Erasmus+ (Europa)

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Ein Semester nach Spanien, Frankreich, Schweden oder in ein anderes der dreißig Erasmus+ Länder? Genießen Sie die Mischung aus Sprachpraxis, interkultureller Kompetenz und Abenteuer!

Hinweise zum Learning Agreement (LA) bzw. Online Learning Agreement (OLA):

Im akademischen Jahr 2022/23 gilt folgende Regelung:

a.) Sofern der LA-Prozess von allen drei Vertragsparteien bis zum 31.12.2022 auf Papier begonnen wurde, ist eine nachträgliche Digitalisierung des LA nicht erforderlich.

Außerdem sind bei einem auf Papier begonnenen LA-Prozess auch nachfolgende Änderungen/Ergänzungen auf Papier/PDF vorzunehmen.

b.) Ab dem 01.01.2023 sollen alle LAs nur noch über EWP als OLAs abgeschlossen werden, sofern beide Partnerhochschulen bereits EWP haben. Sollte das nicht der Fall sein, gilt Regelung a.).

Eine Anleitung zum Erstellen des Online Learning Agreements finden Sie im Manual (opens in new tab) .

Hier finden Sie die bisherige Vorlage für ein LA für den Fall, dass Ihre Partneruni noch kein OLA ausstellt.

Falls Sie weitere Beratung bzgl. LA/ OLA benötigen, kontaktieren Sie bitte:

Sie haben Fragen und möchten uns kontaktieren?

• Sie erreichen uns per E-Mail unter:

• Sie erreichen uns während unserer wöchentlichen Online-Sprechstunden (jeden Di von 14 bis 15 Uhr und jeden Do von 10 bis 11 Uhr) per Zoom.

• Sie uns erreichen jeden Donnerstag von 12 bis 14 Uhr am Counter „Internationales“ (im EG des karo 5), um Erasmus-Pflichtdokumente bei uns abzugeben bzw. abzuholen.

Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport – es ist das ideale Programm, um europäische Universitätsluft zu schnuppern. Unter dem Namen „Erasmus“ fördert die EU seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozentinnen und -Dozenten sowie Hochschulpersonal in Europa.

Mit Erasmus+ können Studierende der TU Darmstadt in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Lehramt, Promotion) für bis zu zwölf Monate an einer unserer Partneruniversitäten studieren.

Wer Erasmus+ wählt, zahlt keine Studiengebühren an die Partneruniversitäten. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer an dem Programm ein Erasmus+ Stipendium. Das europäische Credit-Transfer-System (ECTS) stellt außerdem sicher, dass Studienleistungen im In- und Ausland vergleichbar sind und sich an der TU Darmstadt problemlos anrechnen lassen.

Die TU Darmstadt pflegt Partnerschaftsverträge mit über 180 europäischen Universitäten. Es stehen mehr als 800 Austauschplätze für Studierende der TU Darmstadt im Rahmen vom Erasmus+ zur Verfügung.

  • Sie sind an der TU Darmstadt immatrikuliert.
  • Sie können Kenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule nachweisen.
  • Sie werden vom Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs für einen Austausch ausgewählt.
  • Zu Beginn der Mobilität haben Sie mindestens vier Semester abgeschlossen. (Bewerben müssten Sie sich dann allerdings schon in Ihrem zweiten Semster.)

Folgende europäische Länder nehmen an Erasmus+ teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Nach Partneruniversitäten und den dazugehörigen Informationen können Sie im Webtool MoveOn suchen.

Informationen zum Brexit finden Sie in den FAQs .

Weitere Möglichkeiten innerhalb Europas:


Die Schweiz

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Dennoch können Sie sich auch für Plätze in der Schweiz regulär bewerben. Für Studierende, die die Schweiz besuchen möchten, hat die Schweizer Regierung im März 2014 das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ins Leben gerufen, welches eine finanzielle Förderung für Studierende in der Schweiz beinhaltet. Informationen zu diesem Programm erhalten Sie im Referat Internationale Beziehungen und Mobilität der TU Darmstadt.

Im Erasmus+ Programm ist Ihre Förderung IMMER an ein Erasmus+ Stipendium gekoppelt. Gefördert werden mindestens 3 Monate (90 Tage) und maximal 4 Monate (120 Tage). Die Fördersätze werden jährlich national vom DAAD festgelegt. Die aktuellen Sätze finden Sie auf der Webseite des DAAD.

