Krankenversicherung für außereuropäische Austauschstudierende

Internationale Studierende, die weder eine europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) haben noch oben aufgelistet sind, müssen für Ihren Aufenthalt an der TU eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Weitere Informationen dazu, wo Sie mit der Suche beginnen können, finden Sie oben auf der Seite.

Erwerb einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung kostet ca. 105,- Euro pro Monat und muss in der Regel für ein ganzes Semester abgeschlossen werden.

Wichtig: Das Wintersemester beginnt an der TU Darmstadt im Oktober, das Sommersemester im April. Daher wird Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung erst ab dem 1. Oktober (bzw. ab dem 1. April) gültig sein. Sollten Sie früher anreisen, beispielsweise für die Teilnahme an unseren Intensivsprachkursen im März oder September, müssen Sie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung für diesen Zeitraum haben. Wenden Sie sich bitte an die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes, damit diese die Auslandsreise-Krankenversicherung ausstellt.

Falls Sie keine EKVK und auch kein Formular E-106 für Ihren Aufenthalt in Deutschland haben und Sie während des Aufenthalts über 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester überschritten haben, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Dies bedeutet dass die Behandlungs- und die Folgekosten von Ihnen übernommen werden und Ihnen dann im Regelfall von der Krankenversicherung erstattet werden.

Private Krankenversicherungen anderer Länder

Generell werden private Krankenversicherungen anderer Länder nicht bei der Ausländerbehörde anerkannt, da nicht sichergestellt werden kann, dass der Umfang aller Dienstleistungen und Behandlungen der privaten Krankenversicherung im Ausland dem der deutschen staatlichen Krankenversicherungen entspricht.

Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherungen, die beispielsweise von Deutschen Botschaften akzeptiert werden, reichen für die Einschreibung nicht aus, weil sie nur die Kosten für medizinische Notfälle abdecken, die während der Gültigkeit Ihres Visums auftreten.

Eine Ausnahmeregelung gibt es für diejenigen, die eine deutsche Krankenversicherung für das Semester abschließen und schon vor dem offiziellen Start des Semesters am 1. Oktober bzw. am 1. April anreisen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Intensivsprachkurs teilnehmen. Für diesen Zeitraum (September bzw. März) wird eine Auslandsreisekrankenversicherung akzeptiert.

Weitere Informationen

Das deutsche Studentenwerk (DSW) hat einen Leitfaden mit vielen Informationen zur Krankenversicherung für ausländische Studierende zusammengestellt.