Ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz
Den Nachweis von Dienstzeiten nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz beantragen Sie im Dezernat II –Studium und Lehre, Hochschulrecht unter studierendenservice@tu-…
Für die Beantragung des Nachweises in Bezug auf ein Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung unter info@zfl.tu-darmstadt.de.
In beiden Fällen muss eine entsprechende Bearbeitungszeit von 2 – 4 Wochen einkalkuliert werden.
Weitere Artikel
- Versicherungen
- Rentenversicherung
- Beglaubigungen von TU-Zeugnissen
- Beurlaubung / Urlaubssemester
- Doppelstudium
- Exmatrikulation
- Studierende unter 18 / Minderjährig
- IT-Serviceleistungen
- Studiengangwechsel – Fachwechsel
- Zweitstudium
- Änderung von Namen, Anschrift, Wahlfach, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und sonstigen Daten
- Praktikum
- Zweitschriften von TU-Urkunden / TU-Zeugnissen
- Stipendien
- Studierendenservice
- Studieren mit Handicap / Behinderung
- Studienbescheinigung
- Raum-Check: Suche nach freien Arbeitsplätzen
- betterTUgether
- Studentisches Gesundheitsmanagement
- Gesundheit
- Energiepreispauschale für Studierende
- Rückmeldung
- Gasthörer*innen
- Semesterbeiträge und Rückmeldung