Über diesen Button gelangen Sie auf unser Outgoings-Portal. Hier können Sie sich bewerben (November und Mai), Ihr Online Learning Agreement bearbeiten und Ihre Unterlagen zum Erasmus-Stipendium einreichen:
Sie haben Fragen und möchten uns kontaktieren?
Sie erreichen uns per E-Mail unter: europe-outgoings@zv.tu-…
• Sie erreichen uns während unserer wöchentlichen Online-Sprechstunden (jeden Di von 14 bis 15 Uhr und jeden Do von 10 bis 11 Uhr) per Zoom.
Wichtiger Hinweis zum Beitritt des Zoom-Meetings:
Bitte treten Sie dem Meeting nicht über die Zoom-App bei. Wenn Sie auf „Mit Ihrem Browser anmelden“ klicken, können Sie dem Meeting auch ohne Passcode beitreten. Dies funktioniert jedoch nur über diesen Weg und nicht über den blauen Button oberhalb, der zur App führt. Nutzen Sie daher bitte den Browser für den Zugang zum Meeting!
• Sie uns erreichen jeden Donnerstag von 12 bis 14 Uhr am Counter „Internationales“ (im EG des karo 5), um Erasmus-Pflichtdokumente bei uns abzugeben bzw. abzuholen.
Hinweise zum Learning Agreement (LA) bzw. Online Learning Agreement (OLA):
Ab dem 01.01.2023 sollen alle LAs als OLAs abgeschlossen werden.
Eine Anleitung zum Erstellen des Online Learning Agreements finden Sie im Manual (wird in neuem Tab geöffnet) .
Hier finden Sie die bisherigeVorlage für ein LA für den Fall, dass Ihre Partneruni noch kein OLA ausstellt.
Falls Sie weitere Beratung bzgl. LA/ OLA benötigen, kontaktieren Sie bitte: moveon@zv.tu-…
NEU:
Aufgrund der technischen Umsetzung kann es dabei allerdings zu Problemen kommen. Sollte dies der Fall sein, dass benutzen Sie bitte das PDF „Erasmus Learning Agreement“ unter „Links und Dokumente“ (s. unten) und schließen Sie dieses mit Ihrem Auslandsbeauftragten/Ihrer Auslandsbeauftragten per Mail ab.
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport – es ist das ideale Programm, um europäische Universitätsluft zu schnuppern. Unter dem Namen „Erasmus“ fördert die EU seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozentinnen und -Dozenten sowie Hochschulpersonal in Europa.
Mit Erasmus+ können Studierende der TU Darmstadt in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Lehramt, Promotion) für bis zu zwölf Monate an einer unserer Partneruniversitäten studieren.
Wer Erasmus+ wählt, zahlt keine Studiengebühren an die Partneruniversitäten. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer an dem Programm ein Erasmus+ Stipendium. Das europäische Credit-Transfer-System (ECTS) stellt außerdem sicher, dass Studienleistungen im In- und Ausland vergleichbar sind und sich an der TU Darmstadt problemlos anrechnen lassen.
Die TU Darmstadt pflegt Partnerschaftsverträge mit über 180 europäischen Universitäten. Es stehen mehr als 800 Austauschplätze für Studierende der TU Darmstadt im Rahmen vom Erasmus+ zur Verfügung.
- Sie sind an der TU Darmstadt immatrikuliert.
- Sie können Kenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule nachweisen.
- Sie werden vom Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs für einen Austausch ausgewählt.
- Zu Beginn der Mobilität haben Sie mindestens vier Semester abgeschlossen. (Bewerben müssten Sie sich dann allerdings schon in Ihrem zweiten Semster.)
Folgende europäische Länder nehmen an Erasmus+ teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Nach Partneruniversitäten und den dazugehörigen Informationen können Sie in unserem Outgoing Publisher suchen.
Informationen zum Brexit finden Sie in den FAQs .
