Beurlaubung / Urlaubssemester
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Wenn Sie die Lehrveranstaltungen an der TU Darmstadt aus einem studienbedingtem Grund (z.B. Auslandsaufenthalt, Praktikum) oder aus entsprechenden persönlichen Gründen für ein bestimmtes Semester nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung (siehe unten „Beurlaubungsgründe“).
Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge. Sie können die Status Ihrer Anträge da mitverfolgen.
Fristen
Sie können die Beurlaubung immer für das laufende und/oder das darauffolgende Semester beantragen.
Die First für die Antragsstellung ist der letzte Tag des vom Beurlaubung betroffenen Semesters:
- 30.09. für die Beurlaubung im Sommersemster
- 31.03. für eine Beurlaubung im Wintersemester
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühzeitig, möglichst bis Ende Februar bzw. Ende August für das Folgesemester zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Urlaubssemesters Ihre Studienunterlagen mit den entsprechenden Daten zur Beurlaubung erhalten.
Eine Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen und die Anträge sind unabhängig von den Gründen abzulehnen.
Mit dem Antrag auf Beurlaubung geben Sie eine eindeutige Willenserklärung ab, daher ist eine Rücknahme nicht möglich.
Der volle ist auch für ein Urlaubssemester fällig und muss innerhalb der Semesterbeitrag auf dem Konto der TU Darmstadt eingehen. Es besteht die Möglichkeit, sich den auf das Rückmeldefrist entfallenden Anteil erstatten zu lassen, zuständig ist der Deutschlandsemesterticket (Verkehrsreferat). AStA
Bitte beachten Sie unbedingt die unteren Hinweise zu Beurlaubungsgründe und Konsequenzen. Beachten Sie bitte auch die Möglichkeiten eines , das in einzelnen Studiengängen angeboten wird. Teilzeitstudiums
BAföG Anspruch im Urlaubssemester
Eine Beurlaubung kann in bestimmten Fällen Auswirkungen auf Ihren BAföG-Anspruch bzw. Ihren Studienkredit haben. So könnten Rückzahlungen anfallen, sollten Sie Ihren Beurlaubungsantrag erst spät im Semester einreichen. Genaueres entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Mehr erfahren