Exmatrikulation
Endlich kein Papier mehr!
Ab dem 01.01.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge zu stellen. Sie können die Status Ihrer Anträge mitverfolgen und müssen nicht mehr länger auf eine postalische Rückmeldung warten.
Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 30.09. / 31.03. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters.
Wir empfehlen dringend, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.
Abgabefristen
Bis 31.03. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Wintersemesters bzw.
bis 30.09. für die Exmatrikulation mit Ablauf des Sommersemester.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum Ende des Semesters, in dem Sie den Antrag stellen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Exmatrikulationsnachweis (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger). Diese Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.
Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester, welches auf das Semester Ihrer beantragten Exmatrikulation folgt, zurückgemeldet haben, so ist die Rückgabe der vollständigen Studienunterlagen des Folgesemesters (Studienausweis / Semesterticket, Studienbescheinigungen etc.) Voraussetzung für die Exmatrikulation. Der Semesterbeitrag wird Ihnen dann zurückerstattet. Bitte achten Sie hierbei auf die auf dem Antrag genannten Fristen.
Eine rückwirkende Exmatrikulation für abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist § 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Nach Semesterbeginn (01.04. für ein Sommersemester / 01.10. für ein Wintersemester) ist nur noch eine Exmatrikulation mit Ablauf des begonnenen Semesters möglich.
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