Krankenversicherung für europäische Austauschstudierende

Als Studierende oder Studierender der TU Darmstadt benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Hier finden Sie alle notwendigen Schritte, um während Ihres Aufenthalts vollen Versicherungsschutz genießen zu können.

Um sich an der TU Darmstadt einzuschreiben, benötigen Sie eine Krankversicherung. Bitte informieren Sie sich, welche Leistungen und Behandlungen Ihre Krankenversicherung abdeckt, bevor Sie nach Darmstadt kommen.

Abhängig von Ihrem Herkunftsland ergeben sich Unterschiede bezüglich der Krankenversicherung. Bitte stellen Sie sicher, dass einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft.

Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) haben, vergewissern Sie sich bitte, dass diese für die Dauer des gesamten Auslandsaufenthaltes oder für mindestens 1 Semester gültig ist.

Laden Sie eine Kopie während der Onlinebewerbung hoch, oder halten Sie diese bei Ihrer Ankunft in Darmstadt bereit.

Das Formular E-106 (wird in neuem Tab geöffnet) wird ebenfalls akzeptiert.

Die Europäische Krankenversicherungskarte übernimmt Ihre Kosten nur bei medizinischen Notfällen! Sollten Sie eine normale Behandlung benötigen, erhalten Sie möglicherweise eine Rechnung vom Behandler, die sie dann bei der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung unterscheidet sich von Land zu Land. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie aus einem der folgenden Nicht-EU-Länder kommen, können Sie das Formular zum Sozialversicherungsabkommen während Ihrer Onlinebewerbung hochladen, oder es bei Ihrer Ankunft in Darmstadt vorzeigen. Dieses muss nach Semesterbeginn noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Sobald Sie in Darmstadt sind, wird die Bestätigung von einer deutschen staatlichen Krankenversicherung überprüft und bestätigt. Nur wenn sie anerkannt wird, können Sie diese nutzen, um sich an der TU Darmstadt einzuschreiben.

  • Bosnien und Herzegowina: BH 6
  • Mazedonien: D/RM 111
  • Montenegro: DE/MNE 111
  • Serbien: DE 111 SRB
  • Tunesien: A/TN 11
  • Türkei: A/T 11

Private Krankenversicherungen anderer Länder

Generell werden private Krankenversicherungen anderer Länder nicht bei der Ausländerbehörde anerkannt, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Umfang aller Dienstleistungen und Behandlungen der privaten Krankenversicherung im Ausland dem der deutschen staatlichen Krankenversicherungen entspricht.

Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherungen, die beispielsweise von Deutschen Botschaften akzeptiert werden, reichen für die Einschreibung nicht aus, weil sie nur die Kosten für medizinische Notfälle abdecken, die während der Gültigkeit Ihres Visums auftreten.

Eine Ausnahmeregelung gibt es für diejenigen, die eine deutsche Krankenversicherung für das Semester abschließen und schon vor dem offiziellen Start des Semesters am 1. Oktober bzw. am 1. April anreisen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Intensivsprachkurs teilnehmen. Für diesen Zeitraum (September bzw. März) wird eine Auslandsreisekrankenversicherung akzeptiert.

Da türkische Studierende oft eine Sonderstellung hinsichtlich der Krankenversicherung haben (da die Türkei kein Mitgliedsstaat der EU ist), haben wir einige Informationen über notwendige Schritte in Ihrem Heimatland zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass alle vorliegenden Informationen auf Erfahrungen unserer Austauschstudierenden beruhen.

Da es zwischen Russland und Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen sich russische Austauschstudierende selbst bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Krankenversicherung für Austauschstudierende mit außereuropäischem Herkunftsland.