Ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz
Den Nachweis von Dienstzeiten nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz beantragen Sie im Dezernat II –Studium und Lehre, Hochschulrecht unter studierendenservice@tu-…
Für die Beantragung des Nachweises in Bezug auf ein Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung unter info@zfl.tu-darmstadt.de.
In beiden Fällen muss eine entsprechende Bearbeitungszeit von 2 – 4 Wochen einkalkuliert werden.