Sie studieren an einer unserer europäischen Partnerhochschulen und interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Kurzzeitforschungsaufenthaltes (auch (Pflicht-)Praktikum genannt) an einem der Fachbereiche der TU Darmstadt? Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zu diesem Thema.
Für einen Kurzzeitforschungsaufenthalt oder auch (Pflicht)-Praktikum müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind eingeschriebener Vollzeitstudierender (Bachelor, Master, PhD)
- an einer unserereuropäischen Partnerhochschulen
Studentische Kurzzeitforschungsaufenthalte sind in der Regel darauf ausgerichtet, spezifische Forschungsprojekte zu unterstützen oder eigene Forschungsfragen zu beantworten.
Praktika dienen in der Regel dazu, praktische Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld zu sammeln und die im Studium erlernten theoretischen Kenntnisse anzuwenden.
An der TU Darmstadt werden grundsätzlich keine Praktika angeboten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns fallen. Deswegen sind freiwillige Praktika nur für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten (90 Tage) möglich. Pflichtpraktika können länger als drei Monate sein und müssen fester Bestandteil der Prüfungsordnung der Heimatuniversität sein. Dies muss nachgewiesen werden, siehe Dokument "Bescheinigung eines Pflichtpraktikum (wird in neuem Tab geöffnet) ".
Wenn Sie sich für einen entsprechenden Auslandsaufenthalt an der TU Darmstadt interessieren, dann müssen Sie sich selbst um eine entsprechende Betreuung bemühen:
- Erkundigen Sie sich auf den Seiten der Fachbereiche, welcher Fachbereich, bzw. welches Thema für Sie in Frage kommen könnte.
- Setzen Sie sich mit dem entsprechenden Fachbereich, bzw. mit dem/der jeweiligen Professor*in / Ansprechperson in Kontakt um Kapazitäten und Einzelheiten zu klären.
- Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, werden Sie über die notwendigen Schritte für eine mögliche Einschreibung informiert.
Mit der Einschreibung an der TU Darmstadt würden Sie folgende Vorteile erhalten:
- Studierendenstatus (Mensa, kostengünstige Eintritte Theater, Oper, etc.)
- Deutschland- Semesterticket (kostenfreie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr)
Für die Einschreibung an der TU Darmstadt benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Studierende in anderen EU-Mitgliedstaaten sind in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) krankenversichert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Machen Sie sich schon bei der Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Gedanken über einen möglichen Zeitraum Ihres Aufenthaltes.
Achten Sie darauf innerhalb der Semesterzeiten an die TU Darmstadt zu kommen:
- Wintersemester: Oktober – März
- Sommersemester: April – September
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 30.April, für das Sommersemester der 31.Oktober.
Eine generelle Zuständigkeit an der TU Darmstadt für Studierende, die sich für einen Kurzzeitforschungsaufenthalt (auch (Pflicht-) Praktikum genannt) an der TU Darmstadt interessieren, gibt es nicht.
Internationalen Studierenden von europäischen Parternuniversitäten, die für einen Kurzzeitforschungsaufenthalt kommen, bieten wir den Service, als Austauschstudierende eingeschrieben zu werden.
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Unterstützung bei der Einschreibung dieser Studierenden:
Internationale Studierende einer europäischen Partnerhochschule der TU Darmstadt, die sich für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Kurzzeitforschungsaufenthaltes an der TU Darmstadt interessieren, müssen sich selbst um eine entsprechende Betreuung im Fachbereich bemühen. Studierende müssen sich auf den Seiten der Fachbereiche erkundigen, welcher Fachbereich, bzw. welches Thema in Frage kommen könnte. Ausnahmen bilden strukturierte Programme für spezifische Partner, wie zum Beispiel IREP.
Der/die Professor*in entscheidet eigenständig, ob das Studierendenprofil passend ist und der/die Studierende entsprechend betreut werden kann.
Der Fachbereich ist für die fachliche Betreuung zuständig sowie ggf. für das Ausstellen/Ausfüllen weiterer Dokumente (bspw. Praktikumsvertrag, Learning Agreement o.ä.).
