Vorgezogene Masterleistungen

Während des Bachelorstudiums dürfen bis zu 30 CP an Masterleistungen erworben werden.

§ 20 Abs. 3 ermöglicht es Studierenden der Bachelorstudiengänge, bereits während des Bachelorstudiums bis zu 30 CP als freiwillige Zusatzleistungen im Rahmen von Modulen aus einem entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang der TU Darmstadt anzumelden und zu erwerben.

Ob und in welchem Umfang die Anmeldungen zu den Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiengangs durch die Studierenden im TUCaN Portal erfolgen kann oder ob die Anmeldung über das Studienbüro erfolgen muss, entscheidet der Fachbereich.

Sollten Sie Interesse an einer Anmeldung haben und dies in TUCaN nicht durchführen können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Studienbüro.

Leistungspunkte (CP) und Prüfungsleistungen der vorgezogenen Module werden einschließlich eventueller Fehlversuche bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, über 30 CP hinaus Leistungen für den Masterstudiengang vorzuziehen!