Biologie

Lehramt Erweiterungsfach

Studiengangbeschreibung

Das Lehramt Erweiterungsfach endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.

Die Biologie zeichnet sich durch eine enorme fachliche Dynamik und Vielfalt aus. Neben den klassischen Fachgebieten Zoologie, Botanik, Mikrobiologie, Genetik, Physiologie und Ökologie existieren zahlreiche Nachbardisziplinen, wie beispielweise die Biochemie, Biophysik, Bioinformatik, Biomedizin, Biotechnologie und Bioethik. Das Studium gibt einen Überblick über die Disziplinen der Biologie und lehrt die Grundlagen des Faches (u.a. Struktur und Funktion der Organismen; Zellbiologie; Ökologie und Evolution; Humanbiologie und Entwicklung).
Da die Vermittlung biologischer Zusammenhänge in der Schule ein solides Grundlagenwissen der Chemie und Physik erfordert, müssen Studierende, die nicht Chemie als weiteres Studienfach belegen, Module in Chemie/Physik absolvieren.

Modulhandbuch

Ordnung des Studiengangs mit Studien- und Prüfungsplan

Vorlesungsverzeichnis

Fachbereich Biologie

Zentrum für Lehrkräftebildung

Zum Vergrößern / Anzeigen des PDFs bitte auf das Bild klicken.
Zum Vergrößern / Anzeigen des PDFs bitte auf das Bild klicken.
Semester 4 (80 CP)
Sprache Deutsch
Studienbeginn Wintersemester
Studienberechtigung
  • Voraussetzungen sind insbesondere eine bereits erworbene Erste Staatsprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss wie Master of Education oder
  • die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang (Lehramt an Gymnasien, Bachelor of Education, Master of Education.
  • Es gelten die Bestimmungen zum Hochschulzugang nach § 54 Hessisches Hochschulgesetz (HHG).
  • Ein Studium desselben Faches im Lehramt Erweiterungsfach sowie im Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Master of Education) ist ausgeschlossen.
  • Solange noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
Zulassungsverfahren zulassungsfrei
Bewerbung Bewerbungsfrist und Online-Bewerbung
Gut zu wissen
Empfehlung Es wird empfohlen, ein Erweiterungsstudium Lehramt erst dann aufzunehmen, wenn im bisherigen Lehramtsstudiengang bereits nachweislich erfolgreich studiert worden ist. Als Erfolgskriterium gilt der Erwerb von insgesamt 90 CP in den beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften bis spätestens zum 6. Fachsemester.
Zur individuell optimalen Ausgestaltung des Erweiterungsstudium Lehramt bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung eine persönliche Beratung an.

Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5 bis 9 (Sekundarstufe I) sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II). Zur Vermittlung der fachspezifischen Inhalte gehören auch erzieherische und organisatorische Aufgaben innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens.

Für den gymnasialen Schuldienst ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind an Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie in Internaten und Schülerheimen tätig. Darüber hinaus können sie an Abendgymnasien, Kollegstufen und Volkshochschulen Beschäftigung finden.

Prognosen über den zukünftigen Bedarf an Lehrkräften bzw. deren Einstellungschancen im Schuldienst sind schwierig zu treffen, da sie von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängen. Dazu zählen z.B. die demographische Entwicklung, die gewählte Fächerkombination bzw. Schulform, politische Rahmenbedingungen u.a. mehr.

TU Darmstadt Career Services