Versicherungen

Krankenversicherung

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung:
Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches muss jede*r Studierende vor der Einschreibung an einer Hochschule nachweisen, dass spätestens zu Beginn des Semesters eine gesetzliche Krankenversicherung besteht oder man versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Die Meldung des Versicherungsstatus von Studierenden erfolgt ab 01.12.2021 ausschließlich digital über das elektronische Meldeverfahren. Dabei müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Versicherungsstatus von Zugelassenen bzw. Studierenden an die Hochschule (in unserem Fall die TU Darmstadt) übermitteln, auch im Fall einer Privatversicherung. Dafür müssen Sie zunächst Ihre bzw. eine gesetzliche Krankenversicherung über Ihre Zulassung an der TU Darmstadt informieren.

Bitte gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor, je nachdem was auf Sie zutrifft:

  • Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder über Ihre Eltern dort mitversichert sind, wenden Sie sich im Fall einer Zulassung bitte an diese Krankenversicherung.
  • Wenn Sie privat versichert sind bzw. über Ihre Eltern privat mitversichert sind, können Sie dies beibehalten. Wenden Sie sich im Fall einer Zulassung bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und bitten um Übermittlung der Befreiungsanzeige (zwingend erforderlich)
  • Wenn Sie nicht versicherungspflichtig bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind, dann wenden Sie sich im Fall einer Zulassung bitte an die gesetzliche Krankenversicherung bei der Sie zuletzt versichert waren. Wenn Ihr letztes Versicherungsverhältnis nicht bei einer gesetzlichen, sondern bei einer privaten Krankenversicherung bestand, dann wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl.

Achten Sie bitte darauf, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihr Name, (alle) Vorname(n) und das Geburtsdatum mit den Angaben in Ihrem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Reisepass) übereinstimmen, damit im elektronischen Meldeverfahren Ihre Krankenversicherungsdaten störungsfrei zugeordnet werden können.

Nennen Sie Ihrer Krankenversicherung bitte auch die Empfängernummer (auch H-Nummer genannt) der TU Darmstadt H0001812

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte zur Beratung an eine gesetzliche Krankenversicherung. Da es sich um sozialversicherungsrechtliche und nicht um eine hochschulrechtliche Angelegenheit handelt, kann die TU Darmstadt hier leider nicht weiter unterstützen.

Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Sozialgesetzbuch sowie beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Internationale Hochschulzugangberechtigung:
Informationen finden Sie hier.

Unfallversicherung

Mit der Einschreibung besteht Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Dezernats IV.

Versicherung im Praktikum

Informieren Sie sich bitte auf der Seite Praktikum. Auch hier helfen die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Rentenversicherung

Informationen zur Rentenversicherung / zur Bescheinigung über die Studienzeiten erhalten Sie hier.