Für einen Kurzzeitforschungsaufenthalt oder auch (Pflicht)-Praktikum müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Studierende sind eingeschriebener Vollzeitstudierende (Bachelor, Master, PhD)
- an einer unserer europäischen Partnerhochschulen
Studentische Kurzzeitforschungsaufenthalten sind in der Regel darauf ausgerichtet, spezifische Forschungsprojekte zu unterstützen oder eigene Forschungsfragen zu beantworten.
Praktika dienen in der Regel dazu, praktische Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld zu sammeln und die im Studium erlernten theoretischen Kenntnisse anzuwenden.
An der TU Darmstadt werden grundsätzlich keine Praktika angeboten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns fallen. Deswegen sind freiwillige Praktika nur für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten (90 Tage) möglich. Pflichtpraktika können länger als drei Monate sein und müssen fester Bestandteil der Prüfungsordnung der Heimatuniversität sein. Dies muss nachgewiesen werden, siehe Dokument "Bescheinigung eines Pflichtpraktikums (wird in neuem Tab geöffnet) ".
Bei der Festlegung des Zeitraums ist darauf zu achten, dass die Studierenden innerhalb des Semesterzyklus an die TU Darmstadt kommen:
- Wintersemester: Oktober – März
- Sommersemester: April – September
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 30.April, für das Sommersemester der 31.Oktober.
Das Zeitfenster der Bewerbungen sollte unbedingt eingehalten werden. Falls kurzfristigere Anfragen eingehen, ist zu bedenken, dass das Immatrikulationsverfahren recht zeitaufwenig ist und mindestens 2 Monate vor dem Aufenthalt angestoßen werden sollte.
Wenn der Aufenthalt an der TU Darmstadt in zwei Semestern liegt, muss der/die Studierende für beide Semester eingeschrieben werden, also auch zweimal den Semesterbeitrag bezahlen.
Internationalen Studierenden von einer europäischen Partneruniversität der TU Darmstadt, die für einen einen Kurzzeitforschungsaufenthalt oder ein Praktikum an die TU Darmstadt kommen, bieten wir den Service als Austauschstudierende eingeschrieben zu werden. Dadurch erhalten sie folgende Vorteile:
- Studierendenstatus (Mensa, kostengünstige Eintritte Theater, Oper, etc.)
- Deutschland-Semesterticket (kostenfreie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr)
Informationen, ob die Bewerber*innen von einer europäischen Partneruniversität sind oder nicht, kann in unserer Datenbank eingesehen werden.
Für die Einschreibung an der TU Darmstadt benötigen die Studierenden eine gültige Krankenversicherung. Studierende in anderen EU-Mitgliedstaaten sind in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) krankenversichert.
Der Fachbereich, bzw. der/die Professor*in, der eine Anfrage von einem Studierenden von einer europäischen Partneruniversität bekommen hat, informiert Dezernat VIII D Europa und Unite! (europe-incomings@zv.tu-darmstadt.de) mit dem Betreff „Bewerbung für ein Praktikum im FB XY“, sofern seitens des Fachbereiches Interesse besteht und die Rahmenbedingungen bezüglich Mindestlohn und Einschreibung geklärt sind.
Gleichzeitig informiert der FB den/die Bewerber*in, sich über das Bewerbungsportal für Austauschstudierende online zu bewerben. Informationen zur Online-Bewerbung als Incoming Studierende an der TU Darmstadt sind hier zu finden. Der/die Studierende muss in diesem Fall den kompletten Bewerbungsprozess, wie auf der o.g. Webseite beschrieben, durchlaufen.
Hier finden Sie einen Zusammenfassung/Checkliste über die einzelnen Schritte, die bei Erhalt einer Kurzzeitforschungsaufenthalt oder Praktikums-Anfrage zu beachten sind:
Kurzzeitforschungsaufenthalt an der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)
Bei Studierenden von nicht Partneruniversitäten, wenden Sie sich bezüglich einer möglichen Einschreibung an Zulassung International.