Blended Intensive Programmes

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Blended Intensive Programmes stellen eine der zahlreichen Neuerungen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 dar (die 2022 mit einem Jahr Verzögerung europaweit eingeführt wurde).

Blended Intensive Programmes können ab dem Wintersemester 2023/24 an der TU Darmstadt für den Durchführungszeitraum Oktober 2024 bis September 2025 beantragt werden. Die Antragsformulare finden Sie ab dem Wintersemester hier.

  • Blended Intensive Programmes (BIPs) sind zusammen mit mindestens 2 weiteren Erasmus Partnerinstitutionen entwickelte und angebotene Intensivprogramme, die eine verpflichtende physische Mobilität mit obligatorischen virtuellen Komponenten kombinieren.
  • Sie sind für alle Lernzyklen offen (BA/MA/Dok Level) und müssen einen Mindestumfang von 3 ECTS aufweisen.
  • Es müssen mindestens 15 mobile Teilnehmende an einem BIP teilnehmen.
  • Ein BIP muss einen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Trainings haben, die von den teilnehmenden Universitäten bereits angeboten werden, und kann mehrjährig stattfinden.
  • Die Finanzmittel für die Durchführung eines BIPs sowie für die Finanzierung von Reisen zu einem BIP sind durch die Institutionelle Hochschulkoordination an der TU Darmstadt jährlich beim DAAD zu beantragen.
  • An der TU Darmstadt müssen bis jeweils 15. Januar eines Jahres Anträge für die Durchführung von BIPs sowie für die Finanzierung von Reisen zu einem BIP, die zwischen dem 1.10. desselben Jahres und dem 30.9. des Folgejahres abgeschlossen sein werden, eingereicht werden.

Prozessablauf Antragsstellung

Die Antragsfrist für die Entsendung von Studierenden zu einem BIP zwischen dem 01.10.2024 und dem 30.09.2025 ist der 15. Januar 2024!

Den Antrag finden Sie ab Wintersemester 2023/24 hier

Teilnehmend-entsende Fachbereiche können Finanzierung von Tages-/Reisepauschalen für Studierende entsprechend der Erasmus Fördermittel der jeweils entsendenden Universität nach den geltenden Stipendiensätzen beantragen (vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit):

  • Mobilitätsdauer 1-14 Tage: 70 Euro pro Tag, mit der Möglichkeit
    • von einmalig 100 Euro TopUp für Teilnehmer mit geringeren Chancen (siehe Definition und Nachweise unter Social TopUp)
  • Mobilitätsdauer 15-30 Tage: 50 Euro pro Tag mit der Möglichkeit
    • von einmalig 150 Euro TopUp für Teilnehmer mit geringeren Chancen (siehe Definition und Nachweise unter Social TopUp)
  • für nachhaltiges Reisen (Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) sind 50 Euro einmalig möglich
  • Ab dem Wintersemester 2023/24 ist die Förderung zur Teilnahme an einem Blended Intensive Programme auf 7 Tage inklusive Reisetage begrenzt aufgrund knapper Mittelverfügbarkeit.

Die Studierenden bewerben sich beim Team Europa online via MoveOn um eine finanzielle Unterstützung ihrer Reise. Zum Zeitpunkt der Reise müssen sie an der TU Darmstadt eingeschrieben sein. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung NACH Abschluss der Mobilität und vollständigem Einreichen aller erforderlichen Dokumente durch den Fachbereich (Siehe auch „Studierendenteilnahme an einem BIP“). Eine finanzielle Förderung für die Entsendung von Incoming Erasmus+ Studierenden zu einem BIP ist nicht möglich, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.

Beteiligte Lehrende können Fördermittel im Rahmen einer Erasmus+ Staff Mobility beantragen.

Das Team Europa berät Sie gerne bei der Beantragung Ihres BIPs .

Die Antragsfrist für Durchführungen des physischen Teils des BIPs zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2024 ist der 15. Januar 2024!

Den Antrag finden Sie ab Wintersemester 2023/24 hier

Die Finanzmittel für die Durchführung eines BIPs müssen jährlich vorab durch die Erasmus+ Hochschulkoordination der TU Darmstadt beim DAAD gemäß der EU-weiten Antragsfristen beantragt werden.

