Erasmus+ Europa

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gute Gründe gibt es viele, etwa die Erweiterung des eigenen Horizontes, die Verbesserung bestehender Fremdsprachenkenntnisse bzw. das Erlernen neuer Sprachen, interkulturelle Kompetenz sowie der Aufbau von persönlichen und fachlichen Netzwerken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Auslandsaufenthalt ins Studium zu integrieren, z.B. ein Auslandsstudium (für 1 oder 2 Semester), ein Auslandspraktikum, ein „Double Degree“, ein Sprachkurs/ Fachkurs, eine Summer School oder ein „Blended intensive programme“ (BIP).

Sie können dabei wählen, ob Sie als „free mover“ ins Ausland gehen – und dann alles in Eigenregie organisieren – oder ob Sie sich an der TU Darmstadt nach entsprechenden Austauschplätzen in Europa und Übersee erkundigen und sich gezielt darauf bewerben.

Ihnen werden im Ausland die Studiengebühren erlassen, Ihre dort erbrachten Studienleistungen werden an der TU Darmstadt anerkannt und Sie haben feste Ansprechpartner an beiden Hochschulen sowie fachlich passende Programme. Zudem ist mit den institutionellen Austauschplätzen innerhalb Europas meist schon eine finanzielle Förderung verbunden.

In der Regel können Sie pro Studienzyklus (Ba, Ma, PhD) jeweils für insgesamt 12 Monate mit Erasmus ins Ausland gehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Studium oder Praktikum handelt.

Jedes Jahr gibt es an der TU Darmstadt zwei interne Bewerbungsrunden für Erasmus-Studienaufenthalte im Europäischen Ausland: die “November-Runde” (Frist: 30.11.) und die “Mai-Runde” (Frist: 31.05.).

Studierende ab dem 3. Fachsemester im Bachelor und ab dem 1. Fachsemester im Master können sich im November jedes Jahres auf einen Austauschplatz für das nächste akademische Jahr (d.h. Wintersemester bzw. Winter- und Sommersemester) bewerben.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich jedes Jahr im Mai für das Sommersemester im Folgejahr zu bewerben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsprozess an den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs und/oder besuchen Sie die (Online-)Infoveranstaltung „Wege ins Ausland“ des International Office der TU Darmstadt. Die Termine dazu finden Sie auf der Erasmus-Website der TU Darmstadt.

• Fristgerechter Eingang

• Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

• Bisheriger Studienverlauf (u.a. bereits absolvierte Module, Noten, Prüfungsversuche)

• Hochschulinternes und -externes Engagement

• Fremdsprachkenntnisse

Hinweis: Die genauen Details zum Auswahlverfahren erfragen Sie bitte beim Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs!

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an mit der Bitte, die Bewerbung noch einmal zu öffnen. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur vor dem Bewerbungsschluss möglich.

Hierbei handelt es sich um einen vorläufigen, nicht verbindlichen Entwurf des „Learning Agreements“. Inhalte sind u.a. Vorlesung und Seminare, die Sie im Ausland besuchen möchten.

Hinweis: Informieren Sie sich auf den Websites der Partneruniversitäten bzgl. Kurskatalog. Wenn Sie den aktuellen Kurskatalog nicht finden, nutzen Sie die Kurskataloge der Vorjahre zur Orientierung, welche Kurse angeboten werden.

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Das Bewerbungsformular ist für alle Länderbereiche gültig. Sie können in einer Bewerbung sowohl Aufenthaltswünsche in Asien, als auch in Europa oder Amerika angeben.

Auch nach dem Brexit haben Sie die Möglichkeit, einen Aufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich zu absolvieren und hierfür ein Stipendium zu erhalten. Aktuelle Informationen zum Brexit finden Sie auf der Website des DAAD und der Europäischen Union.

Wegen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die EU derzeit alle Förderungen nach und von Russland ausgesetzt. Aktuell ist deshalb auch kein institutioneller Austausch mit einer unserer Partneruniversitäten in Russland möglich.

Sie können sich nur auf den vertraglich vereinbarten Platz bewerben. An einigen Partneruniversitäten sind Sie aber nicht darauf beschränkt, nur Kurse an dem Fachbereich zu belegen, an dem Sie sich beworben haben. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten beim International Office der Partneruniversität nach.

Dies ist in der Regel nicht möglich, da viele Partneruniversitäten Beschränkungen für fachfremde Studierende haben und es immer wieder vorkommt, dass die Studierenden ihren Aufenthalt dann doch nicht antreten können, weil z.B. fachliche Voraussetzungen fehlen.

