Exmatrikulation

Endlich kein Papier mehr!

Ab dem 01.01.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge zu stellen. Sie können die Status Ihrer Anträge mitverfolgen und müssen nicht mehr länger auf eine postalische Rückmeldung warten.

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 30.09. / 31.03. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters.

Wir empfehlen dringend, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.

Abgabefristen

Bis 31.03. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Wintersemesters bzw.
bis 30.09. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Sommersemester.

Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum Ende des Semesters, in dem Sie den Antrag stellen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Exmatrikulationsnachweis (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger). Diese Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester, welches auf das Semester Ihrer beantragten Exmatrikulation folgt, zurückgemeldet haben, so ist die Rückgabe der vollständigen Studienunterlagen des Folgesemesters (Studienausweis / Semesterticket, Studienbescheinigungen etc.) Voraussetzung für die Exmatrikulation. Der Semesterbeitrag wird Ihnen dann zurückerstattet. Bitte achten Sie hierbei auf die auf dem Antrag genannten Fristen.

Eine rückwirkende Exmatrikulation für abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist § 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Nach Semesterbeginn (01.04. für ein Sommersemester / 01.10. für ein Wintersemester) ist nur noch eine Exmatrikulation mit Ablauf des begonnenen Semesters möglich.

a) Personen, die sich neu beworben haben und somit im Vorsemester nicht an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn einen „Antrag auf Rücktritt von der Neueinschreibung / Zulassung (wird in neuem Tab geöffnet) “ einreichen. Sofern bereits eine Einschreibung erfolgt ist, fällt für die Bearbeitung eine Gebühr von 30 € an, die automatisch vom zurückzuerstattenden Semesterbeitrag abgezogen wird. (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272).

Personen, die einen Studiengangwechsel beantragt haben und somit im Vorsemester an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis 30.09. (bei einem Studiengangwechsel zum Wintersemester) bzw. 31.03. (bei einem Studiengangwechsel zum Sommersemester) formlos den Rücktritt vom Studiengangwechsel beantragen.

b) In besonderen Ausnahmefällen kann eine Stichtagsexmatrikulation beantragt werden. Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt endet in diesem Fall mit dem Tag der Antragstellung. Der Semesterbeitrag wird NICHT zurückerstattet.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt im Studierendenservice

Wir empfehlen grundsätzlich eine aktive Exmatrikulation des Studierenden.

Eine „automatische“ („von Amts wegen“) ZWANGS-Exmatrikulation seitens der TU Darmstadt erfolgt bei:

  • endgültigem Bestehen der Abschlussprüfung,
  • fehlender / unvollständiger Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags,
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der studentischen Krankenversicherung,
  • endgültigem Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (hier erhalten Sie zuvor einen entsprechenden Bescheid Ihres Studienbüros).