FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Fristgerechter Eingang und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Studienverlauf (u.a. offene Prüfungsversuche, Noten)
- Hochschulinternes und -externes Engagement
- Sprachkenntnisse
→ Die genauen Details zum Auswahlverfahren erfragen Sie bitte bei den Auslandsbeauftragten Ihres FBs!
- Bitte schreiben Sie eine E-Mail an moveon@pvw.tu-… mit der Bitte die Bewerbung noch einmal zu öffnen. Das ist selbstverständlich nur vor dem Bewerbungsschluss möglich.
- Hierbei handelst es sich um einen vorläufigen (nicht verbindlichen) Entwurf des Learning Agreements
- Inhalt: Vorlesung, Seminare etc., welche Sie im Ausland belegen möchten
- Hinweis: Informieren Sie sich auf den Websites der Partneruniversitäten bzgl. eines Kurskatalogs (Achtung: Nicht immer finden Sie einen aktuellen Kurskatalog – nutzen Sie zur Orientierung auch Kurskataloge der Vorjahre)
- Das Bewerbungsformular ist für alle Länderbereiche gültig. Sie können in einer Bewerbung sowohl Aufenthaltswünsche in Asien, als auch in Europa oder Amerika angeben.
Online-Bewerbung
- Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DAAD und der Europäischen Union.
- Lesen Sie auch den Abschnitt „Studierenden“ in diesem Informationsblatt zu den aktuellen Zusicherungen des Vereinigten Königreichs.
- Bewerbung über die Europa-Bewerbung
- Unterschied:
- 1 Semester – Bewerbung für PROMOS
- 2 Semester – Bewerbung für DAAD-Jahresstipendium
- Für Einreise/Aufenthalt: Visa-Bestimmungen und Versicherungsschutz beachten!
- Ja, Bewerbungen sind sowohl für Wintersemester + Sommersemester als auch nur für Wintersemester oder nur für Sommersemester möglich.
- Bewerbungsfrist ist jeweils der 30.11. des Vorjahres. Für SoSe und WiSe!
- Sie können sich innerhalb einer Bewerbung sowohl auf fachbereichseigene als auch fachbereichsfremde Plätze bewerben. Bitte kennzeichnen Sie dies jedoch entsprechend durch das Ankreuzen der korrekten Antwortmöglichkeit.
- Im Frühjahr 2016 besteht die Möglichkeit, sich für frei geblieben Erasmus+ -Plätze für das Sommersemester 2017 zu bewerben – je nach Verfügbarkeit von Restplätzen in Ihrem FB
- Die Auswahl für ein Auslandsstudium erfolgt durch Ihren FB anhand der eingegangen Bewerbungen
- Der FB übermittelt eine Liste mit den ausgewählten Studierenden am 15. Januar an das Erasmus-Büro
- Im Februar erhalten ausgewählte Studierende vom Erasmus-Büro ein offizielles Schreiben über Ihre Auswahl. Diesem Schreiben liegt eine Annahmeerklärung bei
- Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Partneruniversitäten über Sprachanforderungen
- Die Sprachanforderungen unterscheiden sich von Universität zu Universität
- Hinweis: bei einigen Partneruniversitäten sind die angegebene Sprachanforderungen Empfehlungen, bei anderen Partneruniversitäten ist das Einreichen von Sprachzertifikaten vor Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend
- I.d.R. ist ein Zertifikat des Sprachenzentrums der TU Darmstadt ausreichend
- Stellen Sie sicher, dass Sie früh genug einen Termin im Sprachenzentrum vereinbaren, da es in den Hochzeiten zu längeren Wartelisten kommen kann
- Sollten Sie bereits im Besitz eines Sprachzertifikats sein: Achten Sie darauf, dass es sich dabei um ein aktuelles Zertifikat handelt (nicht älter als zwei Jahre)
- Achtung: Ihr Abiturzeugnis dient nicht als Sprachnachweis!
- Ja, Sie können Ihre Sprachkenntnisse beim Sprachenzentrum der TU Darmstadt testen und bescheinigen lassen.