Weitere Möglichkeiten innerhalb Europas:
Die Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Dennoch können Sie sich auch für Plätze in der Schweiz regulär bewerben. Für Studierende, die die Schweiz besuchen möchten, hat die Schweizer Regierung im März 2014 das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ins Leben gerufen, welches eine finanzielle Förderung für Studierende in der Schweiz beinhaltet. Informationen zu diesem Programm erhalten Sie im Referat Internationale Beziehungen und Mobilität der TU Darmstadt.
Im Erasmus+ Programm ist Ihre Förderung IMMER an ein Erasmus+ Stipendium gekoppelt. Gefördert werden mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 100 Tage. Die Fördersätze werden jährlich national vom DAAD festgelegt. Die aktuellen Sätze finden Sie auf der Webseite des DAAD.
- Grant Agreement:(= Fördervertrag): Sie verfügen über ein gültiges und zweifach unterzeichnetes Grant Agreement.
- Learning Agreement (= Lernvereinbarung): Sie haben ein gültiges Learning Agreement, das von insgesamt drei Parteien zu unterzeichnen ist: Ihnen, Ihrem Auslandsbeauftragten und Ihrer Partneruniversität.
- Confirmation of Stay (= Aufenthaltsbestätigung): Sie haben die Confirmation of Stay (zunächst mit dem „Arrival“-Teil, der unmittelbar nach Ihrer Ankunft von der Partnerhochschule ausgefüllt werden muss; und später auch mit dem „Departure“-Teil, in dem die Partnerhochschule das Ende Ihres Studienaufenthalts bestätigt) im International Office der TU Darmstadt eingereicht.
- EU-Survey (= Online-Umfrage der EU): Sie haben an der Online-Umfrage zu Ihrem Auslandsaufenthalt teilgenommen. Der Link hierzu wird Ihnen automatisch nach Abschluss des Grant Agreements zugesendet.
- OLS (= Online Linguistic Support)- Sprachtest: Sie haben den OLS-Test vor der Mobilität absolviert. Den Link zum Test erhalten Sie automatisch nach Abschluss des Grant Agreements.
- Transcript of Records (= Leistungsnachweis): Dieses Dokument belegt alle Ihre im Ausland erzielten Studienergebnisse (inkl. Anzahl und Namen der Kurse, ECTS, Noten). Bitte stellen Sie sicher, dass es Ihnen direkt von der Partnerhochschule zugesendet wird. In seltenen Fällen senden es die Partnerhochschulen manchmal auch an den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs oder an uns.
- Erfahrungsbericht: Sie haben einen 3 bis 4 Seiten umfassenden schriftlichen Erfahrungsbericht an das International Office geschickt (spätestens 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr, als PDF, per Email an europe-outgoings@zv.tu-…)
Für Ihre Bewerbung sollten Sie eine Vorlaufzeit von etwa einem Jahr einplanen. Die Bewerbungsrunde für das folgende akademische Jahr, egal ob für das Winter- oder Sommersemester erfolgt immer im Herbst des akademischen Vorjahres: (Beispiel: Sie möchten im Wintersemester 2024/25 ins Ausland, dafür bewerben Sie sich im November 2023. Für einen Aufenthalt im Sommersemester 2025 können Sie sich ebenso im November 2023 bewerben.) Zentrale Bewerbungsfrist eines jeden Jahres für alle Austauschplätze weltweit und in Europa ist der 30. November.
Dazu ist das Online-Bewerbungs-Formular vom 15. Oktober bis 30. November freigeschaltet.
Für den Länderbereich Europa inklusive Schweiz gibt es eine zweite Bewerbungsrunde, in der die in der November-Runde nicht belegten Plätze noch ausgewählt werden können. D.h. hier können Sie sich noch einmal für noch frei gebliebene Plätze NUR im Sommersemester bewerben! (Beispiel: Sie bewerben sich im Mai 2023 für einen Platz im Sommersemester 2024.)
Das Bewerbungsportal ist hierfür nochmals geöffnet vom 1. bis 31. Mai. Die freien Plätze finden Sie im Bereich Links und Dokumente.
