Aufenthaltsrecht bei der Jobsuche:
Gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG kann nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate ab Ausstellung der Urkunde erteilt werden. Nach Abschluss eines Studiums haben Sie das Recht, in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche zu beantragen.
Hierfür benötigt die Ausländerbehörde folgende Unterlagen:
- Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Kopie der Bachelor- oder Masterurkunde
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (Sperrkonto, Arbeitsvertrag, Verpflichtungserklärung)
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenversicherung