Zweitschriften von TU-Urkunden / TU-Zeugnissen

Die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen Sie im Dezernat II – Studium und Lehre, Hochschulrecht unter .

Bitte informieren Sie uns frühzeitig, da die Zweitschrift nicht direkt im Dezernat II, sondern in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen ausgestellt wird. Eine entsprechende Bearbeitungszeit von 2 – 4 Wochen muss daher einkalkuliert werden.

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist kostenpflichtig (z.Zt. 55,00 Euro je Dokument z.B. je Urkunde 55,00 Euro, je Zeugnis 55,00 Euro und je Transcript of Records 55,00 Euro) und der Betrag ist immer per Überweisung zu begleichen. Die Kontodaten werden Ihnen bei der Beantragung mitgeteilt.

Rechtsform Technische Universität Darmstadt

Die Technische Universität Darmstadt ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und gem. § 2 Hessisches Hochschulgesetz eine Universität des Landes Hessen.

Bis zum 30.09.1997 führte die Technische Universität Darmstadt die Bezeichnung:
„Technische Hochschule Darmstadt“.