Unter Austauschprogramme erhalten Sie genaue Informationen zum Bewerbungsprozess.
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus jeder Fachbereich einen eigenen Auswahlprozess mit eigenen Fristen hat. Die Modalitäten hierzu und die einzelnen Bewerbungsfristen in Ihrem Fachbereich erfahren Sie von den Auslandsbeauftragten.
Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium interessieren, dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website: Im Reiter Präsentationen können sie auch einen Blick in das Material vergangener Veranstaltungen werfen. Besuchen Sie auch gerne eine unserer monatlichen Informationsveranstaltungen oder unsere Sprechstunde oder schreiben Sie uns eine Mail unter europe-outgoings@zv.tu-….
Die Auslandsbeauftragten unterstützen bei fachlichen Fragen rund um das Auslandsstudium. Sie sind die richtigen Ansprechpartner_innen bzgl. Learning Agreement, Kurswahl an der Partnerhochschule, Anerkennung, etc. Finden Sie Ihre Ansprechpartner_innen in der Liste der Auslandsbeauftragten (wird in neuem Tab geöffnet) der Fachbereiche oder wenden Sie sich an Ihr Studienbüro.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms erstellen Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement, welches Ihnen die Anerkennung Ihrer Leistungen erleichtern soll. Für die Erstellung des Learning Agreements, wenden Sie sich bitte an die Programmbeauftragten in der Fakultät. Nach Ihrem Aufenthalt können Sie sich die Leistungen anrechnen lassen und in Ihrer Notenübersicht und gegebenenfalls im Diploma Supplement anrechnen lassen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an das Studienbüro in Ihrem Fachbereich.
Mit der Teilnahme an Erasmus+ ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Für Ihren Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung) sind Sie selbst verantwortlich und müssen sich rechtzeitig informieren, ob bereits abgeschlossene Versicherungen Ihren Aufenthalt im Ausland abdecken. Der DAAD bietet eine Versicherung für Studierende im Ausland an; die Kosten sind von den Studierenden zu tragen.
Studierende mit geringeren Chancen können zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro geförderten Monat 250,- Euro beantragen.
Wenn Sie zu einer der unten stehenden Gruppen gehören, können Sie pro Semester zusätzlich bis zu 833,33 Euro beantragen: Maximal 100 Tage à 8,33 Euro, da 250 pro Monat (=30 Tage) förderfähig sind.
Als geringere Chancen gelten:
- Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende
Zu 3. Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie ist als akademischer Abschluss zu werten. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Zu 4. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Eine darüber hinaus gehende längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität ist keine Einschränkung. Die Tätigkeit im Entsendeland darf während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden. Eine Kündigung ist jedoch keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Wichtig: Sollten mehrere Top Ups auf Sie zutreffen, können Sie nur für ein Top-Up den Zuschuss beantragen (Behinderung oder chronische Erkrankung (wird in neuem Tab geöffnet) , Erstakademiker (wird in neuem Tab geöffnet) , Erwerbstätig (wird in neuem Tab geöffnet) , Kind (wird in neuem Tab geöffnet) ). Dies erfolgt über das Online Formular „Bankdaten und Antrag auf Zusatzförderung im Erasmus+ Programm“, zu dem wir Ihnen zur gegebenen Zeit einen Link zusenden werden.
Informationen für Auslandsaufenthalte mit Start Wintersemester 2024/25
Das komplette digitale Formular müssen Sie spätestens bis Dienstag 30. April 2024 ausfüllen und absenden. Die ausgedruckte und durch Sie unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung müssen Sie uns bis 21. Mai 2024 im Original per Post, Abgabe am Counter oder Einwurf in den Postkasten der TU Darmstadt vor dem Karo5 oder den des Referats Internationale Beziehungen Europa (S1 01/5. Stock, Briefkasten auf dem Flur) einreichen.
