Bankkontoeröffnung

Bankkontoeröffnung in Deutschland

Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland sollte ein deutsches Bankkonto eröffnet werden. Dies vereinfacht das alltägliche Leben sowie monatliche Zahlungen wie Einkäufe, Versicherung, Miete, Semestergebühren usw.. Bestimmte Studierendenwohnheime akzeptieren beispielsweise nur Geldüberweisungen durch deutsche Banken (bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei ihnen).

Um ein deutsches Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie normalerweise diese Dokumente:

  • Meldebescheinigung
  • Gültigen Reisepass oder EU-ID

Je nach Bank und Kontotyp können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, informieren Sie sich bitte im Voraus.

In Deutschland gibt es viele Banken, einschließlich Privatbanken, Sparkassen, internationalen Banken und Online-/Mobilbanken. Es liegt an Ihnen zu entscheiden, bei welcher Bank Sie ein Konto eröffnen möchten, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Ein Sperrkonto ist eine der möglichen Optionen, die als Nachweis der finanziellen Mittel zur Beantragung Ihres Visums, für eine Aufenthaltserlaubnis, sobald Sie in Deutschland sind, oder zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis verwendet werden können.

Bitte beachten Sie, dass alle Anbieter unterschiedliche Unterlagen verlangen, daher müssen Sie sich direkt bei Ihrer Bank erkundigen. Um ein Sperrkonto zu eröffnen, benötigen Sie möglicherweise folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheid
  • Gültiger Reisepass

Die deutsche Regierung legt den spezifischen Geldbetrag fest, der auf Ihrem deutschen Sperrkonto bereitgestellt werden muss. Derzeit (ab dem 01.09.2024) beträgt dieser Betrag mindestens 11.904 Euro jährlich oder 992 Euro monatlich. Bitte beachten Sie, dass dies Änderungen unterworfen sein kann.

Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie ein reguläres deutsches Bankkonto eröffnen, um Geld von Ihrem Sperrkonto abheben zu können.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ein Sperrkonto ist nicht die einzige Form des Nachweises Ihrer finanziellen Mittel bei der Beantragung Ihres Visums/Aufenthaltserlaubnisses in Deutschland. Weitere Optionen finden Sie im Abschnitt 1.5 „Erforderliche Dokumente“ auf unserer Webseite für Aufenthaltserlaubnisse

Haftungsausschluss

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Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir den Besuch externer Quellen wie offiziellen Regierungswebsites oder renommierten Finanzinstitutionen.