Bewerbung über 55

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Gemäß der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung ist die Teilnahme am Verfahren nur möglich, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Hier sind der Bewerbung entsprechende Nachweise beizulegen.

Ausschlussfrist 15. Juli bzw. 15. Januar.
Verspätete Anträge werden vom Verfahren ausgeschlossen.