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Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist liegt immer dann vor, wenn das Ende der Bewerbungsfrist auf den 15.01. (Sommersemester) oder 15.07. (Wintersemester) fällt und dieses Datum mit einem * Stern der Seite Bewerbungsfristen gekennzeichnet ist.

Was bedeutet Ausschlussfrist?

  • Bis zum Ablauf dieser Frist muss Ihre Online-Bewerbung den Status “abgeschickt” haben.
  • Falls für Ihre Bewerbung ein postalischer Antrag sowie die Einreichung von Unterlagen erforderlich sind, so müssen der Antrag sowie die Unterlagen bis zum Ablauf dieser Frist bei der TU Darmstadt eingegangen sein. Ob für Ihre Bewerbung ein postalischer Antrag sowie Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie während der Erstellung Ihrer Online-Bewerbung.
    • Das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend, sondern der tatsächliche Eingang an der TU Darmstadt.
    • Bedenken Sie die Postlaufzeiten, insbesondere für Einschreiben.
    • Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind vom Verfahren auszuschließen.
  • Für einige Studiengänge ist bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum Ablauf dieser Frist zusätzlich die Registrierung bei hochschulstart.de zur Teilnahme am „Dialogorientierten Serviceverfahren“ erforderlich. Eine Übersicht dieser Studiengänge finden Sie hier.