Rückmeldung
Ist Ihre Adresse noch aktuell?
Falls sich Ihre Anschrift geändert hat, denken Sie bitte daran, diese in TUCaN zu ändern, damit Sie Ihren Studierendenausweis erhalten!
In jedem Semester müssen Studierende sich durch Überweisung des Semesterbeitrags innerhalb einer gesetzten Frist für das folgende Semester zurückgemeldet oder ein Urlaubssemester beantragt haben (Hessisches Hochschulgesetz – HHG, § 58).
Die genauen Fristen finden Sie unter dem Punkt Semestertermine (Die Rückmeldefristen gelten nicht für Erst- und Neu-Einschreiber, Ihnen wird im Zulassungsbescheid eine gesonderte Zahlfrist mitgeteilt.)
Die Höhe des aktuellen Semester- und Verwaltungskostenbeitrages, sowie die entsprechende Bankverbindung finden Sie unter dem Punkt Semesterbeiträge.
Für einen fristgerechten Geldeingang kommt es nicht auf die Abgabe der Überweisung bei der Bank, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Konto der TU Darmstadt an. Denken Sie daher bitte rechtzeitig (spätestens 15 Tage vor Fristablauf) an Ihre Überweisung, da alle fälligen Beiträge/Gebühren spätestens am letzten Tag der Frist auf dem Konto der TU Darmstadt verbucht worden sein müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Banklaufzeit inkl. des Bearbeitungszeitraums der TU Darmstadt 5-10 Tage dauern kann (auch bei Online-Banking!).
Erst danach können Ihnen Ihre Studienunterlagen (Studienausweis/Semesterticket und Studienbescheinigungen) für das folgende Semester ausgestellt werden. Die Zustellung erfolgt ausschließlich per Post!
Bei Verlust des Studienausweises betragen die Kosten für die Ausstellung einer Zweitschrift 30,00 Euro.
Sämtliche Änderungen zu Ihren Daten (insbesondere Adressänderungen!) teilen Sie bitte frühzeitig und in Ihrem eigenen Interesse vor Ihrer Rückmeldung dem Studierendenservice (karo5) mit!
Bitte beachten Sie:
Gemäß der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) setzt die Meldung und Ablegung einer Prüfung die Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraus, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Prüfungsleistungen sind im Campus Managementsystem anzumelden. Insoweit ist eine Immatrikulation bis zum endgültigen Bestehen aller Prüfungen einschließlich der Bachelor/Master-Thesis erforderlich. Wird eine Prüfung nicht bestanden oder ist die Abschlussarbeit nicht mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so wird Ihnen dies persönlich oder elektronisch über das Campus-Management System bekannt gegeben. Das Bewertungsverfahren soll 4 Wochen nicht überschreiten.
Die Ausstellung des Zeugnisses kann bis zu 8 Wochen dauern, wir empfehlen daher, erst nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesterzahl wird nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.
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