Informatik – Lehramt Erweiterungsfach
Erweiterungsprüfung
Studiengangbeschreibung
Das Lehramt Erweiterungsfach endet mit der Erweiterungsprüfung (gemäß § 33 HLbG) und führt durch diese zu einer weiteren Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss gilt nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder einem gleichgestellten Abschluss. Sofern noch keine Erste Staatsprüfung im Lehramt erfolgreich absolviert wurde oder ein gleichgestellter Abschluss vorliegt, kann zeitgleich nur ein Studienfach mit dem angestrebten Abschlussziel Erweiterungsprüfung studiert werden.
Die Informatik beschäftigt sich mit der systematischen Verarbeitung von Informationen auf digitalen Geräten. In ihren formalen Grundlagen eng mit der Mathematik verwandt, ist sie gleichzeitig eine ingenieurwissenschaftliche Disziplin, die sich aus dem Bedarf nach schnellen und zuverlässigen Berechnungen aller Art entwickelt hat.
Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien Informatik erlernen vor allem die Grundlagen des Fachs.
Ordnung des Studiengangs mit Studien- und Prüfungsplan
Universitätserfahrung Informatik: Ein Tag im Studiengang
| Semester | 4 |
| Sprache | Deutsch |
| Studienbeginn | Wintersemester |
| Studienberechtigung |
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| Zulassungsverfahren | analog Lehramt an Gymnasien Fach Informatik |
| Bewerbung |
TU-Bewerbungsportal und Bewerbungsfrist Formale und sprachliche Anforderungen für Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung |
| Gut zu wissen |
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| Empfehlung |
Es wird empfohlen, ein Erweiterungsstudium Lehramt erst dann aufzunehmen, wenn im bisherigen Lehramtsstudiengang bereits nachweislich erfolgreich studiert worden ist. Als Erfolgskriterium gilt der Erwerb von insgesamt 90 CP in den beiden Fächern und in den Grundwissenschaften bis spätestens zum 6. Fachsemester. Zur individuell optimalen Ausgestaltung des Erweiterungsstudiums Lehramt bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung eine persönliche Beratung an. |