Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
In „begründeten Fällen“ kann die Prüfungskommission einer Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit bis maximal zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit (max. 13 Wochen bei einem Vollzeitstudium) zustimmen. Siehe § 23 (5) Allgemeine Prüfungsbestimmungen (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) (APB).
Hierzu muss über das Studienbüro ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Die Prüfungskommission prüft und entscheidet über die Anträge.