Beglaubigungen von TU-Zeugnissen

Beglaubigungen

Das Studierendenservice des Dezernats II im karo5 beglaubigt nur Dokumente, die die TU Darmstadt selbst ausgestellt hat, keine Dokumente anderer Institutionen oder ausländische Urkunden. In einer Beglaubigung können max. 10 Seiten zusammengefasst werden. Diese sind kostenpflichtig – je Urkunde/je Zeugnis 5,00 Euro!

Im Studierendenservice verläuft der Zahlungsverkehr ab dem 01.04.2022 ausschließlich bargeldlos. Die Bearbeitung von Beglaubigungen verläuft mit Überweisungen bzw. Überweisungsbelegen. Für den genauen Prozess zu Ihrer Beglaubigung lesen Sie bitte unten „Was brauchen Sie für eine Beglaubigung von TU-Urkunden?“.

Was brauchen Sie für eine Beglaubigung von TU Darmstadt-Urkunden?

Leistungsübersichten müssen für eine Beglaubigung auf jeder Seite mit einem Stempel und Unterschrift versehen sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihr Studienbüro.

Bitte kommen Sie mit Ihren zu beglaubigenden Original-Dokumenten zu unseren Öffnungszeiten am Counter 2, Karolinenplatz 5, vorbei.

Die Beglaubigung ist kostenpflichtig, nach der gültigen Verwaltungskostenordnung sind für die Beglaubigung pro Dokument 5,00 Euro zu entrichten. Wir teilen Ihnen direkt am Counter die Summe der Gebühr, die Sie entrichten müssen, und unsere Kontodaten mit.

Der Zahlungsverkehr im Studierendenservice ist seit dem 01.04.2022 bargeldlos. Dies bedeutet, auch wenn Sie bei uns vor Ort (am Counter 2 im karo5) die Beglaubigungen beauftragen, können Sie nicht vor Ort zahlen und müssen den Betrag überweisen.

Nachdem der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Beglaubigung.

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an:

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Beglaubigungen / Vorbeglaubigungen für die Apostille einige Zeit in Anspruch nehmen kann und in der Regel nicht sofort ausgestellt wird. Dies kann ca. eine Woche dauern.

Dokumente, die nicht von der TU Darmstadt ausgestellt wurden, beglaubigen öffentliche Stellen, die ein Siegel führen, wie z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Notare. Dort können Sie sich selbstverständlich auch die von der TU Darmstadt ausgestellten Dokumente beglaubigen lassen. Im Ausland können Urkunden bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften) beglaubigt werden.

Urkunden werden von den Behörden eines anderen Staates häufig nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist, eine sogenannte „Legalisation“.

Hierzu sind eine Reihe international anerkannter und üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden, die auf den Seiten des Auswärtigen Amtes dargestellt werden, oder Ihnen von der Stelle, bei welcher Sie die Urkunde im Ausland vorlegen wollen, mitgeteilt werden.

Informieren Sie sich bitte vorab, welche Beglaubigung von dem Land, für welches Sie den Nachweis brauchen, verlangt wird.

Sofern eine Beglaubigung (Legalisation, Apostille) zu Verwendung einer Urkunde im Ausland benötigt wird, ist dafür das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Voraussetzung ist, dass die Echtheit sowie die Unterschrift auf der Urkunde der Universität bestätigt wurden (Vorbeglaubigung).

Die Ausstellung von Vorbeglaubigungen benötigt je nach Komplexität und Anforderungen des Landes mehrere Tage und ist kostenpflichtig – je Urkunde/je Zeugnis 10,00 Euro! Bitte beachten Sie, dass die Zahlung nur per Überweisung möglich ist!

Anfragen nach Vorbeglaubigungen bitte ausschließlich per E-Mail an . Sie erhalten dann weitere Infos zum Ablauf sowie zur Terminabstimmung.