  • Grant Agreement:(= Fördervertrag): Sie verfügen über ein gültiges und zweifach unterzeichnetes Grant Agreement.
  • Learning Agreement (= Lernvereinbarung): Sie haben ein gültiges Learning Agreement, das von insgesamt drei Parteien zu unterzeichnen ist: Ihnen, Ihrem Auslandsbeauftragten und Ihrer Partneruniversität.
  • Confirmation of Stay (= Aufenthaltsbestätigung): Sie haben die Confirmation of Stay (zunächst mit dem „Arrival“-Teil, der unmittelbar nach Ihrer Ankunft von der Partnerhochschule ausgefüllt werden muss; und später auch mit dem „Departure“-Teil, in dem die Partnerhochschule das Ende Ihres Studienaufenthalts bestätigt) im International Office der TU Darmstadt eingereicht.
  • EU-Survey (= Online-Umfrage der EU): Sie haben an der Online-Umfrage zu Ihrem Auslandsaufenthalt teilgenommen. Der Link hierzu wird Ihnen automatisch nach Abschluss des Grant Agreements zugesendet.
  • OLS (= Online Linguistic Support)- Sprachtest: Sie haben den OLS-Test vor der Mobilität absolviert. Den Link zum Test erhalten Sie automatisch nach Abschluss des Grant Agreements.
  • Transcript of Records (= Leistungsnachweis): Dieses Dokument belegt alle Ihre im Ausland erzielten Studienergebnisse (inkl. Anzahl und Namen der Kurse, ECTS, Noten). Bitte stellen Sie sicher, dass es Ihnen direkt von der Partnerhochschule zugesendet wird. In seltenen Fällen senden es die Partnerhochschulen manchmal auch an den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs oder an uns.
  • Erfahrungsbericht: Sie haben einen 3 bis 4 Seiten umfassenden schriftlichen Erfahrungsbericht an das International Office geschickt (spätestens 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr, als PDF, per Email an )

Für Ihre Bewerbung sollten Sie eine Vorlaufzeit von etwa einem Jahr einplanen. Die Bewerbungsrunde für das folgende akademische Jahr, egal ob für das Winter- oder Sommersemester erfolgt immer im Herbst des akademischen Vorjahres: (Beispiel: Sie möchten im Wintersemester 2024 ins Ausland, dafür bewerben Sie sich im November 2023. Auch für einen Aufenthalt im Sommersemester 2024 können Sie sich im November 2023 bewerben.) Zentrale Bewerbungsfrist eines jeden Jahres für alle Austauschplätze weltweit und in Europa ist der 30. November.

Dazu ist das Online-Bewerbungs-Formular vom 15. Oktober bis 30. November freigeschaltet.

Für den Länderbereich Europa inklusive Schweiz gibt es eine zweite Bewerbungsrunde, in der die in der November-Runde nicht belegten Plätze noch ausgewählt werden können. D.h. hier können Sie sich noch einmal für noch frei gebliebene Plätze NUR im Sommersemester bewerben! (Beispiel: Sie bewerben sich im Mai 2023 für einen Platz im Sommersemester 2024.)

Das Bewerbungsportal ist hierfür nochmals geöffnet vom 1. bis 31. Mai. Die freien Plätze finden Sie im Bereich Links und Dokumente.

Unter Austauschprogramme erhalten Sie genaue Informationen zum Bewerbungsprozess.

Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus jeder Fachbereich einen eigenen Auswahlprozess mit eigenen Fristen hat. Die Modalitäten hierzu und die einzelnen Bewerbungsfristen in Ihrem Fachbereich erfahren Sie von den Auslandsbeauftragten.

Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium interessieren, dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website: Im Reiter Präsentationen können sie auch einen Blick in das Material vergangener Veranstaltungen werfen. Besuchen Sie auch gerne eine unserer monatlichen Informationsveranstaltungen oder unsere Sprechstunde oder schreiben Sie uns eine Mail unter .

Die Auslandsbeauftragten unterstützen bei fachlichen Fragen rund um das Auslandsstudium. Sie sind die richtigen Ansprechpartner_innen bzgl. Learning Agreement, Kurswahl an der Partnerhochschule, Anerkennung, etc. Finden Sie Ihre Ansprechpartner_innen in der Liste der Auslandsbeauftragten (opens in new tab) der Fachbereiche oder wenden Sie sich an Ihr Studienbüro.

Im Rahmen des Erasmus+ Programms erstellen Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement, welches Ihnen die Anerkennung Ihrer Leistungen erleichtern soll. Für die Erstellung des Learning Agreements, wenden Sie sich bitte an die Programmbeauftragten in der Fakultät. Nach Ihrem Aufenthalt können Sie sich die Leistungen anrechnen lassen und in Ihrer Notenübersicht und gegebenenfalls im Diploma Supplement anrechnen lassen.

