Exmatrikulation
Endlich kein Papier mehr!
Seit dem 01.01.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge zu stellen. Sie können die Status Ihrer Anträge mitverfolgen und müssen nicht mehr länger auf eine postalische Rückmeldung warten.
Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 31.10. / 30.04. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.
Wir empfehlen, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.
Abgabefristen
Bis 30.04. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Wintersemesters
Bis 31.10. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Sommersemester
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum im Antrag angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie sich im Zeitraum 01.10.- 31.10./ 01.04.- 30.04. rückwirkend exmatrikulieren lassen dürfen Sie für das Folgesemester keine Prüfungen anmelden. Der Antrag wird in dem Fall abgelehnt.
Eine rückwirkende Exmatrikulation nach diesen Fristen ist ausgeschlossen.
Wenn Sie im April für das Sommersemester bzw. im Oktober für das Wintersemester gemäß ESO §19 (3,4) von der Neueinschreibung / Rückmeldung zurücktreten, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus in dem bereits laufenden Semester. Somit sind Sie nicht länger berichtigt das Deutschlandsemesterticket bzw. das Ticket auf dem Studierendenausweis zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu nutzen.
Eine Exmatrikulationsbescheinigung (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) wird Ihnen auf TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.
Rückerstattung Semester- und Verwaltungskostenbeitrag
Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester, welches auf das Semester Ihrer beantragten Exmatrikulation folgt zurückgemeldet haben, so können Sie den Beitrag erstattet bekommen. Bitte lesen Sie dafür die Hinweise im Antrag sorgfältig und melden sich rechtzeitig bei Fragen. Außerdem muss der Antrag fristgerecht eingehen. Die Fristen sehen Sie oben.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt im Studierendenservice