Exmatrikulation
Sie haben ihr Studium erfolgreich beendet, wechseln die Hochschule oder möchten Ihr Studium unterbrechen oder beenden?
Beachten Sie die Folgen einer Exmatrikulation:
• Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt.
• Ab diesem Zeitpunkt verfallen auch alle mit dem Studierendenstatus verbundene Berechtigungen wie z.B. die Nutzung des Deutschlandsemestertickets.
• Nach 90 Tage haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Studienbescheinigungen und Nachweise im TUCaN, da Ihr TUCaN-Account gesperrt wird.
Möchten Sie nur einen von mehreren Ihrer Studiengänge beenden, füllen Sie den Antrag auf (wird in neuem Tab geöffnet) aus. Aufgabe Mehrfach-Studium
Antrag auf Exmatrikulation
Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge stellen. Sie können dort auch den Status des Antrags mitverfolgen.
Abgabefristen:
- 31.03. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Wintersemesters
- 30.09. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Sommersemesters
- In Ausnahmen können Sie im laufenden Semester einen Antrag auf Exmatrikulation zu einem Stichtag stellen (selbstgewähltes Datum). Nähere Informationen zur Stichtagexmatrikulation sieh unter „Ausnahmeregelungen“.
- 31.10. / 30.04. für einen Rücktritt von der Rückmeldung. Die Folge ist die Exmatrikulation zum Ende des gerade abgelaufenen Semesters (30.09./31.03.)
Eine rückwirkende Exmatrikulation nach diesen Fristen ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen über den Rücktritt von der Rückmeldung finden Sie unter „Ausnahmeregelungen“
Eine Exmatrikulationsbescheinigung (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) wird Ihnen über TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nur in den Sonderfällen, wenn der persönliche TUCaN-Account nicht zugänglich ist.
Wir empfehlen, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.