Energiepreispauschale für Studierende

Hinweise der TU Darmstadt zur Einmalzahlung von 200 Euro

Die gesetzliche Frist zur Antragstellung auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale ist am 02. Oktober 2023 abgelaufen.

Die Zugangscodes wurden an alle berechtigten Personen an die in TUCaN hinterlegte Mailadresse versendet.

Die Nachlieferung von Zugangscodes durch die TU Darmstadt war bis Freitag, 29.09.2023 um 12 Uhr möglich.

Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende kann seit Mitte März über das zentrale Antragsportal der Bundesregierung beantragt werden. Um die Einmalzahlung zu erhalten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zur Beantragung.

Zunächst müssen sich alle Studierenden ein BundID-Konto (wird in neuem Tab geöffnet) anlegen.

Für den eigentlichen Antrag benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den die TU Darmstadt ausschließlich an die in TUCaN hinterlegte E-Mailadressen (üblicherweise vorname.nachname@stud.tu-darmstadt.de) versendet hat.
Infos zur studentischen E-Mail-Adresse finden Sie auf den Webseiten des HRZ (wird in neuem Tab geöffnet).

Als Identitätsnachweis für den Antrag als schnellste Variante gelten die Online-Ausweis-Funktion, die Europäischen eID oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat. Alternativ können Sie sich mit einer persönlichen PIN ausweisen, die Sie in Ihrem TUCaN-Portal unter Service > Persönliche Daten > Zusatzfelder > PIN – EPPSG Einmalzahlung 200 finden.

Bitte informieren Sie sich unter den folgenden Links über den Ablauf und haben Sie Verständnis, dass die TU Darmstadt keine inhaltlichen Fragen zur Zahlung der Energiepauschale beantworten kann.

FAQ der Bundesregierung zur Einmalzahlung (wird in neuem Tab geöffnet)

FAQ zu den Authentifizierungsmöglichkeiten (wird in neuem Tab geöffnet)
(Bund-ID, Personalausweis, ELSTER-Zertifikat)

Informationen nach Art. 13 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anlässlich der Weiterverarbeitung von Daten Studierender für den Zweck der Auszahlung der Energiepreispauschale

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:

Technische Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
Deutschland
Tel: +49 (0)6151 16-01
E-Mail:

Datenschutzbeauftragte/r

Technische Universität Darmstadt
Jan Hansen
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
Tel: +49 (0)6151 16 20673

Informationen über den anderen Zweck

Studierende, die am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren, haben im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR (außer Gasthörer oder Gaststudierende). Die Beantragung erfolgt nicht bei der Universität, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Universität ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens.

Damit es Ihnen jedoch möglich ist, dort einen Antrag zu stellen, wurde die Universität rechtlich verpflichtet, zu Ihrer Person Vornamen, Nachname, Geburtsdatum (Namen und Geburtsdatum verschlüsselt mit dem Zugangsschlüssel, der Ihnen von der Universität zur Verfügung gestellt wird), den Hashwert des Zugangsschlüssels sowie eine PIN (verschlüsselt) für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen. Zudem werden ein Ordnungsmerkmal (eine ID), der Name und das Bundesland der Universität im Daten-satz enthalten sein. Außerdem beinhaltet die Bereitstellung Ihrer Daten die Aussage, dass Sie am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.

Diese Daten werden an eine im Land zuständige Stelle übermittelt (siehe unten unter „Empfängerinnen und Empfänger“). Der Zugangsschlüssel und die PIN werden an Sie übermittelt.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 EPPSG in Verbindung mit §§ 3, 5, 8 und 14 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes.

Empfängerinnen und Empfänger

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden

Dauer der Speicherung

Zugangsschlüssel, PIN und die Ausbildungsstätten-Liste werden gem. § 14 Abs. 2 EPPSG-VO nach Beendigung der Bewilligungsverfahren, spätestens zum 31.12.2023 gelöscht.

Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Bitte wenden Sie sich dazu an den/die oben genannte/n Datenschutzbeauftragten
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Hessen ist

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: