Krankenversicherung für internationale Studierende
Studierende der TU Darmstadt benötigen eine gültige Krankenversicherung. Hier finden Sie alle notwendigen Schritte, um während Ihres Aufenthalts vollen Versicherungsschutz genießen zu können.
Um sich an der TU Darmstadt einzuschreiben, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich, welche Leistungen und Behandlungen Ihre Krankenversicherung abdeckt, bevor Sie nach Darmstadt kommen.
Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, gibt es Unterschiede in der Krankenversicherungsberechtigung und Verfahren. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen darüber, welche Punkte auf Sie zutreffen.
Weitere Informationen über Krankenversicherungen für Studierende finden Sie auch auf der und Website des DAAD. GKV-Spitzenverband
Unsere FAQ finden Sie unter Punkt 7 am Ende der Seite
Die Meldung des Versicherungsstatus von Studierenden ab 01.12.2021 erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Meldeverfahren. Dabei müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Versicherungsstatus von Zugelassenen bzw. Studierenden an die TU Darmstadt übermitteln, auch im Fall einer Privatversicherung.
Bitte besuchen Sie den obigen Link, um nach einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung zu suchen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht. Sobald Sie eine gesetzliche Krankenkasse gewählt haben, informieren Sie diese direkt über Ihre Zulassung an der TU Darmstadt.
Bitte gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor, je nachdem was auf Sie zutrifft:
- Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder eine abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung und fordern Sie die „Meldegrund 10“ für die Technische Universität Darmstadt“ an.
- Wenn Sie privat versichert sind oder vor kurzem eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an eine und fordern den „Meldegrund 10“ für die Technische Universität Darmstadt“ an. gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl
Weitere Informationen
- Dies gilt für alle Studierende, unabhängig davon aus welchem Land Sie kommen oder welche Art von Krankenversicherung Sie haben. Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, die keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen.
- Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reichen NICHT für den Nachweis des Versicherungsstatus aus.
- Achten Sie bitte darauf, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihr Name, (alle) Vorname(n) und das Geburtsdatum mit den Angaben in Ihrem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) übereinstimmen, damit im elektronischen Meldeverfahren Ihre Krankenversicherungsdaten störungsfrei zugeordnet werden können.
- Wenn Sie weitere Fragen zu dem Meldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung.