Energiepreispauschale für Studierende
Hinweise der TU Darmstadt zur Einmalzahlung von 200 Euro
Die gesetzliche Frist zur Antragstellung auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale ist am 02. Oktober 2023 abgelaufen.
Die Zugangscodes wurden an alle berechtigten Personen an die in TUCaN hinterlegte Mailadresse versendet.
Die Nachlieferung von Zugangscodes durch die TU Darmstadt war bis Freitag, 29.09.2023 um 12 Uhr möglich.
Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende kann seit Mitte März über das zentrale Antragsportal der Bundesregierung beantragt werden. Um die Einmalzahlung zu erhalten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zur Beantragung.
Zunächst müssen sich alle Studierenden ein (wird in neuem Tab geöffnet) anlegen. BundID-Konto
Für den eigentlichen Antrag benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den die TU Darmstadt ausschließlich an die in TUCaN hinterlegte E-Mailadressen (üblicherweise vorname.nachname@stud.tu-darmstadt.de) versendet hat.
Infos zur studentischen E-Mail-Adresse finden Sie auf den (wird in neuem Tab geöffnet). Webseiten des HRZ
Als Identitätsnachweis für den Antrag als schnellste Variante gelten die Online-Ausweis-Funktion, die Europäischen eID oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat. Alternativ können Sie sich mit einer persönlichen PIN ausweisen, die Sie in Ihrem TUCaN-Portal unter Service > Persönliche Daten > Zusatzfelder > PIN – EPPSG Einmalzahlung 200 finden.
Bitte informieren Sie sich unter den folgenden Links über den Ablauf und haben Sie Verständnis, dass die TU Darmstadt keine inhaltlichen Fragen zur Zahlung der Energiepauschale beantworten kann.
(wird in neuem Tab geöffnet) FAQ der Bundesregierung zur Einmalzahlung
(wird in neuem Tab geöffnet) FAQ zu den Authentifizierungsmöglichkeiten
(Bund-ID, Personalausweis, ELSTER-Zertifikat)