- Bei Interesse: Vereinbaren Sie einen Termin beim Sprachenzentrum der TU Darmstadt
- Test (Hörverstehen, Leseverstehen, mündlicher und schriftlicher Ausdruck) und Bescheinigung: für Studierende der TU Darmstadt 20,00 Euro (ab März 2015)
- OLS (= Online-Lingusitic Support) ist ein Tool der Europäischen Kommission zur Sprachenförderung von Erasmus+ -Studierenden und dient der Dokumentation Ihres Sprachstandes
- OLS-Sprachtest: verpflichtend für alle Erasmus+ -Studierenen sowohl vor als auch nach Beendigung der Mobilität
- Lizenzzuteilung erfolgt durch das Referat Internationale Beziehungen & Mobilität vor Beginn der Mobilität per E-Mail
- OLS-Sprachkurs: Erhalt des Zugangs nach dem Sprachtest vor der Mobilität – ist ein kostenloses Angebot der EU-KOM zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse
- verfügbare Sprachen: Englisch, Niederländisch, Spanisch, Italienisch, Französisch – sollte die Unterrichtssprache Ihrer Gastuniversität nicht vorhanden sein, erhalten Sie eine Lizenz für Englisch
- Hinweis: Das Ergebnis der Sprachtests hat keine Auswirkungen auf Ihre Erasmus+ -Mobilität!
- Über das Erasmus+ -Programm sowie PROMOS als auch das DAAD-Jahresstipendium bestehen keinerlei Versicherungsschutz
- Die Mehrheit der Partneruniversität verlangt bereits bei der Bewerbung eine Bescheinigung Ihrer im Ausland gültigen Krankenversicherung
- Bei gesetzlich Versicherten: I.d.R. befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Bei privat Versicherten: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihre Krankenversicherung im Ausland
- Der DAAD bietet eine kostengünstige private Auslandskrankenversicherung (Gruppenversicherung) für Studienaufenthalte im Ausland an
→ Allgemein gilt: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren Schutz im Ausland!
- Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse/Versicherungsanbieter. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen für die Abwicklung der Behandlungskosten
- Sollten Sie in Folge einer Verletzung/Krankheit nicht mehr in der Lage sein, an Klausuren/Prüfungen teilzunehmen, informieren Sie bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner an der Partneruniversität (i.d.R. International Office). Denken Sie daran, ein ärztliches Attest vorzulegen
- Zudem bitten wir Sie, auch das Erasmus-Büro an der TU Darmstadt zu informieren (per E-Mail: erasmusbuero@pvw.tu-…).
- Nein, mit einem Erasmus+ -Austauschplatz ist Ihnen an der Partneruniversität kein Wohnheimplatz garantiert. Dies gilt auch für einen Aufenthalt an einer Partneruniversität der TU Darmstadt in Russland
- Eine Vielzahl an Partneruniversitäten bietet bei der Bewerbung für den Studienplatz auch eine Bewerbung für einen Wohnheimplatz an
- Informieren Sie sich diesbzgl. auf den Webseiten der Partneruniversitäten
- Tipp: Informieren Sie sich in den Erfahrungsberichten früherer Outgoings über die Wohnsituation im Gastland
- Ein vorzeitiger Abbruch Ihres Auslandsstudiums aus gesundheitlichen oder aus persönlichen Gründen (schwere Krankheit oder gar Todesfall innerhalb der Familie) ist möglich
- Achtung: Die Mindestaufenthaltsdauer für das Erasmus+ -Stipendium beträgt mind. 90 Tage. Sollten Sie Ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser 90 Tage abbrechen, muss das Stipendium in voller Höhe zurückgezahlt werden! (Härtefallprüfung möglich)
- Bitte informieren Sie umgehend das Erasmus-Büro an der TU Darmstadt und Ihren Ansprechpartner (i.d.R. International Office) an der Partnerhochschule
- Wenn Sie von Ihrem FB für ein Austauschstudium ausgewählt worden sind, diesen Platz angenommen und sich erfolgreich an der Partneruniversität beworben haben, sind Sie Teilnehmer/-in am Erasmus+ -Programm und erhalten ein Erasmus+ -Stipendium
- Vor der Mobilität muss ein Stipendienvertrag (Grant Agreement) unterschrieben werden (mit Ihren Rechten und Pflichten – insbesondere welche Dokumente Sie für Ihren Auslandsaufenthalt beim Erasmus-Büro abgeben müssen). Informationen, wann das Grant Agreement unterschrieben werden muss, erhalten Sie zu gegebener Zeit vom Erasmus-Büro der TU Darmstadt
- Die Auszahlung erfolgt für einsemestrige Aufenthalte in zwei Raten (70% / 30%)
- Die 1. Rate erhalten Sie schon zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts
- Die 2. Rate erhalten Sie nachdem Sie Ihren Erfahrungsbericht, Confirmation of Stay, das Transpcript of Records eingereicht haben und am OLS-Sprachtest sowie an der EU-Survey teilgenommen haben.