Hinweis: Bei Studierenden des Fachbereichs 1 mit Schwerpunkten in den Fachbereichen 13,15 und 20 sowie bei Studierenden der Studienbereiche ist das Belegen eines „fachfremden“ Platzes möglich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Auslandsbeauftragten auf.

Bewerbungen sind sowohl für das Winter- und Sommersemester (also 2 Semester), als auch nur für das Wintersemester oder nur für das Sommersemester (also jeweils nur 1 Semester) möglich.

Die konkrete Auswahl erfolgt jeweils in einem zweistufigen „internen“ Verfahren: nach einer fachlichen Vorauswahl durch die Fachbereiche werden den Bewerben freie Plätze durch das International Office der TU Darmstadt zugewiesen. Erst, wenn ein Bewerber den zugewiesenen Platz auch annimmt (per Annahmeerklärung), beginnt das offizielle „externe“ Bewerbungsverfahren an der Partneruniversität.

Wenn Sie ausgewählt wurden, erhalten Sie nach der Bewerbungsfrist eine E-Mail vom International Office der TU Darmstadt (inklusive Annahmeerklärung). In dieser E-Mail erfahren Sie, für welchen Platz (Land/ Partneruniversität) Sie angenommen wurden. Sie können dann entscheiden, ob Sie diesen Platz annehmen oder nicht.

Leider können wir nicht immer dem Erstwunsch entsprechen, da einige Plätze so begehrt sind, dass es dafür zu viele Bewerber gibt. Es kann also auch sein, dass Sie „nur“ für Ihren Zweit- oder Drittwunsch ausgewählt wurden.

Sollten Sie gar nicht ausgewählt worden sein, so werden Sie von Ihrem Fachbereich informiert. Gerne können Sie sich dann trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bewerben!

Leider können wir keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, wie Partneruniversitäten reagieren, wenn sich Studierende auf Masterplätze bewerben, obwohl Sie den Bachelor noch nicht abgeschlossen haben bzw. noch kein Zeugnis vorlegen können.

Grundsätzlich sollten Studierende, die sich auf Masterplätze bewerben, den Bachelor abgeschlossen haben sollen. Allerdings ist die Nachweispflicht bei den Partnern nicht einheitlich.

• Für Fragen zur Organisation und zu Finanzen: das International Office/ Dezernat VIII

• Für Fragen zur Bewerbung und zur Auswahl bzw. Anerkennung geeigneter Fächer und Kurse: der/ die Auslandsbeauftragte in Ihrem Fachbereich (opens in new tab)

Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Partneruniversität (bzw. des Praktikumspartners) über die jeweilige/n Sprachanforderung/en.

Hinweis: Bei einigen Partneruniversitäten sind die angegebene Sprachanforderungen eine Empfehlung, bei anderen Partneruniversitäten sind sie eine Bedingung und das Einreichen von entsprechenden Sprachzertifikaten/-nachweisen ist verpflichtend.

Hinweise: Meist genügt ein Zertifikat des Sprachenzentrums der TU Darmstadt.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig einen Termin im Sprachenzentrum vereinbaren. Sollten Sie bereits im Besitz eines Sprachzertifikats sein, achten Sie bitte darauf, dass es sich dabei um ein aktuelles Zertifikat handelt (d.h. nicht älter als zwei Jahre). Und: Ihr Abiturzeugnis dient nicht als Sprachnachweis!

Ja. Sie können Ihre Sprachkenntnisse beim Sprachenzentrum der TU Darmstadt testen und bescheinigen lassen. Bitte vereinbaren Sie dort aber rechtzeitig einen Termin.

Der Online Language Support (OLS) ist ein Tool der Europäischen Kommission zur Sprachenförderung von Erasmus+ -Studierenden sowie zur Ermittlung und Dokumentation des Sprachstandes.

Der im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts verlangte OLS-Sprachtest ist verpflichtend. Er ist vor Antritt der Mobilität zu absolvieren. Sie können die Sprache des Tests frei wählen. Das Ergebnis des Tests hat keine Auswirkungen auf Ihre Erasmus+ -Mobilität!

Hinweis: Eine Teilnahme am Test gilt nicht als offizieller Sprachnachweis.

Bitte orientieren Sie sich an unserer Checkliste für Dokumente auf der Seite Erasmus+ (Europa) unter Links und Dokumente.

Ja. Denn auch wenn Sie „nur“ virtuell von Deutschland aus an einer unserer Partneruniversitäten studieren und hierfür kein Stipendium erhalten, „besetzen“ Sie trotzdem einen regulären Erasmus-Austauschplatz. Deshalb müssen Sie auch alle erforderlichen Erasmus-Dokumente einreichen.

Ja, digitale Unterschriften/ Stempel werden von uns akzeptiert; ebenso der Versand von Dokumenten per Mail (als pdf/ Scan).

