Krankenversicherung für internationale Studierende

Studierende der TU Darmstadt benötigen eine gültige Krankenversicherung. Hier finden Sie alle notwendigen Schritte, um während Ihres Aufenthalts vollen Versicherungsschutz genießen zu können.

Um sich an der TU Darmstadt einzuschreiben, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich, welche Leistungen und Behandlungen Ihre Krankenversicherung abdeckt, bevor Sie nach Darmstadt kommen.

Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, gibt es Unterschiede in der Krankenversicherungsberechtigung und Verfahren. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen darüber, welche Punkte auf Sie zutreffen.

Weitere Informationen über Krankenversicherungen für Studierende finden Sie auch auf der Website des DAAD und GKV-Spitzenverband.

Unsere FAQ finden Sie unter Punkt 7 am Ende der Seite

Wenn Sie aus einem Land innerhalb der EU kommen, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder Global Health Insurance Card (GHIC) haben, vergewissern Sie sich bitte, dass diese für die Dauer des gesamten Auslandsaufenthaltes oder für mindestens ein Semester gültig ist.

Die Europäische Krankenversicherungskarte übernimmt Ihre Kosten nur bei medizinischen Notfällen! Sollten Sie eine normale Behandlung benötigen, erhalten Sie möglicherweise eine Rechnung vom Behandler, die sie dann bei der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung unterscheidet sich von zu Land zu Land. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie aus einem der unten aufgelisteten Länder kommen, können Sie Ihre Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Bitte achten Sie darauf, dass sie noch mindestens drei Monate nach Semesterbeginn gültig ist.

Sie können sich damit nur an der TU Darmstadt einschreiben, wenn sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse anerkannt wurde. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die entsprechende Krankenkasse.

Nachfolgend finden Sie die Liste der Länder und die entsprechenden Formulare, die Sie ausfüllen und der deutschen Krankenkasse vorlegen müssen:

  • Bosnien und Herzegowina: BH 6
  • Mazedonien: D/RM 111
  • Montenegro: DE/MNE 111
  • Serbien: DE 111 SRB
  • Tunesien: A/TN 11
  • Türkei: A/T 11

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den Krankenversicherungsmöglichkeiten für türkische Studierende.

Studierende, auf die keiner der oben genannten Punkte zutrifft, müssen eine deutsche gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

Falls Sie keine EKVK für Ihren Aufenthalt in Deutschland haben und Sie während des Aufenthalts über 30 Jahre alt sind, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Dies bedeutet dass die Behandlungs- und die Folgekosten von Ihnen übernommen werden.

Hier finden Sie eine Liste der verschiedenen privaten Krankenversicherungen, die in Deutschland angeboten werden.

Generell werden private Krankenversicherungen anderer Länder nicht bei der Ausländerbehörde anerkannt, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Umfang aller Dienstleistungen und Behandlungen der privaten Krankenversicherung im Ausland dem der deutschen staatlichen Krankenversicherungen entspricht.

Die Krankenversicherung kostet ca.120 – 125 Euro pro Monat und muss in der Regel für ein ganzes Semester abgeschlossen werden.

Wichtig: Das Wintersemester beginnt an der TU Darmstadt im Oktober, das Sommersemester im April. Daher wird Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung erst ab dem 1. Oktober oder ab dem 1. April gültig sein.

Sollten Sie früher anreisen, beispielsweise für die Teilnahme an unseren Intensivsprachkursen im März oder September, müssen Sie eine gültige Auslandsreise-Krankenversicherung für diesen Zeitraum haben. Wenden Sie sich bitte an die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes, damit diese die Auslandsreise-Krankenversicherung ausstellt.

Liste deutscher Krankenversicherungen

Auslandsreisekrankenversicherungen, die beispielsweise von Deutschen Botschaften akzeptiert werden, reichen für die Einschreibung oder die gesamte Dauer Ihres Studiengangs nicht aus, weil sie nur die Kosten für medizinische Notfälle abdecken, die während der Gültigkeit Ihres Visums auftreten.

Eine Ausnahmeregelung gibt es für diejenigen, die eine deutsche Krankenversicherung für das Semester abschließen und schon vor dem offiziellen Start des Semesters am 1. Oktober oder am 1. April anreisen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Intensivsprachkurs teilnehmen. Für diesen Zeitraum, September oder März wird eine Auslandsreisekrankenversicherung akzeptiert.

Die Meldung des Versicherungsstatus von Studierenden ab 01.12.2021 erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Meldeverfahren. Dabei müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Versicherungsstatus von Zugelassenen bzw. Studierenden an die TU Darmstadt übermitteln, auch im Fall einer Privatversicherung.

Bitte besuchen Sie den obigen Link, um nach einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung zu suchen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht. Sobald Sie eine gesetzliche Krankenkasse gewählt haben, informieren Sie diese direkt über Ihre Zulassung an der TU Darmstadt.

Bitte gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor, je nachdem was auf Sie zutrifft:

  1. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder eine abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung und fordern Sie die „Meldegrund 10“ für die Technische Universität Darmstadt“ an.
  2. Wenn Sie privat versichert sind oder vor kurzem eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und fordern den „Meldegrund 10“ für die Technische Universität Darmstadt“ an.

Weitere Informationen

  • Dies gilt für alle Studierende, unabhängig davon aus welchem Land Sie kommen oder welche Art von Krankenversicherung Sie haben. Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, die keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen.
  • Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reichen NICHT für den Nachweis des Versicherungsstatus aus.
  • Achten Sie bitte darauf, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihr Name, (alle) Vorname(n) und das Geburtsdatum mit den Angaben in Ihrem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) übereinstimmen, damit im elektronischen Meldeverfahren Ihre Krankenversicherungsdaten störungsfrei zugeordnet werden können.
  • Wenn Sie weitere Fragen zu dem Meldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung.

7. FAQ

Bitte lesen Sie sich die obigen Informationen durch. Das Verfahren zur Einrichtung bzw. Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung unterscheidet sich von dem für Studierende, die ihr komplettes Studium an der TU Darmstadt planen; die Bedingungen sind jedoch die gleichen. Weitere Informationen zu den Abläufen und Verfahren erhalten Sie direkt von Ihrer Austauschkoordinatorin oder Ihrem Austauschkoordinator der TU Darmstadt zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid. Bei Fragen zur Versicherung für Austauschstudierende wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Koordinatorin oder Ihren Koordinator .

Nein. Für weitere Informationen siehe Punkt 5.

Bitte siehe Punkt 6.