Einwohnermeldeamt

In Deutschland ist die Anmeldung vom Wohnsitz gesetzlich vorgeschrieben (Meldepflicht). Das Einwohnermeldeamt ist für Wohnsitzangelegenheiten zuständig.

*Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Aufenthaltsgenehmigungen oder Ausländerbehörde.

Wenn Sie nach der Einreise eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie dem zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnort mitteilen. Wenn Sie innerhalb dieser zwei Wochen keinen Termin erhalten, ist es auch möglich die Mitteilung später zu machen. Wenn Sie nur 3 Monate planen zu bleiben, ist eine Anmeldung Ihrer Adresse nicht notwendig.

Mit dem Behördenfinder können Sie ganz einfach das zuständige Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes finden. Termine können meistens per Online-Portal über die städtische Internetseite vereinbart werden.

Zum Termin benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder EU- Personalausweis sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Eine Kopie vom Mietvertrag wird NICHT akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Termin bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen Sie benötigen.

Hier finden Sie das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung.

Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie eine „Meldebescheinigung“. Dieses Dokument dient als Nachweis für Ihre Wohnadresse. Dies ist äußerst ist wichtig, da dieser Nachweis für bestimmte Vorgänge in Deutschland benötigt wird, wie z. B. bei der Bankkontoeröffnung und Steueridentifikationsnummer. Achten Sie darauf, dass Sie dieses Dokument nicht verlieren.

Siehe bitte Absatz 3 für weitere Informationen.

Weitere Informationen:

Wenn Sie nach der Einreise vorübergehend im Hotel oder bei Ihren Freunden bleiben, müssen Sie immer noch die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und sich bei der Stadt anmelden.

Wenn Sie umziehen und Ihre Adresse später ändern möchten, müssen Sie Ihre neue Adresse unbedingt ummelden. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie diese Adresse auch bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde abmelden.

Die International Student Services (ISS) organisieren Gruppentermine beim Einwohnermeldeamt in Darmstadt, um die Studierenden zu unterstützen.

Derzeit sind leider alle Gruppentermine ausgebucht. Bitte versuchen Sie, selbst einen eigenen Termin zu buchen. Gehen Sie zu Absatz 2 für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Bitte beachten Sie: ISS kann nur die im Formular angebotenen Termine zur Verfügung stellen. Falls sie einen anderen Termin vereinbaren möchten, müssen Sie dies selbständig machen.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

• Einen gültigen Reisepass oder EU-Personalausweis

• Die Wohnungsgeberbestätigung (Kopie vom Mietvertrag wird NICHT akzeptiert)

WeitereInformationen zum Einwohnermeldeamt finden Sie hier.

Adresse des Einwohnermeldeamtes in Darmstadt:

Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt.

Sie können direkt über die Website des Einwohnermeldeamts einen Termin vereinbaren. Nutzen SIe hierfür unsere Anleitung als Hilfe (wird in neuem Tab geöffnet) .

Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer ersten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post zugesendet. Es ist möglich die Steuer-ID zwei Tage nach der Erstanmeldung direkt beim Finanzamt zu erfragen.

Wenn Sie nach Deutschland ziehen, sind sie verpflichtet den sogenannten Rundfunkbeitrag zu zahlen, der das Programm des öffentlichen Rundfunks finanziert. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, muss der Rundfunkbeitrag nicht von jeder Bewohnerin bzw. von jedem Bewohner gezahlt werden; hier gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Nachdem Sie sich in Darmstadt angemeldet haben, erhalten Sie ein Schreiben vom Beitragsservice mit weiteren Informationen.

Die Informationen auf dieser Website sind nicht rechtlich bindend.