Krankenversicherung für internationale Studierende

Studierende der TU Darmstadt benötigen eine gültige Krankenversicherung. Unabhängig davon, ob du aus der EU, einem Partnerland oder einem anderen Land kommst, gelten besondere Regelungen. Schließe deine Versicherung unbedingt vor deiner Ankunft ab, denn der Versicherungsschutz muss mit dem offiziellen Semesterstart beginnen.

Damit du dich an der TU Darmstadt einschreiben kannst, brauchst du eine gültige Krankenversicherung. Bitte informiere dich vorher, welche Leistungen und Behandlungen deine Krankenversicherung abdeckt.

Wichtig: Die Versicherung beginnt jeweils zum Semesteranfang – am 1. Oktober (Wintersemester) oder 1. April (Sommersemester). Die Versicherungsbeiträge werden rückwirkend zum Semesterbeginn fällig, wenn sich die Anreise z.B. aufgrund von Visaproblemen verzögert.

Weitere Informationen über Krankenversicherungen für Studierende findest du auch auf der Website des DAAD und GKV-Spitzenverband.

Bitte lies unsere FAQs.

Wenn du aus einem Land innerhalb der EU/EWR, Großbritannien und der Schweiz kommst, bist durch deine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder Global Health Insurance Card (GHIC) in deinem Heimatland versichert.

Du muss allerdings eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, die deinen Versicherungsstatus an die TU Darmstadt elektronisch übermittelt.

Informiere dich vor deiner Abreise, welche Leistungen und Kosten in Deutschland übernommen werden, damit du entscheiden kannst, ob du eine zusätzliche Versicherung benötigst, denn der Versicherungsschutz kann von dem in deinem Heimatland abweichen.

Wichtig: Wenn du arbeiten möchtest, musst du dich in Deutschland krankenversichern. Wende dich vor Arbeitsbeginn an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und lass dich dort beraten.

Wenn du aus Ländern kommst, mit den ein Sozialversicherungsabkommen (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, Vereinigtes Königsreich) besteht, kannst du deine Versicherung in Deutschland anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung von einer deutschen Krankenkasse geprüft und anerkannt wird.

Wende dich bitte daher an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (wird in neuem Tab geöffnet) deiner Wahl. Nachdem die deutsche gesetzliche Krankenkasse deinen Versicherungsstatus anerkannt hat, übermittelt sie dies elektronisch direkt an die TU Darmstadt. Kontaktiere deine Versicherung im Heimatland über das weitere Vorgehen und informiere dich, welche medizinischen Behandlungen in Deutschland damit abgedeckt werden. Diese können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Nachfolgend findest du die Liste der Länder und die entsprechenden Formulare, die du ausfüllen und der deutschen Krankenkasse vorlegen musst:

  • Bosnien und Herzegowina: BH 6
  • Mazedonien: D/RM 111
  • Montenegro: DE/MNE 111
  • Serbien: DE 111 SRB
  • Tunesien: A/TN 11
  • Türkei: A/T 11

Wichtig: Wenn du arbeiten möchtest, musst du dich in Deutschland krankenversichern. Wende dich vor Arbeitsbeginn an einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse und lass sich dort beraten.

Wenn du nicht aus einem EU-Land oder aus einem Land mit Sozialversicherungsabkommen kommst, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die gesetzliche studentische Krankenversicherung kostet zwischen 125 und 150 Euro EUR/Monat und deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab.

Schau dir die Liste mit deutschen Krankenkassen an. Nach Abschluss des Vertrages muss die ausgewählte gesetzliche Krankenversicherung deinen Versicherungsstatus an die TU Darmstadt übermitteln. Mehr Information dazu findest du im Abschnitt 5.

Wenn du während deines Studiums 30 Jahre alt wirst, kannst du wählen, ob du eine freiwillige gesetzliche oder eine private Versicherung abschließen möchtest.

Hier findest du eine Liste der verschiedenen privaten Krankenversicherungen (wird in neuem Tab geöffnet), die in Deutschland angeboten werden.

Wenn du ab Studienbeginn bereits 30 Jahre bist oder älter, muss du dich privat krankenversichern. Sobald du privat krankenversichert bist, muss eine gesetzliche Krankenkasse deinen Versicherungsstatus (M10) bestätigen. Dafür musst du dich an eine gesetzliche Krankenkasse (wird in neuem Tab geöffnet) wenden und sie bitten, deinen Status an die TU Darmstadt elektronisch zu übermitteln.

Generell werden private Krankenversicherungen anderer Länder nicht bei der Ausländerbehörde anerkannt, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Umfang aller Dienstleistungen und Behandlungen der privaten Krankenversicherung im Ausland dem der deutschen staatlichen Krankenversicherungen entspricht.

Sobald du zugelassen wirst, wähle deine gesetzliche Krankenkasse aus und informiere diese direkt über deine Zulassung an der TU Darmstadt.

Die Meldung des Versicherungsstatus von Studierenden erfolgt ausschließlich elektronisch. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln direkt den Versicherungsstatus von Studierenden an die TU Darmstadt, auch im Fall einer Privatversicherung.

So gehst du vor:

  • Gesetzlich krankenversichert: Kontaktiere deine zuständige gesetzliche Krankenversicherung und bitte sie deinen Versicherungsstatus (M10) an die TU Darmstadt zu übermitteln.

Bitte beachte:

  • Deine persönlichen Daten vom Ausweisdokument (dein Name, alle Vornamen und das Geburtsdatum) und von deiner TU Darmstadt Bewerbung müssen mit deinen Angaben an die Krankenversicherung exakt übereinstimmen, damit beim elektronischen Meldeverfahren (M10) deine Krankenversicherungsdaten richtig zugeordnet werden können.

Eine Reisekrankenversicherung ist NICHT ausreichend für ein Studium in Deutschland !

Eine Reisekrankenversicherung brauchst du normalerweise für die Beantragung deines Visums und sie muss für die Einreise nach Deutschland und bis das Semester offiziell beginnt gültig sein (zum Beispiel, wenn du an dem Intensivsprachkurs vor Semesterbeginn teilnimmst). Mit dem Start des Semesters ist eine entsprechende Krankenversicherung erforderlich.

Obwohl diese Versicherung in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, wird sie jedoch dringend empfohlen. Sie bietet Schutz bei versehentlichen Schäden, die du verursachen kannst. Informiere dich vorher, welche Versicherungsanbieter für dich in Frage kommen.

8. FAQ

Das Verfahren zur Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung unterscheidet sich von dem für Studierende, die ihr komplettes Studium an der TU Darmstadt planen; die Bedingungen sind jedoch die gleichen. Weitere Informationen zu den Abläufen und Verfahren bekommst du direkt von deinen Austauschkoordinator:innen der TU Darmstadt zusammen mit deinem Zulassungsbescheid. Bei Fragen zur Versicherung für Austauschstudierende wende dich bitte direkt andeine Koordinator:innen .

Nein. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 6.

Bitte siehe Abschnitt 5.