Bitte gedulden Sie sich, bis wir Sie kontaktieren und sehen Sie davor von Einzelrückfragen ab. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren TU-Darmstadt Stud.-Mail-Account und dort auch die Spam Ordner!
Die Ausgabetermine der Grant Agreements werden den Studierenden, bei denen ein Auslandsaufenthalt ansteht; per Email mitgeteilt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
gilt nur für Auslandsaufenthalte bis Sommersemester 2024; entfällt deutschlandweit ab Wintersemester 2024/25
Im Fokus der neuen Erasmus+ Generation stehen die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318). Eine Klimakompensation kann nicht erstattet werden.
Für Green Travel können einmalig zusätzlich 50,- Euro beantragt werden. Die TU Darmstadt bietet im Rahmen der Studierendenmobilität aufgrund der begrenzten Mittel keine zusätzlichen Reisetage an, um möglichst vielen Studierenden eine Förderung ihres Auslandsstudiums zu ermöglichen.
Als Nachweis für ein Top Up ist die entsprechende und im ORIGINAL unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung einzureichen! Diese können Sie über ein Online-Formular generieren, zu dem wir Ihnen einen Link zusenden, sobald wir mit Ihnen ein Grant Agreement abschließen. Bitte gedulden Sie sich, bis wir Sie kontaktieren, und sehen Sie davor von Einzelrückfragen ab. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren TU-Darmstadt Stud.-Mail-Account und dort auch die Spam Ordner!
Für Erasmus+ Teilnehmende lohnt es sich das Angebot des neuen Interrail-Passes zu nutzen.
Dieser Pass gilt 6 Monate und ermöglicht Teilnehmenden, während Ihres Erlebnisses mit Erasmus+ mit dem Zug zu reisen.
Der klassische Interrail-Rabatt für Jugendliche (25 % Ermäßigung) gilt für Personen unter 28 Jahren.
Der Pass wurde in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) aufgesetzt und bietet Studierenden sowie Hochschulpersonal eine nachhaltige Reisemöglichkeit während ihres Erasmus+ Aufenthalts.
Ein besonderes Merkmal dieses Passes ist seine sechsmonatige Gültigkeit, die den Erasmus+ Teilnehmenden ermöglicht, sowohl ihre Hin- als auch Rückreise zu bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden. Die Nationale Agentur DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) unterstützt die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel.
Weiter Informationen erhalten Sie hier:
Interrail Guidelines for Erasmus+ (wird in neuem Tab geöffnet)
Mittlerweile haben über 1,5 Millionen Studierende am Erasmus-Programm teilgenommen. Finden Sie heraus, was Studierende der TU Darmstadt über Ihren Auslandsaufenthalt zu berichten haben. Dazu benutzen Sie bitte die Suchmaske .
Ihr Erfahrungsbericht ist fertig? Dann laden Sie ihn zusammen mit Ihren restlichen Abschlussdokumente zum Erasmus-Stipendium in unser System hoch. Den Link zum Formular „Einreichen von Unterlagen nach der Mobilität“ finden Sie auf unserem Outgoing-Portal. Bitte gedulden Sie sich, bis wir Sie kontaktieren, und sehen Sie davor von Einzelrückfragen ab. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren TU-Darmstadt Stud.-Mail-Account und dort auch die Spam Ordner!
Noch Fragen?
Werfen Sie einen Blick in die Frequently Asked Questions .