Wenden Sie sich hierzu bitte an das Studienbüro in Ihrem Fachbereich.

Mit der Teilnahme an Erasmus+ ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Für Ihren Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung) sind Sie selbst verantwortlich und müssen sich rechtzeitig informieren, ob bereits abgeschlossene Versicherungen Ihren Aufenthalt im Ausland abdecken. Der DAAD bietet eine Versicherung für Studierende im Ausland an; die Kosten sind von den Studierenden zu tragen.

NEU ab Wintersemester 2022/23: Sobald Sie für ein Auslandsstipendium ausgewählt wurden und ein Grant Agreement (Fördervertrag) mit uns abschließen, sind wir verpflichtet, Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz abzufragen (die wir nicht speichern oder weitergeben werden). Bitte informieren Sie sich also frühzeitig bei Ihrer Versicherung über Ihre Policen.

NEU ab Wintersemester 2022/23:

Studierende mit geringeren Chancen können zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro geförderten Monat 250,- Euro beantragen.

Das bedeutet, sollten Sie zu einer der unten stehenden Gruppen gehören, können Sie pro Semester 4 mal 250,- Euro beantragen (da wir pro Semester maximal 4 Monate (120 Tage) aus Erasmusmitteln fördern).

Als geringere Chancen gelten an der TU Darmstadt:

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen.
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus),
  • erwerbstätige Studierende.

Zu 1. und 2.: Als Nachweis gelten eine Kopie des Behindertenausweises oder eine Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung.

Zu 3. Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie ist als akademischer Abschluss zu werten. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Folgende Nachweise sind für dieses Top Up zu erbringen:

- Offizielle Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern (z.B. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses)

- Ehrenwörtliche Erklärung beider Elternteile

Gerne geben wir Ihnen dazu eine Formulierungshilfe: Hiermit bestätige ich (Name Vater /Mutter), dass ich über keinen akademischen Abschluss verfüge und eingereichtes Zeugnis meinen höchsten Abschluss darstellen. Ort, Datum, Unterschrift.

Zu 4. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Eine darüber hinaus gehende längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität ist keine Einschränkung. Die Tätigkeit im Entsendeland darf während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden. Eine Kündigung ist jedoch keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Als Nachweis sind die entsprechenden Gehaltsabrechnungen und ggf. Steuererklärungen einzureichen.

Wichtig!

Die Ehrenwörtliche Erklärung erhalten Sie ausschließlich mit dem Grant Agreement. Sie ist somit der Antrag für ein Social Top Up und muss im Original unterzeichnet sein. Diesen Antrag (= die Ehrenwörtliche Erklärung) senden wir Studierenden, bei denen ein Auslandsaufenthalt ansteht, zusammen mit Ihrem Grant Agreement per Email zu. Bitte gedulden Sie sich und sehen Sie davor vor Einzelrückfragen ab. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren TU-Darmstadt-Email-Account und ggf. auch die Spam Ordner!

Die Ausgabetermine der Grant Agreements werden den Studierenden, bei denen ein Auslandsaufenthalt ansteht; per Email mitgeteilt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei dieser Veranstaltung reichen Sie sowohl Grant Agreement als auch Antrag für ein Top Up (= Ehrenwörtliche Erklärung incl. entsprechender Kopien) bei uns ein. Nach Abschluss Ihres Grant Agreements ist kein Antrag auf Social Top Up mehr möglich!

NEU ab Wintersemester 2022/23:

Im Fokus der neuen Erasmus+ Generation stehen die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Eine Klimakompensation kann nicht erstattet werden.

Für Green Travel können einmalig zusätzlich 50,- Euro beantragt werden. Die TU Darmstadt bietet im Rahmen der Studierendenmobilität aufgrund der begrenzten Mittel keine zusätzlichen Reisetage an, um möglichst vielen Studierenden eine Förderung ihres Auslandsstudiums zu ermöglichen. Der Antrag für Green Travel muss zusammen mit dem Grant Agreement eingereicht werden. Er muss, genauso wie das Grant Agreement, im Original unterschrieben sein. Die entsprechenden Reisebelege sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Nachweis vorzulegen.

Diesen Antrag (= eine Ehrenwörtliche Erklärung) senden wir Studierenden, bei denen ein Auslandsaufenthalt ansteht, zusammen mit Ihrem Grant Agreement per Email zu! Bitte gedulden Sie sich und sehen Sie davor vor Einzelrückfragen ab. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren TU-Darmstadt-Email-Account und ggf. auch die Spam Ordner!

