Rechtliche Voraussetzungen von Prüfungen

Die Teilnahme an einer Prüfung ohne rechtskräftige Anmeldung ist ausgeschlossen!

Zur Teilnahme an Prüfungen sind Voraussetzungen und Fristen einzuhalten. Eine Prüfungsanmeldung über TUCaN ist erforderlich.

Eine rechtskräftige Anmeldung erfolgt im TUCaN-Webportal im Bereich Prüfungen -> Meine Prüfungen unter dem Link Anmeldung zu Prüfungen.
Anleitungen zur Prüfungsanmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter „Anmeldung zur Prüfung – Wie geht das?“ .
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst dann zu einer Prüfung anmelden können, wenn Sie auch zum dazugehörigen Modul bzw. bei studienbegleitenden Prüfungen zur zugehörigen Veranstaltung angemeldet sind.
Für Rückfragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro.

Im Flyer zum Thema Prüfungen sind wichtige Informationen zusammengefasst: Flyer – Prüfungsrecht (wird in neuem Tab geöffnet) .

Prüfungsanmeldezeitraum

Die reguläre Anmeldezeit zu allen Prüfungen (Fachprüfungen und Studienleistungen) ist in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) geregelt.

Der Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums ist im

  • Sommersemester ab Anfang Juni
  • Wintersemester ab Mitte November

Die Fristen zur Prüfungsanmeldung werden durch den verantwortlichen Fachbereich festgelegt.
Bitte beachten Sie die Informationen und eventuellen Ausnahme-Regelungen Ihres Fachbereichs auch im Bezug auf Wahlfachprüfungen, Wiederholungsprüfungen oder vorlesungsbegleitenden Prüfungen. Die An- und Abmeldefristen können Sie in TUCaN einsehen (An- und Abmeldezeitraum einer Prüfung finden ).

Rücktritt von Prüfungen

Die Voraussetzungen für den Rücktritt von Prüfungen sind in den APB § 15 geregelt.

ohne Angabe von Gründen

aus gesundheitlichen oder ähnlich schwerwiegenden Gründen