Online Learning Agreement Manual (wird in neuem Tab geöffnet) | Erläuterung und schrittweise Erklärung, wie das Online Learning Agreement (OLA) auszufüllen ist. |
Checkliste für Erasmus-Outgoings (wird in neuem Tab geöffnet) | Diese Checkliste zeigt Erasmus-Outgoings auf, welche Dokumente sie vor, während und nach ihrem Studienaufenthalt an einer unseren europäischen Partneruniversitäten beim Referat Europa & Unite der TU Darmstadt einreichen müssen, um die Vorgaben aus ihrem Grant Agreement zu erfüllen und die entsprechenden Förderraten zu erhalten. |
Erasmus+ Learning Agreement
|
Das Learning Agreement benötigen Sie für die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Darin vereinbaren Sie mit der TU Darmstadt und Ihrer Gasthochschule, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen. |
Confirmation of Stay (wird in neuem Tab geöffnet) | Dieses Dokument bestätigt Beginn und Ende Ihres Auslandsaufenthaltes an der Partneruniversität (virtuell und physisch). |
Merkblatt Erfahrungsbericht (wird in neuem Tab geöffnet) | Das Merkblatt Erfahrungsbericht beschreibt Anforderungen an den von Ihnen zu verfassenden Erfahrungsbericht. |
ERASMUS-Charta der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) | Nachweis der ERASMUS-Universitätscharter, die von der Europäischen Kommission an die Technische Universität Darmstadt vergeben wurde. |
DAAD-Sprachzeugnis (wird in neuem Tab geöffnet) | Sprachzeugnis des DAAD für deutsche Bewerber |
Erasmus+ Student Charta (wird in neuem Tab geöffnet)
|
Unterstreicht Ihre Rechte und Pflichten und sagt Ihnen, was Sie von Ihrer Entsende- und Aufnahmeorganisationen erwarten können. |
ISCED – Code Zuordnung (wird in neuem Tab geöffnet) | Hier finden Sie die Zuordnung der ISCED-Codes zu den jeweiligen Studienfächern der TU Darmstadt. |
Semesterzuordnung (wird in neuem Tab geöffnet) | Hier finden Sie Informationen zur Semesterzuordnung an unseren Partneruniversitäten (Länderbeispiele). |
European Policy Statement (wird in neuem Tab geöffnet) | Hier finden Sie das European Policy Statement der TU Darmstadt |
Ehrenwörtliche Erklärung „Behinderung oder chronische Erkrankung“ (wird in neuem Tab geöffnet) | Antrag Sonderförderung Social Top Up „Behinderung oder chronische Erkrankung“ |
Ehrenwörtliche Erklärung „Erstakademiker“ (wird in neuem Tab geöffnet) | Antrag Sonderförderung Social Top Up „Studierende/r Erstakademiker*in“ |
Ehrenwörtliche Erklärung „Erwerbstätig“ (wird in neuem Tab geöffnet) | Antrag Sonderförderung Social Top Up „durchgängig erwerbstätige/r Studierende/r“ |
Ehrenwörtliche Erklärung „Kind“ (wird in neuem Tab geöffnet) | Antrag Sonderförderung Social Top Up „Studierende/r mit Kind(ern)“ |
Informationsveranstaltung „Ausgewählt, was nun? Ihr Erasmus Aufenthalt im SoSe 2025 (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Infoveranstaltung für Erasmus-Outgoings WS 2024/25 |
Finnland-Stipendium – Bewerbungsformular | Bewerbungsformular für das Finnlandstipendium der Max Müller und Delphine Müller-Alewyn-Stiftung |
Infoveranstaltung – Wege ins Ausland (wird in neuem Tab geöffnet) | Allgemeine Informationen zum Austauschstudium |
Studieren weltweit – Ein Auslandssemester in Slowenien | Die TU-Studierende Dilara Yildiz teilt ihre Erfahrungen im slowenischen Ljubliana. Schau doch mal rein und lass dich inspirieren |
Ratgeber für Austauschstudierende in Frankreich |
Online Ratgeber des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz zum Leben und Studieren in Frankreich |
Unite! Partner Presentations – Grenoble INP-UGA (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |
Unite! Partner Presentations – Politecnico di Torino (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |
Unite! Partner Presentations – Aalto University (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |
Unite! Partner Presentations – Universidade de Lisboa – IST (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |
Unite! Partner Presentations – TU Graz (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |
Unite! Partner Presentations – UPC (wird in neuem Tab geöffnet) | Präsentation der Go Out Infoveranstaltung November 2022 |