Beurlaubung / Urlaubssemester
Wenn Sie die Lehrveranstaltungen an der TU Darmstadt aus einem studienbedingtem Grund (z.B. Auslandsaufenthalt, Praktikum) oder aus entsprechenden persönlichen Gründen für ein bestimmtes Semester nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung (siehe unten „Beurlaubungsgründe“).
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühzeitig, möglichst bis Ende Februar bzw. Ende August für das Folgesemester zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Urlaubssemesters Ihre Studienunterlagen mit den entsprechenden Daten zur Beurlaubung erhalten. Falls Sie für ein laufendes Semester eine Beurlaubung beantragen möchten, ist ein Beurlaubungsantrag bis Ende des laufenden Semesters zu stellen. Im Sommersemester spätestens bis zum 30.09. und bis spätestens 31.03. für ein Wintersemester.
Eine Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen. Anträge die für ein Sommersemester nach dem 30.09. und für ein Wintersemester nach dem 31.03. gestellt werden, sind unabhängig von den Gründen abzulehnen.
Mit dem Antrag auf Beurlaubung geben Sie eine eindeutige Willenserklärung ab, daher ist eine Rücknahme nicht möglich.
Der volle Semesterbeitrag ist auch für ein Urlaubssemester fällig und muss innerhalb der Rückmeldefrist auf dem Konto der TU Darmstadt eingehen. Es besteht die Möglichkeit, sich den auf das Semesterticket entfallenden Anteil erstatten zu lassen, zuständig ist der AStA (Verkehrsreferat).
Die Dauer der Beurlaubung wird auf 6 Semester begrenzt, unabhängig davon, ob verschiedene Gründe geltend gemacht werden. Beurlaubungen aus den Gründen Mutterschutz und Elternzeit werden auf die Begrenzung nicht angerechnet.
Bitte beachten Sie unbedingt die unteren Hinweise zu Beurlaubungsgründe und Konsequenzen. Beachten Sie bitte auch die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums, das in einzelnen Studiengängen angeboten wird.
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