Vorlesungsbegleitende Prüfungen

Prüfungen können vorlesungsbegleitend durchgeführt werden, wenn dies die Ordnung des Studiengangs so festlegt. Die Prüfung wird dann in eine vorher festgelegte Anzahl von Teilprüfungen unterteilt. Eine eigenständige Bewertung der vorlesungsbegleitenden Teilprüfungen erfolgt nicht. Die einzelnen vorlesungsbegleitenden Teilprüfungen müssen nicht jeweils für sich bestanden werden. Wird eine vorlesungsbegleitende Prüfung nicht bestanden, müssen gegebenenfalls alle Teilprüfungen wiederholt werden.