Die Ausgabetermine der Grant Agreements werden den Studierenden, bei denen ein Auslandsaufenthalt ansteht, per Email mitgeteilt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei dieser Veranstaltung reichen Sie sowohl Grant Agreement als auch Antrag für ein Top Up (= Ehrenwörtliche Erklärung) bei uns ein. Nach Antritt Ihrer Mobilität ist kein Antrag auf Green Travel mehr möglich!

Mittlerweile haben über 1,5 Millionen Studierende am Erasmus-Programm teilgenommen. Finden Sie heraus, was Studierende der TU Darmstadt über Ihren Auslandsaufenthalt zu berichten haben. Dazu benutzen Sie bitte die Suchmaske .

Ihr eigener Erfahrungsbericht ist fertig? Senden Sie Ihren vollständigen Bericht bitte per E-Mail an . Das Hochladen des Berichts übernehmen wir für Sie.

Hinweis: Wenn Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Erfahrungsbericht schicken, stimmen Sie der Veröffentlichung zu. Sollten Sie mit der Veröffentlichung NICHT einverstanden sein, dann müssen Sie das in Ihrer E-Mail an uns (nicht im Erfahrungsbericht selbst) explizit erklären!

Online Learning Agreement Manual (opens in new tab) Erläuterung und schrittweise Erklärung, wie das Online Learning Agreement (OLA) auszufüllen ist.
Checkliste für Erasmus-Outgoings (opens in new tab) Diese Checkliste zeigt Erasmus-Outgoings auf, welche Dokumente sie vor, während und nach ihrem Studienaufenthalt an einer unseren europäischen Partneruniversitäten beim Referat Europa & Unite der TU Darmstadt einreichen müssen, um die Vorgaben aus ihrem Grant Agreement zu erfüllen und die entsprechenden Förderraten zu erhalten.
Erasmus+ Learning Agreement

Das Learning Agreement benötigen Sie für die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Darin vereinbaren Sie mit der TU Darmstadt und Ihrer Gasthochschule, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen.
Confirmation of Stay (opens in new tab) Dieses Dokument bestätigt Beginn und Ende Ihres Auslandsaufenthaltes an der Partneruniversität (virtuell und physisch).
Merkblatt Erfahrungsbericht (opens in new tab) Das Merkblatt Erfahrungsbericht beschreibt Anforderungen an den von Ihnen zu verfassenden Erfahrungsbericht.
ERASMUS-Charta der TU Darmstadt (opens in new tab) Nachweis der ERASMUS-Universitätscharter, die von der Europäischen Kommission an die Technische Universität Darmstadt vergeben wurde.
DAAD-Sprachzeugnis (opens in new tab) Sprachzeugnis des DAAD für deutsche Bewerber
Erasmus+ Student Charta (opens in new tab)
Unterstreicht Ihre Rechte und Pflichten und sagt Ihnen, was Sie von Ihrer Entsende- und Aufnahmeorganisationen erwarten können.
ISCED – Code Zuordnung (opens in new tab) Hier finden Sie die Zuordnung der ISCED-Codes zu den jeweiligen Studienfächern der TU Darmstadt.
Semesterzuordnung (opens in new tab) Hier finden Sie Informationen zur Semesterzuordnung an unseren Partneruniversitäten (Länderbeispiele).
European Policy Statement (opens in new tab) Hier finden Sie das European Policy Statement der TU Darmstadt
Infoveranstaltung – Ihr Erasmus+ Aufenthalt SoSe 2023 (opens in new tab) Präsentation der Infoveranstaltung für Erasmus+ Outgoings SoSe 2023
Infoveranstaltung – Erasmus Ausgewählt was nun? Akademisches Jahr 2023/24 (opens in new tab) Präsentation der Infoveranstaltung für Erasmus Outgoings 2023/24
Finnland-Stipendium – Bewerbungsformular Bewerbungsformular für das Finnlandstipendium der Max Müller und Delphine Müller-Alewyn-Stiftung
Infoveranstaltung – Wege ins Ausland (opens in new tab) Allgemeine Informationen zum Austauschstudium
Studieren weltweit – Ein Auslandssemester in Slowenien Die TU-Studierende Dilara Yildiz teilt ihre Erfahrungen im slowenischen Ljubliana. Schau doch mal rein und lass dich inspirieren
Ratgeber für Austauschstudierende in Frankreich
Online Ratgeber des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz zum Leben und Studieren in Frankreich
Unite! Partner Presentations – Grenoble INP-UGA (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022
Unite! Partner Presentations – Politecnico di Torino (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022
Unite! Partner Presentations – Aalto University (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022
Unite! Partner Presentations – Universidade de Lisboa – IST (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022
Unite! Partner Presentations – TU Graz (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022
Unite! Partner Presentations – UPC (opens in new tab) Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022