Visumsverfahren

Um in Deutschland zu Studienzwecken leben zu dürfen, wird ein besonderes Visum benötigt („Visum zu Studienzwecken“). Dieses können Sie bei der deutschen Botschaft oder einer anderen diplomatischen Vertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

Wenn Sie bereits in Deutschland sind und Ihren Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten, beachten Sie bitte die Informationen auf unserer Website unter: Aufenthaltstitel

Einreisebestimmungen

Eine Übersicht der Länder, deren Bürger*innen visumfrei einreisen und nach der Einreise in Deutschland eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ beantragen können, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: Übersicht zur Visumpflicht

Im Folgenden finden Sie, abhängig von Ihrer Nationalität, weitere Informationen darüber, was Sie für einen Antrag eines Aufenthaltstitels benötigen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema bietet auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).

Kein Visum notwendig, Einreise mit nationalem Ausweisdokument

  • Kein Visum für die Einreise notwendig, Einreise mit Reisepass.

  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie einen passenden Aufenthaltstitel.
  • Wenn Sie direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Arbeit aufnehmen möchten, benötigen Sie ein Visum, dass Ihnen die Erwerbstätigkeit gestattet. Dazu wird ein Visum, mit dem Vermerk „Visum zur Arbeitsaufnahme“ benötigt. Dies muss vor der Abreise in der deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Das Visum wird nach der Einreise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt.
  • Visum notwendig
  • Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Auslandsvertretung (z.B. Botschaft) beantragt und abgeholt werden.
  • Reisen Sie unter keinen Umständen mit einem Schengen Visum ein, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Dieses Visum kann nicht verlängert werden und Sie müssen in jedem Fall in Ihr Heimatland zurückreisen und vor Ort ein Visum beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einen passenden Aufenthaltstitel benötigen. Ohne diesen darf man nicht mit der Arbeit beginnen. Wenn Sie sofort nach der Einreise arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum mit dem Vermerk „Visum zur Arbeitsaufnahme“

Beantragen eines Visums

Im Folgenden ist das Visumsverfahren Schritt für Schritt erklärt. Bitte beachten Sie bei der Bewerbung um ein Visum dieser Anleitung zu folgen.

Leider haben wir keine Befugnis bei der Bearbeitung von Visumanträgen oder bei der Genehmigung von Visumsterminen bei der deutschen Botschaft in anderen Ländern. Wir raten unseren Studierenden in der Regel, einen Visumstermin ab dem Zeitpunkt der Bewerbung um die Zulassung an der Universität zu beantragen – und nicht erst, wenn sie den Zulassungsbescheid bekommen. Es kann bei vielen Studierenden einige Monate dauern, bis Termine vergeben werden und es ist einfacher, die Termine bei einer Ablehnung der Zulassung abzusagen, statt abzuwarten und ein Visumstermin zu einem späteren Zeitpunkt beantragen zu müssen.

Für die Beantragung des „Visums zu Studienzwecken“ bzw. für Ihren Termin bei der deutschen Botschaft benötigen Sie einen Zulassungsbescheid der TU Darmstadt. Sollten Sie diesen Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig erhalten, um ein Visum beantragen zu können, wenden Sie sich bitte an International Admission.

Der DAAD führt im letzten Abschnitt auf seiner Website eine Liste mit Unterlagen auf, die normalerweise für die Beantragung eines Visums benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass es je nach Land, in dem Sie den Antrag für Ihr Visum stellen, zu Abweichungen kommen kann und ggf. weitere Unterlagen benötigt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente rechtzeitig besorgen, damit der Visumstermin so reibungslos wie möglich ablaufen kann.

Wenn Sie eine Kontaktperson der TU Darmstadt angeben müssen, übernehmen Sie bitte folgende Adresse:

Alissa Reinach

Karolinenplatz 5

64289 Darmstadt

Vor Beginn des Studiums und meistens auch um ein Visum beantragen zu können, benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Dieser muss spätestens bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. In unserem Infoblatt (wird in neuem Tab geöffnet) haben wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zusammengefasst, wir ein Finanzierungsnachweis aussehen kann.

Achten Sie für den Visumstermin bitte auf die Hinweise, die Ihnen die deutsche Botschaft zukommen lässt.

Nachdem Sie ihr Visum beantragt haben kann es bis zu 25 Tage dauern, bis Sie eine Rückmeldung von der Botschaft bekommen. Falls Sie nach diesen 25 Tagen noch nicht kontaktiert wurden bzw. noch keine Neuigkeiten haben, können Sie sich an uns wenden. Wie weiter oben schon erwähnt, haben wir keine Befugnis bei der deutschen Botschaft in anderen Ländern. Wir werden aber versuchen die Ausländerbehörde hier in Darmstadt zu kontaktieren und zu fragen, ob es bei der Beantragung des Visums zu eventuellen Problemen gekommen ist.

Wir, die International Student Services der TU Darmstadt, können Sie auf Ihrem Weg der Beantragung des Visums begleiten und Informationen zur Verfügung stellen. Sobald Sie in Deutschland und Darmstadt angekommen sind, unterstützen wie Sie gerne mit allen Angelegenheiten bezüglich Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Beantragung eines Aufenthaltstitels.