Beglaubigungen von TU-Zeugnissen
Beglaubigungen
Das Studierendenservice des Dezernats II im karo5 beglaubigt nur Dokumente, die die TU Darmstadt selbst ausgestellt hat, keine Dokumente anderer Institutionen oder ausländische Urkunden. In einer Beglaubigung können max. 10 Seiten zusammengefasst werden. Diese sind kostenpflichtig – je Urkunde/je Zeugnis 5,00 Euro!
Im Studierendenservice verläuft der Zahlungsverkehr ab dem 01.04.2022 ausschließlich bargeldlos. Die Bearbeitung von Beglaubigungen verläuft mit Überweisungen bzw. Überweisungsbelegen. Für den genauen Prozess zu Ihrer Beglaubigung lesen Sie bitte unten „Was brauchen Sie für eine Beglaubigung von TU-Urkunden?“.
Was brauchen Sie für eine Beglaubigung von TU Darmstadt-Urkunden?
Leistungsübersichten müssen für eine Beglaubigung auf jeder Seite mit einem Stempel und Unterschrift versehen sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihr Studienbüro.
Bitte kommen Sie mit Ihren zu beglaubigenden Original-Dokumenten zu unseren Öffnungszeiten am Counter 2, Karolinenplatz 5, vorbei.
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig, nach der gültigen Verwaltungskostenordnung sind für die Beglaubigung pro Dokument 5,00 Euro zu entrichten. Wir teilen Ihnen direkt am Counter die Summe der Gebühr, die Sie entrichten müssen, und unsere Kontodaten mit.
Der Zahlungsverkehr im Studierendenservice ist seit dem 01.04.2022 bargeldlos. Dies bedeutet, auch wenn Sie bei uns vor Ort (am Counter 2 im karo5) die Beglaubigungen beauftragen, können Sie nicht vor Ort zahlen und müssen den Betrag überweisen.
Nachdem der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Beglaubigung.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an: studierendenservice@tu-…
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Beglaubigungen / Vorbeglaubigungen für die Apostille einige Zeit in Anspruch nehmen kann und in der Regel nicht sofort ausgestellt wird. Dies kann ca. eine Woche dauern.