Praktikum
Vor allem in den ingenieurwissenschaftlichen und Lehramts-Studiengängen ist die Ableistung eines Praktikums vorgesehen. Es ist empfehlenswert, das Praktikum vor Studienbeginn abzuleisten. Nähere Informationen finden Sie im . Studienangebot
Allgemeine Informationen zu Versicherungsfragen während des Praktikums erteilen die gesetzlichen Krankenkassen sowie die . Bitte erkundigen Sie sich dort vor Antritt des Praktikums. Deutsche Rentenversicherung
Zur Unfallversicherung kann das Auskunft erteilen, da Sie als Studierender „automatisch“ unfallversichert sind. Studierendenwerk
Die Anerkennung des Praktikums
Für die Anerkennung ist der jeweilige Fachbereich (Studienbüro) zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn des Praktikums über die Anforderungen und Anerkennungsmöglichkeiten zu informieren. Dies gilt insbesondere für Praktika im Ausland.
Falls Sie in der entsprechenden Fachrichtung eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, kann diese in der Regel als Praktikum anerkannt werden.
Für den Zeitraum eines studienbedingten, vorgeschriebenen Praktikums können Sie eine beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie im Beurlaubung oder im Sachgebiet Studierendenservice . Zulassung International
Sollten Sie eine BAföG-Förderung erhalten, erkundigen Sie sich bitte über die Bestimmungen zur Auslandsförderung beim Studierendenwerk.