Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit – Attest
Wann und wo muss mein Attest vorliegen? Was ist zu beachten?
Bei Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit sind verschiedene Punkte zu beachten ( (wird in neuem Tab geöffnet) ). § 15 Abs. (2) APB
Die ärztliche Krankschreibung (Attest) reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach Prüfungsdatum in dem ein, das Ihren Studiengang betreut. Das gilt auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich statt findet. Studierende der Studienbereiche wenden sich an das Studienbüro . Die Einreichung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen (bitte die Modalitäten im jeweiligen Studienbüro beachten). Nur so ist ein krankheitsbedingter Rücktritt von der Prüfung nach Studienbüro, das Ihren Studienbereich betreut (wird in neuem Tab geöffnet) fristgerecht möglich. §15(2) APB
Bitte beachten Sie, dass die seit Januar 2023 eingeführte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) von den Arztpraxen nur an Arbeitgeber automatisch weitergeleitet wird. Die TU Darmstadt ist für Sie als Studierende:r kein Arbeitgeber, so dass Sie auch weiterhin bei Krankheit für einen ordnungsgemäßen Rücktritt von einer Prüfung verpflichtet sind, einen ärztlichen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in Papierform fristgerecht vorzulegen, wobei das Papierexemplar – wie oben beschrieben- elektronisch eingereicht werden kann.
Mit der Einführung der eAU ist das „klassische“ Attest weitgehend abgeschafft worden und Sie als Studierende:r erhalten auf Wunsch von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Ausdruck der eAU (dieser ist in der Regel nicht unterschrieben). Diesen Ausdruck müssen Sie wie oben beschrieben fristgerecht einreichen. Sollte auf dem Ausdruck eine unverschlüsselte Diagnose stehen, können Sie diese schwärzen.
Selbstverständlich werden auch die bisherigen „klassischen“ Atteste weiter akzeptiert.
Für Lehramt an Gymnasien-Studierende gilt:
Sie wenden sich an das
des Fachbereichs, das für das jeweilige Fach zuständig ist. Studienbüro
Atteste für die Grundwissenschaften, einschließlich der beiden Module der Grundwissenschaften im Vernetzungsbereich (03-01-4007 Pädagogisches Verstehen von Naturwissenschaft und nachhaltiger Entwicklung und 03-01-4008 Medienpädagogik), müssen im eingereicht werden. Studienbüro des Fachbereich Humanwissenschaften
Atteste für die übrigen Module des Vernetzungsbereiches im . Zentrum für Lehrerbildung
Über die Anerkennung von Rücktritten (auch bei Krankheit) entscheidet die oder der Vorsitzende der zuständigen Prüfungskommission. In Zweifelsfällen kann ein ausführliches ärztliches Gutachten oder ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Fällt der Abgabetag auf einen Samstag oder Sonntag verschiebt sich der Abgabetag auf den darauffolgenden Montag. Fällt der Abgabetag auf einen Feiertag, verschiebt sich der Abgabetag auf den Folgetag.
Beispiele für die Abgabefrist
Tag der Prüfung ist am … | Ärztliches Attest muss dem Studienbüro vorliegen am darauf folgenden… |
Montag | Donnerstag |
Dienstag | Freitag |
Mittwoch | Montag |
Donnerstag | Montag |
Freitag | Montag |
Samstag | Dienstag |
Bemerkungen
Wenn die oben genannten Dokumente nicht fristgerecht eingesandt werden, dann werden alle Prüfungsleistungen für die ein Prüfungsrücktritt beantragt werden sollte, als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, da unentschuldigt am Prüfungstermin gefehlt wurde. Hiermit entfällt auch die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei Drittversuchen.