Geschichte
Ergänzungsstudiengang Lehramt
Studiengangbeschreibung
Das Ergänzungsstudium Lehramt endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
Das Fach Geschichte widmet sich der Erforschung und Interpretation der Vergangenheit. Dies geschieht mittels der Deutung historischer Quellen nach bestimmten Methoden. Das Studium gliedert sich dabei in die vier geschichtswissenschaftlichen Teilgebiete (Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Technikgeschichte).