An der TU Darmstadt müssen durch die Fachbereiche bis jeweils 15.01. eines Jahres Anträge für die Durchführung von BIPs eingereicht werden. Der Durchführungszeitraum für die beantragte Finanzierung liegt zwischen dem 1.10. desselben Jahres und dem 30.9. des Folgejahres (siehe Prozessablauf Antragsstellung).

Die koordinierende Hochschule erhält Organisationsmittel für die Durchführung eines BIPs. Die Höhe der OS-Mittel richtet sich nach der Anzahl an mobilen Teilnehmenden, die bei mindestens 15 liegt und bei maximal 20 mobilen Teilnehmenden gedeckelt ist. Pro mobilem Teilnehmenden stehen der Hochschule 400 Euro zu, insgesamt also 6.000 bis 8.000 Euro.

Die Fachbereiche erhalten die Hälfte der Organisationsmittel (3.000 bis 4.000 Euro), die andere Hälfte verbleibt für Verwaltungskosten im Dezernat Internationales.

Die tatsächliche Anzahl an mobilen Teilnehmenden darf höher sein. Bei weniger als 15 mobilen Teilnehmenden, kann das Projekt nicht mit Erasmus+ Mitteln finanziert werden. Aus diesem Grund empfiehlt die TU Darmstadt mit mindestens 20 mobilen Teilnehmenden zu planen, um bei kurzfristige Absagen trotzdem Mittel erhalten zu können.

Findet ein BIP für Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt, muss diese im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden.

Die Mindestanforderungen an die Organisation eines geförderten BIPs sind:

  • Minimum 3 Hochschulen mit einer Erasmus Higher Education Charter (ECHE) aus drei Programm-ländern (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Türkei, Nordmazedonien)
  • Das Vereinigte Königreich und die Schweiz sind NICHT förderfähig.
  • Verpflichtende Kombination von physischer Mobilität mit gemeinsamen virtuellen Lernkomponenten (vor und/oder nach der physischen Mobilitätsphase).
  • Minimum 3 ECTS (die Anerkennung an der Heimatinstitution muss gewährleistet sein).
  • Physische Mobilität: min. 5 Tage bis max. 30 Tage (exkl. Reisetage), min. 15 mobile Teilnehmende (Studierende oder lernendes Personal der teilnehmenden Universitäten, die eine Mobilität zum Abhaltungsort durchführen).
  • Hohe Qualität und Interdisziplinarität.

Das Team Europa berät Sie gerne bei der Beantragung Ihres BIPs .

Die finanziellen Mittel zur Förderung Ihrer Teilnahme mussten vorab vom Fachbereich beantragt werden. Andernfalls ist eine Förderung NICHT möglich! (Siehe auch „Studierende zu einem BIP entsenden.“)

Als Studierende müssen Sie für die Förderung die gleichen Auflagen erfüllen, wie für einen Erasmus+ Semesteraufenthalt (Vorgabe der EU):

Vor Beginn des BIPs

  • Auswahl und Nominierung an der Partneruniversität durch die Fachbereiche
  • Abschluss eines Learning Agreements (Studienvorhaben) zusammen mit dem Fachbereich
  • Bewerbung für die Förderung beim Team Europa online via MoveOn (den Link erhalten Sie vom Team Europa, sobald Ihr Fachbereich Sie für die Teilnahme an einem BIP nominiert hat)
  • Abschluss eines Grant Agreements (Stipendienvertrag) mit dem Team Europa

Nach Abschluss des BIP

  • Einreichen einer Confirmation of Stay (CoS, Datum Arrival and Departure, entspricht einer „Teilnahmebestätigung“) beim Fachbereich
  • Einreichen eines Transcripts of Records (ToR) /Zertifikat beim Fachbereich
  • Verfassen eines Erfahrungsberichts und Einreichen beim Fachbereich
  • Teilnahme am EU-Survey (den Link erhalten Sie vom Team Erasmus)

Die einzureichenden Unterlagen (CoS, ToR, Erfahrungsbericht) werden vom betreuenden Fachbereich an das Team Europa weitergeleitet.

Die Förderung kann erst ausgezahlt werden, wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben. Das heißt, Sie müssen im Hinblick auf die Planung Ihrer Reise in Vorlage gehen.

Wichtig:
Eine finanzielle Förderung für die Entsendung von Incoming Erasmus+ Studierenden zu einem BIP ist nicht möglich, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .