Studieren mit Handicap / Behinderung

Ein Studium mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit zu meistern, bedeutet für die Betroffenen ein erhebliches Mehr an Organisation, Zeit, Geld, Selbstbewusstsein und starken Nerven. Eine Reihe von Fragen müssen möglichst frühzeitig geklärt werden, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind. Die TU möchte hierbei die Studierenden in allen Belangen tatkräftig unterstützen. Auf diesen Seiten finden Sie erste Informationen und Hinweise auf die richtigen Ansprechpartner/-innen.

  • An der Technischen Universität Darmstadt gibt es einen , der dafür Sorge trägt, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender in allen Bereichen der Universität – baulich-technische Maßnahmen, Lehr- und Lernbetrieb, Betreuung und Beratung – berücksichtigt werden. Er hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Klärung wichtiger Fragen (u.a. Studien- und Prüfungsmodifikationen, Zugänglichkeit der Universitätsgebäude).
  • Bei der Zentralen Studienberatung und -orientierung (ZSB) der Universität erhalten Sie Informationen und Beratung zu Studienablauf, Anforderungen und zur allgemeinen Studiensituation am Hochschulort. Sie berät darüber hinaus bei persönlichen und psychosozialen Problemen. Die Studienberatungen in den einzelnen Fachbereichen geben zusätzliche Informationen zum gewählten Studienfach.
  • Für bauliche und informationstechnische Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Projekts „Studieren mit Handicap“
  • Das Studierendenwerk berät Studierende in sozialen und wirtschaftlichen Fragen, die mit dem Studium zusammenhängen.

In zahlreichen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen.

Detaillierte Informationen zu Sonderanträgen (Härtefallantrag, Nachteilsausgleich) finden Sie auf der Seite Sonderanträge .

Mobilitätseingeschränkte

Die Technische Universität Darmstadt ist eingeschränkt zugänglich für diese Personengruppe.

Auskünfte über die Zugänglichkeit einzelner Gebäude – Campi Lichtwiese und Stadtmitte – erteilt der Beauftragte für Behindertenfragen. Bei Bedarf kann eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden. Der Beauftragte wird sich um notwendige individuelle Anpassungen bemühen. Nehmen Sie deshalb möglichst früh Kontakt auf.

Hörgeschädigte

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich rechtzeitig mit den Dozenten/innen in Verbindung zu setzen, z.B. um technische Möglichkeiten oder z.B. die frühzeitige Bereitstellung entsprechender Manuskripte zu klären.

Chronische, temporäre, physische Erkrankungen

Personen, die davon betroffen sind, mögen bitte frühzeitig den Fachbereich oder den Beauftragten informieren, um mögliche Modifikationen abzuklären.

Nach § 3 Abs.4 des Hessischen Hochschulgesetzes haben die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung zu berücksichtigen. Um bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen eine Annäherung der Ausgangsbedingungen zu erreichen, sind der jeweiligen Behinderung entsprechende, angemessene Bedingungen zu schaffen.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Prüfungsausschuss sowie dem Prüfer/der Prüferin in Verbindung zu setzen und ggf. die Unterstützung des Beauftragten für Behindertenfragen in Anspruch zu nehmen.

Modifikationen, die beantragt werden müssen, können u.a. sein: Schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen für Hörbehinderte mit Sprachbehinderungen, Zeitverlängerungen für Hausarbeiten und Klausuren, Gewährung von Schreibhilfen, Abänderungen von Praktikumsbestimmungen.