Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Ein Leitfaden für internationale Studierende

Wenn Sie kein*e EU-Bürger*in sind und vorhaben in Deutschland zu studieren, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Genehmigung wird von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt und ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig. Sie zeigt:

  • den Grund Ihres Aufenthalts (z.B Studium),
  • wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen,
  • und die Bedingungen, die Sie einhalten müssen (z.B. die Arbeitsregelung)

Wichtig: Vergewissern Sie sich vor der Einreise, dass Sie über das entsprechende Visum oder die Einreiseerlaubnis verfügen. Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie auf der Webseite Visumsverfahren.

Erste Schritte

Nach der Ankunft in Deutschland

Sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Aufenthalt rechtlich anerkannt wird.

Melden Sie Ihre Adresse beim Einwohnemeldeamt an: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt/Bürgeramt anmelden. Ohne diese Anmeldung können Sie keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis: Treten Sie in Kontakt mit Ihrer Ausländerbehörde für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, geben Sie dabei folgende Informationen an: Name, Vorname und Geburtsdatum.

Wie wird eine Aufenthaltserlaubnis beantragt?

Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde frühzeitig. Melden Sie sich mindestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis (Visum) schriftlich bei der Ausländerbehörde. So haben Sie genug Zeit, alles zu regeln.

Wichtig: Sie müssen mit negativen rechtlichen Konsequenzen und der Gefahr der Ausweisung rechnen, wenn Sie

  • mit einem Visum einreisen und sich nicht vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde melden oder
  • als Tourist*in einreisen und sich nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde melden oder
  • wenn Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Terminankündigung der Ausländerbehörde erhalten und nicht zusätzlich vor Ablauf eine Verlängerung schriftlich beantragen (eine Terminankündigung ersetzt nicht den schriftlichen Antrag!).

Bitte denken Sie daran, Ihre Kontaktaufnahme zu dokumentieren, damit Sie später darauf zurückgreifen können. Löschen Sie zum Beispiel. keine E-Mails, die Sie an die Behörde geschickt haben.

Termin bestätigen: Sie müssen den Termin per E-Mail bestätigen, den Sie von der Behörde bekommen.

Termin absagen: Wenden Sie sich direkt per E-Mail an die Behörde, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Wir empfehlen Ihnen jedoch nur im Notfall Termine zu ändern.

Sehen Sie sich unser Video-Tutorial an:

Um Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags für eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde in Darmstadt zu unterstützen, haben wir ein Video-Tutorial erstellt, das Sie Schritt für Schritt anleitet.

Erforderliche Dokumente

Um ein reibungsloses Antragsverfahren zu haben, ist es wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und einreichen.

Unterlagen Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet)

Finanzierungsnachweis Informationsblatt (wird in neuem Tab geöffnet)

Wichtig: Ohne die vollständigen Unterlagen kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag nicht bearbeiten, was zu Verzögerungen führen kann.

Hilfe und Kontakt

Haben Sie spezifische Fragen? Oder Sie benötigen Unterstützung? Das Team des International Student Services (ISS) hilft Ihnen gerne weiter.

Anfrageformular

ISS kann Sie bei diesem Prozess nur beraten und unterstützen. Sie müssen sich jedoch vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums selbständig und direkt an die Ausländerbehörde wenden, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Informationen zur Ausländerbehörde

In Deutschland hat jeder Bezirk eine eigene Ausländerbehörde. Die für alle Angelegenheiten zuständig ist, die Ihren legalen Aufenthalt betreffen.

  • Für Bewohner:innen in Darmstadt: Wenn Sie in Darmstadt wohnen, sollten Sie die . Nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung. Es ist wichtig, dass Sie diese Bestätigung als Nachweis aufbewahren.
  • Für Studierende in anderen Bezirken: Wenn Sie außerhalb von Darmstadt wohnen (zum Beispiel in Frankfurt oder Darmstadt-Dieburg), stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Ausländerbehörde für Ihren Bezirk finden. Diese Informationen finden Sie in der Regel auf der Website der Stadtverwaltung oder Sie erkundigen sich bei dem Einwohnermeldeamt, bei dem Sie sich angemeldet haben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, ist es wichtig, dass Sie sich schnell mit Ihrem vorherigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen, sobald Sie Ihre neue Adresse angemeldet haben. Sie können dann darum bitten, dass Ihre Akte an das nun zuständige Behörde gesendet wird, um den Prozess zu beschleunigen.