Dies gilt nicht für das Grant Agreement. Im Gegensatz zu anderen Dokumenten muss dieses unterschrieben im Original eingereicht werden.

Mit der Zusage für einen Erasmus-Austauschplatz ist meist schon ein finanzieller Zuschuss verbunden. Darüber hinaus können Sie aber auch noch Mittel von Stiftungen und Unternehmen etc. beziehen (sofern Sie bereits zuvor damit gefördert wurden). Und Sie können auch Auslands-Bafög beantragen: https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php

Hinweis: Manche Finanzierungsquellen schließen sich untereinander aus. Bitte beachten Sie daher die jeweiligen Stipendienrichtlinien!

Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 / Studierende mit chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind(ern) können zusätzlich zur Erasmus-Förderung ein sogenanntes „Social Top-Up“ (derzeit 250,- Euro pro geförderten Monat) beantragen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen, zum Beispiel ein Behindertenausweis bzw. die Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Erasmus-Website der TU Darmstadt.

Wenn Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und einen der begehrten Plätze an unseren Partneruniversitäten erhalten haben, steht Ihnen in den meisten Fällen bereits ein Erasmus-Zuschuss zu.

Die aktuellen Förderraten für die einzelnen Länder können Sie hier nachlesen.

Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses ist, dass Sie vor der Mobilität einen Stipendienvertrag (= Grant Agreement) mit der TU Darmstadt abschließen. In diesem Vertrag stehen Ihren Rechten und Pflichten sowie die konkrete Höhe Ihres Stipendiums.

Informationen zum Vertrag, zu den einzureichenden Pflichtdokumenten sowie zur Auszahlung der einzelnen Raten erhalten Sie zu gegebener Zeit vom International Office der TU Darmstadt, spätestens jedoch im Rahmen der Grant-Agreement-Infoveranstaltung.

Es werden maximal 4 x 30 Tage pro Semester gefördert.

Die Höhe der Erasmus-Förderung wird anhand der Tage berechnet, die Sie im Ausland verbracht haben (entsprechend der Confirmation of Stay – Arrival and Departure). Es werden maximal 4 x 30 Tage pro Semester gefördert, wobei jeder Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt wird.

Die rechtliche Grundlage ihrer Förderung ist das Grant Agreement. Bitte schauen Sie bei Unklarheiten in das Dokument.

Sie erhalten die 1. Rate (= 70 %) der Förderung zu Beginn Ihres Aufenthalts und nachdem Sie alle notwendigen Pflichtdokumente eingereicht haben automatisch auf das von Ihnen bei der Bewerbung angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte orientieren Sie sich hierfür an unsere Checkliste für Dokumente auf der Seite Erasmus+ (Europa) unter Links und Dokumente.

Sie erhalten die 2. Rate (= 30 %) der Förderung nach Beendigung Ihres Aufenthalts und nachdem Sie alle notwendigen Pflichtdokumente eingereicht haben automatisch auf das von Ihnen bei der Bewerbung angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte orientieren Sie sich hierfür an unsere Checkliste für Dokumente auf der Seite Erasmus+ (Europa) unter Links und Dokumente.

Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an das Studierendenwerk.

Ja, Erasmus-Studierende dürfen nebenher jobben.

Das International Office sowie die einzelnen Fachbereiche bieten regelmäßig Infoveranstaltungen wie z.B. „Wege ins Ausland“ an. Darüber hinaus gibt es – für bereits Nominierte – auch spezielle Infoveranstaltungen wie „Nominiert – was nun?“ oder die „Grant Agreement Infoveranstaltung“.

Einmal jährlich finden zudem im Mai die zentralen „Go out“-Wochen an der TU Darmstadt statt. Auch hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren.

Eine weitere wichtige Adresse ist das Studienkolleg der TU Darmstadt. Hier werden regelmäßig kostenfreie interkulturelle Workshops angeboten, die für andere Kulturen sensibilisieren und auf die Zeit im Gastland vorbereiten. Eine Übersicht der aktuell angebotenen Workshops finden Sie auf der Seite des Studienkollegs.

Urlaubssemester sind beim Studierendensekretariat zu beantragen.

Weiterführende Informationen zum Urlaubssemester

Sie können sich immer nur für das Semester beurlauben lassen, für welches Sie im Ausland sind. Dies gilt auch dann, wenn die Semesterzeiten der Partneruniversität nicht mit denen der TU Darmstadt übereinstimmen.

Hinweis: Eine Beurlaubung aufgrund eines studienbedingten Auslandsaufenthalts schließt den Erwerb von Studienleistungen und Prüfungen nicht aus.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite zur Semesterticketrückerstattung über die Möglichkeit der Rückerstattung. Allgemein gilt: Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.

