Sport – Lehramt Erweiterungsfach
Erweiterungsprüfung
Studiengangbeschreibung
Das Lehramt Erweiterungsfach endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
Sport: Der Studiengang besteht aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Zum Pflichtbereich der Fachwissenschaft gehören die Module Sportwissenschaftliches Propädeutikum, Sportmedizinische Grundlagen, Bewegungs- und Trainingswissenschaftliche Grundlagen, Sportpädagogische Grundlagen, Sportsoziologische und Sportpsychologische Grundlagen. Im Wahlpflichtbereich ist eine Schwerpunktbildung im Bereich von Sportpraktischen Grundlagen erforderlich.
Ordnung des Studiengangs mit Studien- und Prüfungsplan
Informationen zur Sporteignungsprüfung
| Semester | 4 (80 CP) |
| Sprache | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester |
| Studienberechtigung |
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| Zulassungsverfahren |
analog Lehramt an Gymnasien Fach Sport (bestandene Sporteignungsprüfung) |
| Bewerbung |
TU-Bewerbungsportal und Bewerbungsfrist Formale und sprachliche Anforderungen für Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen |
| Gut zu wissen |
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| Empfehlung |
Es wird empfohlen, ein Erweiterungsstudium Lehramt erst dann aufzunehmen, wenn im bisherigen Lehramtsstudiengang bereits nachweislich erfolgreich studiert worden ist. Als Erfolgskriterium gilt der Erwerb von insgesamt 90 CP in den beiden Fächern und in den Grundwissenschaften bis spätestens zum 6. Fachsemester. Zur individuell optimalen Ausgestaltung des Erweiterungsstudiums Lehramt bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung eine persönliche Beratung an. |