Ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz

Den Nachweis von Dienstzeiten nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz beantragen Sie im Dezernat II –Studium und Lehre, Hochschulrecht unter

Für die Beantragung des Nachweises in Bezug auf ein Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung unter info@zfl.tu-darmstadt.de.

In beiden Fällen muss eine entsprechende Bearbeitungszeit von 2 – 4 Wochen einkalkuliert werden.