Exmatrikulation

Sie haben ihr Studium erfolgreich beendet, wechseln die Hochschule oder möchten Ihr Studium unterbrechen oder beenden?

Beachten Sie die Folgen einer Exmatrikulation:

• Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt zum dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt.

• Ab diesem Zeitpunkt verfallen auch alle mit dem Studierendenstatus verbundene Berechtigungen wie z.B. die Nutzung des Deutschlandsemestertickets.

• Nach 90 Tage haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Studienbescheinigungen und Nachweise im TUCaN, da Ihr TUCaN-Account gesperrt wird.

Möchten Sie nur einen von mehreren Ihrer Studiengänge beenden, füllen Sie den Antrag auf Aufgabe Mehrfach-Studium (wird in neuem Tab geöffnet) aus.

Antrag auf Exmatrikulation

Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt über Ihren TUCaN Account im Bereich Service > Anträge stellen. Sie können dort auch den Status des Antrags mitverfolgen.

Abgabefristen:

  • 31.03. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Wintersemesters

  • 30.09. für die Exmatrikulation wirksam zum Ablauf des Sommersemesters
  • In Ausnahmen können Sie im laufenden Semester einen Antrag auf Exmatrikulation zu einem Stichtag stellen (selbstgewähltes Datum). Nähere Informationen zur Stichtagexmatrikulation sieh unter „Ausnahmeregelungen“.
  • 31.10. / 30.04. für einen Rücktritt von der Rückmeldung. Die Folge ist die Exmatrikulation zum Ende des gerade abgelaufenen Semesters (30.09./31.03.)

Eine rückwirkende Exmatrikulation nach diesen Fristen ist ausgeschlossen.

Nähere Informationen über den Rücktritt von der Rückmeldung finden Sie unter „Ausnahmeregelungen“

Eine Exmatrikulationsbescheinigung (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) wird Ihnen über TUCaN unter Service -> meine Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nur in den Sonderfällen, wenn der persönliche TUCaN-Account nicht zugänglich ist.

Wir empfehlen, den Studierendenstatus bis zur bestandenen Abschlussprüfung beizubehalten und nach der Zeugnisausgabe einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters zu stellen. Die Fachsemester- und Hochschulsemesteranzahl werden nicht auf dem Zeugnis bzw. den Abschlussurkunden angegeben.

Sollten Sie sich bereits für das Folgesemester zurückgemeldet haben, so können Sie im Antrag auf Exmatrikulation die Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrages beantragen. Der Antrag muss fristgerecht eingehen, Fristen s.o.

Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 4 – 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Ausnahmeregelungen

Personen, die sich neu beworben haben und somit im Vorsemester nicht an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Rücktritt von der Neueinschreibung / Zulassung (wird in neuem Tab geöffnet) einreichen.

Sofern bereits eine Einschreibung erfolgt ist, fällt für die Bearbeitung eine Gebühr von 30 € an, die automatisch vom zurückzuerstattenden Semesterbeitrag abgezogen wird. (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272).

TUDa-Studierende, die einen Studiengangwechsel beantragt haben und somit im Vorsemester an der Technischen Universität Darmstadt eingeschrieben waren, können bis zum 30.09. (bei einem Studiengangwechsel zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei einem Studiengangwechsel zum Sommersemester) formlos den Rücktritt vom Studiengangwechsel beantragen.

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Stichtagsexmatrikulation beantragt werden. Ihre Mitgliedschaft an der TU Darmstadt endet in diesem Fall mit dem Tag der Antragstellung. Der Semesterbeitrag vom bereits begonnenen Semester wird NICHT zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass das Stichdatum im Antrag nicht in der Vergangenheit liegen soll.

Wenn Sie sich für das kommende Semester ordnungsgemäß zurückgemeldet haben, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn von der Rückmeldung zurücktreten und sich rückwirkend zum Ablauf des vorherigen Semesters exmatrikulieren lassen (ESO § 19(3,4).

Wenn Sie sich im Zeitraum 01.10.- 31.10./ 01.04.- 30.04. rückwirkend exmatrikulieren lassen möchten, dürfen keine neuen Prüfungsanmeldungen im bereits angefangenen Semester vorliegen.

Der Antrag wird in diesem Fall abgelehnt. Sollten Sie Prüfungen angemeldet haben, sprechen Sie bitte das Studienbüro an um die Anmeldungen zu stornieren.

Sollten Sie derzeit keinen Zugang zu TUCaN haben, können Sie selbstverständlich trotzdem einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Melden Sie sich einfach bei dem Studierendenservice und wir senden Ihnen eine Papierversion des Antrags zu.

Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ also eine von der TU Darmstadt eingeleitete Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Ende eines laufenden (bzw. gerade abgelaufenen) Semesters, auf Rechtsgrundlage und bei Vorliegen nachfolgender Sachverhalte:

• Bei erfolgreicher Beendigung des Studiums,

• Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung des Semester- und Verwaltungskostenbeitrags,

• Bei Nichterfüllung der Krankenversicherungsverpflichtungen,

• Wenn der Studiengang nicht fortgeführt wird oder die letztmalige Möglichkeit zur Abschlussprüfung verstrichen ist (Studiengangschließung),

• Bei endgültigem Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (§65 HessHG, Abs. 2)

• Wenn in vier aufeinander folgenden Semestern keine Leistungen erbracht werden (§ 65 HessHG, Abs. 4)

Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, kündigen wir dies mit einem Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen an.

Wir empfehlen grundsätzlich eine aktive Exmatrikulation per Antrag. Den Antrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.