Minderjährige – Einwilligung zum Studium

Bewerber:innen und Studierende der TU Darmstadt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zum Studium an der TU Darmstadt eine Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Für die Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Studium möchten wir Sie bittendieses Formular (wird in neuem Tab geöffnet) zu verwenden.