Vertrauliche Beratung und formale Beschwerde im Diskriminierungsfall

Die Antidiskriminierungsbeauftragte bietet vertrauliche Beratung im Diskriminierungsfall. Sie ist nicht mit der Prüfung formaler Beschwerden befasst.

Vertrauliche Beratung

Das Angebot der Antidiskriminierungsbeauftragten im Diskriminierungsfall an Betroffene oder Zeug:innen ist eine individuelle, vertraulich Beratung. In dieser geht es vor allem darum, den Sachverhalt reflektieren zu können und mögliche Umgangsweisen mit diesem zu erörtern. Eine mögliche Umgangsweise kann eine formale Beschwerde sein. Hier kann die Antidiskriminierungsbeauftragte bezüglich des Prozesses informieren.

Formale Beschwerde

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Richtlinie gegen Diskriminierung wird Angehörigen der TU Darmstadt ein Beschwerderecht eröffnet. Dieses besagt, dass Mitglieder der TU Darmstadt sich bei der Universität beschweren können, wenn Sie im Kontext der Universität Diskriminierung erfahren haben.

Die Prüfung dieser Beschwerde obliegt den jeweiligen Beschwerdestellen. Diese holen Informationen ein, die sie für die Prüfung der Beschwerde benötigen. Die Vertraulichkeit ist in einem dem Auftrag angemessenen Maße aufgehoben. Der Beschwerde kann stattgegeben werden, woraus eine dem Sachverhalt angemessene Maßnahme erfolgen kann. Sie kann aber auch abgelehnt werden. In beiden Fällen werden sowohl die beschwerdeführende Person wie auch die in der Beschwerde ‚beschuldigte‘ Person informiert.