Studierende unter 18 / Minderjährig

Sofern für den jeweiligen Antrag/die jeweilige Aktion die Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig ist, ist dies auf dem Formular (wird in neuem Tab geöffnet) entsprechend vorgesehen.

Dies ist z.B. der Fall bei dem Antrag auf:

Bewerbung/Zulassung

Studiengangwechsel/Fachänderung

Exmatrikulation

Für die Anmeldungen zu Prüfungen wird keine Zustimmung/Unterschrift des Erziehungsberechtigten benötigt ebenso nicht für die Ausstellung des Bibliotheksausweises.