Abschlussarbeit – Erklärung zur Abschlussarbeit nach APB

Wie muss die Erklärung zur Abschlussarbeit aussehen?

In jede Abschlussarbeit muss eine vom jeweiligen Studierenden unterschriebene und eingescannte Erklärung zur Abschlussarbeit nach §22 (7) APB integriert sein und die Erklärung muss zusätzlich als einzelnes Dokument termingerecht an das Studienbüro gesendet worden sein.

Für die digitale Abgabe ab dem 22.03.2020:

Die Erklärung für die digitale Abgabe finden Sie hier: Vorlage – Erklärung zur Abschlussarbeit digital nach §22 (7) APB

Hinweis: Der letzte Satz „Bei einer Thesis des Fachbereichs Architektur entspricht die eingereichte elektronische Fassung dem vorgestellten Modell und den vorgelegten Plänen.“ ist nur für Thesen im Fachbereich Architektur erforderlich und kann in Erklärungen in Thesen anderer Fachbereiche weggelassen werden.

Die Studierenden laden ihre Abschlussarbeit in TUbama hoch (die unterschriebene und eingescannte Erklärung zur Abschlussarbeit ist Bestandteil der hochgeladenen elektronischen Abschlussarbeit) und schicken parallel eine Mail an das Studienbüro mit der unterschriebenen und eingescannten Erklärung zur Abschlussarbeit gemäß §22 (7) APB.