchende Person wird darin begleitet herauszufinden, welche Handlungsstrategien im Umgang mit der spezifischen Situation oder Erfahrung hilfreich und möglich sind. Dabei erfolgen keine Empfehlungen oder Interpretationen durch die beratende Person bezüglich der Frage, wie mit dem Diskriminierungsvorfall umzugehen sei. Anliegen ist es vielmehr, in der Beratung darüber zu informieren, welche Optionen es gibt, was mit diesen jeweils verbunden ist und welche (Aus-)Wirkungen möglicherweise zu erwarten/zu erhoffen sind, z. B bei einer offiziellen Beschwerde oder auch einer niedrigschwelligen Intervention durch die Antidiskriminierungsbeauftragte.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte bietet Betroffenen von Diskriminierung auch Beratung hinsichtlich möglicher Handlungsoptionen, welche Maßnahmen zur Klärung/Verbesserung der Situation oder auch niedrigschwellige Interventionen umfassen können. Sie kann in diesen Fällen parteilich im Sinne der beratungssuchenden Person agieren. Dies muss immer im Auftrag der betroffenen Person geschehen. Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheidet die betroffene Person in Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten.

Die AD-S hat zudem den gesetzlichen Auftrag, das Diskriminierungsgeschehen zu dokumentieren und darüber zu berichten. Dies geschieht in anonymisierter und abstrahierter Form.