Die TU Darmstadt verlangt keine Mindest-ECTS. Allerdings kann es sein, dass die Partneruniversität ein Minimum an ECTS verlangt (z.B. 18 ECTS/ Semester). In diesem Fall müssen Sie sich an die Vorgaben der Partner halten bzw. dort abklären, ob Sie auch weniger ECTS mitnehmen können, wenn Sie nur noch wenige ECTS für Ihren deutschen Studienabschluss benötigen.

Ja, aber bitte sprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs ab. Und beachten Sie auch: Einige Partneruniversitäten verlangen, dass Sie bereits bei der Bewerbung dafür einen Betreuer an der Partneruniversität vorweisen können. Informieren Sie sich deshalb bitte frühzeitig auf den Websites der Partneruniversität.

Es besteht kein automatischer Versicherungsschutz über die TU Darmstadt bzw. Erasmus oder Promos. Für Ihre Versicherungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Mehrheit der Partneruniversitäten verlangt bereits bei der Bewerbung entsprechende Nachweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihren hiesigen Versicherung über Ihren Schutz im Ausland und schließen Sie bei Bedarf entsprechende Zusatzversicherungen ab!

Nein. Informieren Sie sich dazu bitte auf den Webseiten der Partneruniversitäten. Manche Partneruniversitäten bieten bei der Bewerbung für einen Studienplatz auch eine Bewerbung für einen Wohnheimplatz an, andere nicht. Und gerade bei kürzeren Auslandsaufenthalten wird es schwierig, in Wohnheimen unterzukommen. Tipp: Die Erfahrungsberichte früherer TU-Outgoings über die Wohnsituation im Gastland sind sehr aufschlussreich. Eventuell finden sich hier auch Hinweise, wo/ wie man am besten vor Ort unterkommt.

Nein, das Verschieben eines Auslandssemesters ist leider nicht möglich. Deshalb die Bitte: Planen Sie Ihr Studienvorhaben sorgfältig mit Ihrem Fachbereich! Sobald Sie Ihren Austauschplatz angenommen haben, ist diese Annahme bindend.

Informieren Sie bitte zeitnah per folgende drei Parteien: Ihren zuständigen Ansprechpartner an der Partneruniversität, das International Office der TU Darmstadt (Mail: europe-outgoings@zv.tu-darmstadt.de) sowie Ihren Auslandsbeauftragten im Fachbereich.

Im Fall einer unvermeidbaren Absage haben Sie die Chance, sich im November und im Mai eines jeden Jahres erneut in einem kompletten neuen Bewerbungsverfahren für einen Auslandsaufenthalt zu bewerben.

Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Krankenkasse/ Ihren Versicherungsanbieter. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen für die Abwicklung der Behandlungskosten sowie die weitere Behandlung im Gastland (und später auch in Deutschland).

Sollten Sie nach einer Verletzung/ Krankheit nicht mehr in der Lage sein, weiterhin im Gastland zu bleiben und an Klausuren/ Prüfungen teilzunehmen, informieren Sie bitte zeitnah Ihren zuständigen Ansprechpartner an der Partneruniversität, das International Office der TU Darmstadt per und Ihren Auslandsbeauftragten im Fachbereich.

Ein vorzeitiger Abbruch Ihres Auslandsstudiums aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen ist möglich. Allerdings beträgt die Mindestaufenthaltsdauer für das reguläre Erasmus-Stipendium 90 Tage. Sollten Sie Ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser Zeit abbrechen, müssen Sie das Stipendium in voller Höhe zurückzahlen (eine Härtefallprüfung ist möglich).

Informieren Sie bitte im Fall einer Verkürzung zeitnah per Mail folgende drei Parteien: Ihren zuständigen Ansprechpartner an der Partneruniversität das International Office der TU Darmstadt per sowie Ihren Auslandsbeauftragten im Fachbereich.

Bitte wenden Sie sich an die Kolleg:innen vor Ort, um alles Weitere abzuklären, denn in manchen Fällen ist ein Austauschplatz mit einer bestimmten Anzahl an ECTS (vorgegeben durch die Partneruniversität) und mit dem Belegen bestimmter Kurse verbunden. Zusätzlich informieren Sie bitte auch Ihren Fachbereich (Studienbüro bzw. Auslandsbeauftragte/r) und reichen dort ein geändertes „Learning Agreement/ During the Mobility“ mit den aktuellen Kursen ein.

Bitte wenden Sie sich dazu mit Ihrem Learning Agreement bzw. Transcript of Records an Ihren Fachbereich (Studienbüro bzw. Auslandsbeauftragter).