Abmeldefrist von Prüfungen

Wie lange kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen sind in der Regel bis 7 Tage vor Prüfungstermin möglich. In Ausnahmefällen kann diese Rücktrittsfrist vorgezogen werden; bitte beachten Sie mögliche Abweichungen! Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails einsehen.

  • Beispiel: Findet die Prüfung am Dienstag, 22. Februar statt, können Sie sich bei einer Abmeldefrist von 7 Tagen vor Prüfungstermin bis Montag, 14. Februar, 23:59:59 Uhr abmelden.

Detaillierte Informationen zum Rücktritt von einer Prüfung finden Sie im § 15 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) (wird in neuem Tab geöffnet).