Double-Degree Studierende

Die folgenden Informationen richten sich an Studierende, die für zwei Semester im Ausland studieren und planen, an die TU Darmstadt zurückzukehren, um ihr Studium/ihren Abschluss abzuschließen.

  • Dauer des Visums: Wenn Ihr aktuelles Visum für Deutschland nicht den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts im Ausland abdeckt, müssen Sie vor der Abreise einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
  • Verlängerung des Aufenthaltstitels: Damit Sie nicht nochmal ein Visum für die Rückkehr nach Deutschland beantragen müssen, erneuern Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel vor der Abreise. Ziehen Sie in Betracht, einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre zu beantragen, um die gesamte Dauer Ihres Programms abzudecken.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder Verlängerung:

  • Stadtanmeldung: Sie müssen weiterhin im Bürgeramt in Darmstadt angemeldet sein, da Ihr Aufenthaltstitel von der Aufrechterhaltung einer lokalen Adresse abhängt. Das bedeutet auch, dass Sie weiterhin jeden Monat den Rundfunkbeitrag (auch bekannt als GEZ) zahlen müssen.
  • Krankenversicherung: Sie müssen an der TU Darmstadt eingeschrieben bleiben und daher weiterhin für Ihre deutsche Krankenversicherung zahlen.
  • Finanzierungsnachweis: Sie müssen einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel erbringen. Für weitere Details verweisen Sie bitte auf den Abschnitt Erforderliche Dokumente oben.
  • Bestätigungsschreiben für das Auslandsstudium: Bevor Sie Deutschland verlassen, müssen Sie eine E-Mail an die Ausländerbehörde senden, in der Sie erklären, dass Sie für sechs Monate oder länger im Ausland sein werden. Bitte legen Sie einen Nachweis bei, indem Sie Ihr Vereinbarungsschreiben zwischen beiden Universitäten senden. Sie müssen ein Bestätigungsschreiben von ihnen direkt erhalten, bevor Sie das Land verlassen können. Wenn Sie dies nicht tun, könnte das zu Komplikationen an der Grenzkontrolle führen.

EU-REST Richtlinie

Studierende, die für ein oder zwei Semester in Deutschland studieren wollen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land besitzen müssen diese Information beachten.

Einreise und Aufenthalt in Deutschland:

Wenn Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einreisen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage als Tourist*in in Deutschland aufhalten. Dieser Status gilt jedoch nicht für die Beendigung Ihres Studiums.

EU-Mobilität „EU-REST“-Vereinbarung:

Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Land besitzen, können Sie die EU-Mobilitätsregelung nach der „EU-REST-Richtlinie“ in Anspruch nehmen. Mit dieser Regelung können Sie sich bis zu 360 Tage in Deutschland aufzuhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist aus einem anderen EU-Land muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein. Wenn Sie Ihren EU-Aufenthaltstitel während Ihres Aufenthalts in Deutschland verlängern möchten, müssen Sie stattdessen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.

Die International Student Services beantragen keine EU-REST-Verlängerungen.

Wenn Sie eine EU-Rest Bescheinigung beantragen möchten kontaktieren Sie

Bleiben Sie länger als 360 Tage?

Beschränkungen der EU-REST: Die EU-REST ist nicht möglich, wenn Sie planen, länger als 360 Tage in Deutschland zu bleiben. Oder wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums eine Beschäftigung in Deutschland suchen möchten. In diesen Fällen müssen Sie Deutschland nach der 360-Tage-Frist verlassen und ein Visum für die Wiedereinreise beantragen.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Website sind nicht rechtsverbindlich.