Exmatrikulation

Endlich kein Papier mehr!

Seit dem 01.01.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge zu stellen. Sie können die Status Ihrer Anträge mitverfolgen und müssen nicht mehr länger auf eine postalische Rückmeldung warten.

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 31.10. / 30.04. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.

Wir empfehlen, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.

Abgabefristen

Bis 30.04. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Wintersemesters
Bis 31.10. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Sommersemester

Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum im Antrag angegebenen Zeitpunkt.

Wenn Sie sich im Zeitraum 01.10.- 31.10./ 01.04.- 30.04. rückwirkend exmatrikulieren lassen dürfen Sie für das Folgesemester keine Prüfungen anmelden. Der Antrag wird in dem Fall abgelehnt.

Eine rückwirkende Exmatrikulation nach diesen Fristen ist ausgeschlossen.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) wird Ihnen auf TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Rückerstattung Semester- und Verwaltungskostenbeitrag

Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester, welches auf das Semester Ihrer beantragten Exmatrikulation folgt zurückgemeldet haben, so können Sie den Beitrag erstattet bekommen. Bitte lesen Sie dafür die Hinweise im Antrag sorgfältig und melden sich rechtzeitig bei Fragen. Außerdem muss der Antrag fristgerecht eingehen. Die Fristen sehen Sie oben.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt im Studierendenservice

a) Personen, die sich neu beworben haben und somit im Vorsemester nicht an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn einen „Antrag auf Rücktritt von der Neueinschreibung / Zulassung (wird in neuem Tab geöffnet) “ einreichen. Sofern bereits eine Einschreibung erfolgt ist, fällt für die Bearbeitung eine Gebühr von 30 € an, die automatisch vom zurückzuerstattenden Semesterbeitrag abgezogen wird. (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272).

Personen, die einen Studiengangwechsel beantragt haben und somit im Vorsemester an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis 30.09. (bei einem Studiengangwechsel zum Wintersemester) bzw. 31.03. (bei einem Studiengangwechsel zum Sommersemester) formlos den Rücktritt vom Studiengangwechsel beantragen.

b) In besonderen Ausnahmefällen kann eine Stichtagsexmatrikulation beantragt werden. Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt endet in diesem Fall mit dem Tag der Antragstellung. Der Semesterbeitrag vom bereits begonnenen Semester wird NICHT zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Exmatrikulation zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets nicht mehr berechtigt sind.

c) sollten Sie derzeit keinen Zugang zu TUCaN haben, können Sie selbstverständlich trotzdem einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Melden Sie sich einfach bei uns und wir senden Ihnen eine Papierversion des Antrags zu.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt im Studierendenservice

Eine „automatische“ („von Amts wegen“) ZWANGS-Exmatrikulation seitens der TU Darmstadt erfolgt i.d.R. zum Ende des laufenden Semesters bei:

  • endgültigem Bestehen der Abschlussprüfung,
  • fehlender / unvollständiger Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags,
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der studentischen Krankenversicherung,

Sonderregelung: endgültiges Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (hier erhalten Sie zuvor einen entsprechenden Bescheid Ihres Studienbüros). Eine Exmatrikulation von Amts wegen kann erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen. Dies kann über das laufende Semester hinaus laufen und die Exmatrikulation kann u. U. erst zum Ende des folgenden Semesters durchgeführt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich eine aktive Exmatrikulation per Antrag. Den Antrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.