- Bei Aufenthalten, die zwei Semester dauern, erhalten Sie die komplette Förderung für das erste Semester direkt. Die Förderung für das zweite Semester wird wie oben beschrieben ausgezahlt.

- Bewerbung über die Europa-Bewerbung
- Unterschied:
- 1 Semester – Bewerbung für PROMOS
- 2 Semester – Bewerbung für DAAD-Jahresstipendium
- Für Einreise/Aufenthalt: Visa-Bestimmungen und Versicherungsschutz beachten!
- Ein vorzeitiger Abbruch Ihres Auslandsstudiums aus gesundheitlichen oder aus persönlichen Gründen (schwere Krankheit oder gar Todesfall innerhalb der Familie) ist möglich
- Achtung: Die Mindestaufenthaltsdauer für das Erasmus+ -Stipendium beträgt mind. 90 Tage. Sollten Sie Ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser 90 Tage abbrechen, muss das Stipendium in voller Höhe zurückgezahlt werden! (Härtefallprüfung möglich)
- Bitte informieren Sie umgehend das Erasmus-Büro an der TU Darmstadt und Ihren Ansprechpartner (i.d.R. International Office) an der Partnerhochschule
- Stipendien von Stiftungen, Unternehmen etc.
- private Stipendien
- Hinweis: Bitte beachten Sie die Stipendienrichtlinien (Vereinbarkeit von mehreren Stipendien)!
- Grant Agreement
- nähere Infos hierzu gibt es in einer speziellen Infoveranstaltung
- Learning Agreement
- Wir benötigen spätestens 7 Wochen nach Ankunft an der Partneruni das vollständig unterschriebene und ggf. geänderte Learning Agreement als Kopie oder Scan von Ihnen
- Confirmation of Stay
- Diese von dem Auslandbeauftragten der Partneruni unterschreiben lassen und uns per Scan oder als Kopie zukommen lassen.
Nicht das Original! Darauf muss noch der letzte Tag angegeben werden!
- Diese von dem Auslandbeauftragten der Partneruni unterschreiben lassen und uns per Scan oder als Kopie zukommen lassen.
- Erfahrungsbericht (3-4 Seiten, Themen: Partneruniversität, Wohnen, Leben etc.)
- Teilnahme am OLS-Sprachtest (Einstufungstest; vor und nach der Mobilität)
- Teilnahme an einer Online-Umfrage (Mobility Tool der EU-Kommission)
- 2014/15: Confirmation of Departure (Original), ab 2015/16: Confirmation of Stay (Original)
- Transcript of Records (Kopie/Scan)
- Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Transcript of Records (Original) an Ihr Studienbüro
- Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Auslandsbeauftragten in Ihrem Fachbereich
- Es gelten folgende Regelungen: je Studienniveau (Bachelor, Master, Doktorand) dürfen Sie für 12 Monate am Erasmus-Programm teilnehmen
- Beispiele:
Sie haben im Bachelor bereits 6 Monate an einer Partneruniversität verbracht. Im Master können Sie erneut 12 Monate im Ausland verbringen.
Sie waren bereits im 1. Mastersemester für 5 Monate an einer Partneruniversität. Sie können im Master nochmals 7 Monate im Rahmen von Erasmus+ verbringen, z.B. für das Anfertigen Ihrer Masterthesis.
- Beispiele:
- Für Studierende in Staatsexamensstudiengängen: Die maximale Teilnahme am Erasmus+ -Programm beträgt 24 Monate
- Urlaubssemester sind beim Studierendensekretariat zu beantragen
- Hinweis: Eine Beurlaubung aufgrund eines studienbedingten Auslandsaufenthalts schließt den Erwerb von Studienleistungen und Prüfungen nicht aus
- Bitte informieren Sie sich auf der Seite zur Semesterticketrückerstattung über die Möglichkeit der Rückerstattung.
- Allgemein gilt: Eine rückwirkende Erstattung ist in keinem Fall möglich.
- Die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland ist prinzipiell möglich. Bitte sprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Auslandsbeauftragten in Ihrem FB ab
- Zudem verlangen einige Partneruniversitäten, dass Sie bei der Bewerbung bereits einen Betreuer an der Partneruniversität vorweisen können. Informieren Sie sich hier bitte auf den Websites der Partneruniversität
- Erasmus-Büro: Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes, Kontakt mit Partneruniversitäten, Erasmus+ -Stipendium
- Auslandsbeauftragte in Ihrem FB: fachliche Fragen (Learning Agreement), Anerkennung