Nicht-Erscheinen zum Prüfungstermin

Was passiert wenn Studierende ohne trifftigen Grund nicht zum Prüfungstermin erscheinen?

Die Prüfung wird als „nicht ausreichend“ erklärt, wenn der/die Studierende ohne triftige Gründe zum Prüfungstermin nicht erscheint oder von einer angemeldeten Prüfung zurücktritt. Gleiches gilt, wenn die vorgebrachten Gründe für das Nicht-Erscheinen von der Prüfungskommission bzw. von der Präsidentin nicht anerkannt worden sind, oder als Prüfungsleistung in einer schriftlichen Aufsichtsarbeit ein leeres Blatt abgegeben wurde oder in einer mündlichen Prüfung geschwiegen wurde.